Betreff
Bauantrag zur Bebauung des Grundstücks Stiftsstraße 5 in Nottuln. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Vorlage
015/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Nottuln wird, soweit die Änderungsvorschläge des Mobilen Baukulturbeirats (siehe Anlage 1) von dem Architekten eingearbeitet worden sind, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Stiftsstraße 5 erteilen.


Sachverhalt:

Erinnerung an die Vorlagen 040/2022 und 040/2022/1.

 

In der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 14.11.2023 hat der Architekt die überarbeiteten Pläne für die Bebauung an der Stiftsstraße vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurde entschieden, dass es erneut notwendig sei den Mobilen Baukulturbeirat einzuberufen und der Besschluss gefasst, dass die die Verwaltung beauftragt wird bis zur Ratssitzung am 12.12.2023 das abschließende Votum des Mobilen Baukulturbeirates einzuholen und dem Rat vorzulegen.

Da eine Terminierung des Mobilen Baukulturbeirats in der kürze der Zeit nicht umsetzbar war, konnte eine weitere Sitzung erst am 11. Januar 2024 stattfinden.

An dieser dritten nicht-öffentlichen Sitzung des Mobilen Baukulturbeirates zur erneuten

Beratung des BV Stiftsstraße 5 haben neben dem Fachbeirat (Christoph Achterkamp, Klaus Grahl, Eckhard Scholz, Prof. Michael Schwarz, Darius Djahanschah) Vertreter:innen der örtlichen Politik, der Bauherr, der Architekt, Vertreter:innen der Gemeinde (Bürgermeister, Planungsverwaltung) und Herr Guttek von dem Büro farwickgrote partner teilgenommen.

 

Zu Beginn der Sitzung hat zunächst Herr Guttek von dem Büro farwickgrote partner, welches mit der Erarbeitung einer Denkmalbereichssatzung und Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortskern der Gemeinde Nottuln beauftragt worden ist, die ersten Ergebnisse der Stadtbildanalyse zum einen zum heutigen Erscheinungsbild und zur stadthistorischen Analyse vorgestellt. Die vorgestellte Analyse ist eine gute Grundlage und diente als Einstieg in die daran anschließende erneute Beratung des Fachbeirates.

 

Die Ergebnisse dieser Beratung sind in Form eines Votums der Anlage dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 1). 

Sowohl der Bauherr als auch der Architekt haben sich im Rahmen der Sitzung für den konstruktiven Austausch bedankt und überarbeiten auf Grundlage dieser Beratung die Planungen für das Bauvorhaben Stiftsstraße 5.

Die Gemeindeverwaltung schlägt dahingehend den o.g. Beschluss vor, dass die Gemeinde Nottuln, soweit die Änderungsvorschläge des Mobilen Baukulturbeirats (siehe Anlage 1) von dem Architekten eingearbeitet worden sind, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Stiftsstraße 5 erteilen wird.

Eine weitere Sitzung des Mobilen Baukulturbeirates zu diesem Bauvorhaben wird es nicht geben, allerdings ist dieser bereit nach Vorlage des überarbeiteten Entwurfes im Rahmen eines kurzen schriftlichen Feedbacks eine abschließende Einschätzung vorzunehmen.



Anlagen:

Anlage 1:       Votum 3 LWL Stiftsstrasse 5 Nottuln