Betreff
Benennung von Ausschussmitgliedern für den Wasser- und Bodenverband "Oberer Kleuterbach"
Vorlage
005/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Als Ausschussmitglied für die Vertretung der Gemeinde Nottuln im Wasser- und Bodenverband „Oberer Kleuterbach“ werden benannt:

 

1. Stefan Büssing

2. Christoph Schulze Averbeck

 


Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“ endet zum 31.01.2024. Mit Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“, Sitz Dülmen-Rorup, vom 15.01.2024 wurde die Gemeinde darum gebeten, für die nächste Amtsperiode vom 01.02.2024 bis 31.01.2029 zwei Ausschussmitglieder der Gemeinde Nottuln zu benennen.

 

Bis zum 31.01.2024 üben diese Tätigkeit Herr Heinrich Frie, Horst 17, 48301 Nottuln und Herr Stefan Büssing, Hovestadt 40, 48301 Nottun, aus.

 

Nach Anfrage bei Herr Heinrich Frie steht dieser für eine neue Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung. Herr Frie schlägt Herrn Christoph Schulze Averbeck, Horst 3, 48301 Nottuln, als neues Ausschussmitglied vor. Herr Schulze Averbeck bestätigt die Bereitschaft für eine Mitarbeit in diesem Wasser- und Bodenverband für die neue Amtsperiode.

 

Herr Stefan Büssing würde sich für eine weitere Amtsperiode als Ausschussmitglied zur Verfügung stellen.

 

Die drei betroffenen Städte/Gemeinden Coesfeld, Dülmen und Nottuln benennen gemeinsam einen Stellvertreter. In Abstimmung mit den Städten Coesfeld und Dülmen stellt die Stadt Dülmen wie in der Vergangenheit die Vertretung, da dort der größte Flächenanteil innerhalb des Verbandsgebietes gegeben ist. Die Vertretung übernimmt lt. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen vom 07.12.2023 Herr Markus Konermann, Limbergen 11 a, 48249 Dülmen.

 

Über eine Benennung von Ausschussmitgliedern für die neue Amtsperiode ist eine Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Nottuln erforderlich.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes „Oberer Kleuterbach“ vom 15.01.2024