Betreff
Grüne Infrastruktur - Neugestaltung und Schaffung von naturnahen Lebens- und Aufenthaltsräumen
Vorlage
012/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Städte und Dörfer sind nicht nur Wohn- und Arbeitsstätten der Menschen, sondern gleichzeitig auch wichtige Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Arten- und Lebensraumvielfalt in den Ballungsgebieten Nordrhein-Westfalens ist dabei oft bemerkenswert hoch. Zu den städtisch geprägten Lebensräumen gehören Gärten, Friedhöfe, Parkanlagen, Industrieanlagen, Brachflächen sowie historische Gebäude wie Burgen, Kirchen und Mauern. Die biologische Vielfalt ist auch in Siedlungsbereichen bedroht. Ehemals vorhandene wertvolle naturnahe Lebensräume gehen insbesondere durch die zunehmende Flächenversiegelung sowie durch intensive Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen verloren oder sie werden stark verändert. Wildwuchsflächen, von denen viele Pflanzen- und Tierarten stark profitieren, sind im Siedlungsbereich aus vielerlei Gründen kaum noch vorhanden. Es können aber auch neue Lebensräume mit hohem Entwicklungspotential für die Biodiversität entstehen. Alle diese artenreichen Lebensräume sind zu erhalten bzw. zu fördern. Aus diesen Gründen ist auch in den Städten und Dörfern der Naturschutz gefordert und eine Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten vor Ort unerlässlich.1

Die Städte und Dörfer Nordrhein-Westfalens beherbergen eine hohe biologische Vielfalt. Der Schutz und die Entwicklung einer urbanen vielfältigen Natur sowie die Erhaltung von Grünflächen in den Siedlungsbereichen hat für die Bewohnerinnen und Bewohner einen hohen Stellenwert.1

In diesem Zusammenhang legt die Gemeinde Nottuln eine Strategie fest, wonach Flächen in entsprechende naturnahe Lebensräume mit einer hohen heimischen Biodiversität verwandelt werden sollen, wodurch Tiere, heimische Gehölze und Pflanzen einen geschützten Lebensraum finden sollen.

Dadurch soll das Naturleben gestärkt werden und die Landschaftsgestaltung in Natur- und Grünräumen durch Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen auch einen Mehrwert für die Bevölkerung liefern. Die Bürgerinnen und Bürger sollen durch die Wegeerschließung und -anbindung einen leichten Zugang zu Spielflächen in diesen Gebieten erhalten. Auch die Vermittlung von Wissen sowie natur- und umweltbezogener Informationen sollen im Rahmen der Strategie Berücksichtigung finden. An Flächen wo es möglich ist, sollen z. B. Hochbeete oder Anpflanzungsflächen für regionales Saatgut geschaffen werden, an denen urbanes Gärtnern möglich ist.

Die Strategie beschränkt sich nicht nur auf die zuvor beschriebenen Punkte, sondern grundsätzlich sollen die Projekte die folgenden Anforderungen erfüllen:

·         Biodiversität (Stärkung heimischer Tier- und Pflanzenwelt)

·         Artenschutz

·         Klimaanpassung

·         Gewässerschutz

·         Boden- und Flächenschutz

·         Landschaftsgestaltung

·         Umweltgerechtigkeit/ Umweltbildung

·         menschliche Gesundheit und Wohlbefinden

 

1   Biodiversitätsstrategie NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und      Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV).

Weitere Details sind der Projektskizze (siehe Anlage 1), die dem Förderantrag beiliegen wird, zu entnehmen. Förderfähig ist auch die Unterhaltungspflege der Grünflächen (Nottuln Nord, Stiftsplatz, KSP Olympiastr.) über insgesamt 4 Jahre. Diese wurde auch bei der Darstellung der Kosten mit aufgeführt.

 

Zielsetzung

Grün- und Freiräume haben einen erheblichen funktionalen, aber auch qualitativen Einfluss auf einen Ort. Mit zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels auf das Leben in urbanen Gebieten, werden klimatische Ausgleichsflächen in Form von Grün- und Freiraumstrukturen immer bedeutsamer. Gegenüber der freien Landschaft ist die Energiebilanz in einer Stadt verändert. Durch den hohen Anteil an Oberflächenversiegelung und den niedrigeren Anteil an Grünflächen ist die Verdunstung reduziert, wodurch es zur Temperaturerhöhung in der Stadt kommt. Darüber hinaus gelten qualitative Grünflächen als identitätsstiftend und dienen als Naherholungsort. Um die Lebensqualität der Bewohner und Bewohnerinnen zu erhalten, ist eine zukünftige Sicherung und Weiterqualifizierung der Grünflächen fundamental wichtig.

 



Anlagen:

Anlage 1:         Projektskizze

 

Anlage 2:         Förderrichtlinie