Beschlussvorschlag:
Als Ausschussmitglied für die Vertretung der
Gemeinde Nottuln im Wasser- und Bodenverband „Oberer Kleuterbach“ werden
benannt:
1. Stefan Büssing
2. Christoph Schulze Averbeck
Sachverhalt:
Die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Wasser-
und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“ endet zum 31.01.2024. Mit Schreiben des
Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“, Sitz Dülmen-Rorup, vom
15.01.2024 wurde die Gemeinde darum gebeten, für die nächste Amtsperiode vom
01.02.2024 bis 31.01.2029 zwei Ausschussmitglieder der Gemeinde Nottuln zu
benennen.
Bis zum 31.01.2024 üben diese Tätigkeit Herr
Heinrich Frie, Horst 17, 48301 Nottuln und Herr Stefan Büssing, Hovestadt 40,
48301 Nottun, aus.
Nach Anfrage bei Herr Heinrich Frie steht dieser
für eine neue Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Herr Frie schlägt Herrn
Christoph Schulze Averbeck, Horst 3, 48301 Nottuln, als neues Ausschussmitglied
vor. Herr Schulze Averbeck bestätigt die Bereitschaft für eine Mitarbeit in
diesem Wasser- und Bodenverband für die neue Amtsperiode.
Herr Stefan Büssing würde sich für eine weitere
Amtsperiode als Ausschussmitglied zur Verfügung stellen.
Die drei betroffenen Städte/Gemeinden Coesfeld,
Dülmen und Nottuln benennen gemeinsam einen Stellvertreter. In Abstimmung mit
den Städten Coesfeld und Dülmen stellt die Stadt Dülmen wie in der
Vergangenheit die Vertretung, da dort der größte Flächenanteil innerhalb des
Verbandsgebietes gegeben ist. Die Vertretung übernimmt lt.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen vom 07.12.2023 Herr Markus
Konermann, Limbergen 11 a, 48249 Dülmen.
Über eine Benennung von Ausschussmitgliedern für
die neue Amtsperiode ist eine Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Nottuln
erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Anlagen:
Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer
Kleuterbach“ vom 15.01.2024