Betreff
Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen:
Auslagerung der innerörtlichen Sportstätten
Vorlage
016/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Auslagerung der innerörtlichen Sportstätten wird abgelehnt.


Sachverhalt:

Beantragt wird die Prüfung und ggfls. Umsetzung der Auslagerung aller innerörtlichen Sportstätten mit einem Zeithorizont von 10 – 15 Jahren.

Die im Antrag genannten Überlegungen und Lösungsvorschläge für die derzeitige Situation bedürfen eines erheblichen Ressourceneinsatzes personeller und finanzieller Art seitens der Gemeindeverwaltung. So sind zunächst umfangreiche Planungen anzustellen, die den gewünschten zukünftigen Standort, vor allem aber die alten Standorte von Sportanlagen und eine mögliche Nachnutzung oder einen Rückbau betreffen. Aufgrund der zahlreichen aktuellen Planungsprojekte stehen derzeit leider keine personellen Ressourcen hierfür zur Verfügung.

Darüber hinaus lässt die derzeitige finanzielle Lage eine Umsetzung des Bürgerantrags nicht zu. Es ist zu bedenken, dass die Gemeinde Nottuln zunächst in finanzielle Vorleistung treten müsste, um einen neuen Standort in der vorgeschlagenen Art zu errichten. Erst wenn dieser vollständig nutzbar wäre, kämen eine Schließung und ein möglicher Rückbau der alten Sportanlagen infrage, mit einer danach erst möglichen Vermarktung der Flächen.

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Beschluss keine.


Anlagen:

Bürgerantrag 47-2023