Beschlussvorschlag:
Der
Antrag der Bürgerstiftung Nottuln wird zur Kenntnis genommen. Ein Zuschuss in
Höhe von 9.950 € (s. Antrag) kann durch die Gemeinde nicht übernommen werden.
Sachverhalt:
Die
Umsetzung des 1. Bauabschnitts (BA) wurde seitens der Bürgerstiftung Nottuln in
Auftrag gegeben und finanziert. Grundlage hierfür ist die Übertragung von
Aufgaben zur Entwicklung des Parks an die Bürgerstiftung. Zuletzt stellte die
Bürgerstiftung die Ergebnisse im Ausschuss für Planen und Bauen am 29.08.2023
vor (VL 130/2023). Die Gemeinde Nottuln hat den Planungsprozess durch eigenes
Personal (u. a. aus den Bereichen Grünflächen, Stadtplanung) und die Übernahme
der Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unterstützt. Die weitere
Umsetzung der Umgestaltung (2. BA) kann sukzessive in Einzelmaßnahmen erfolgen.
Direkte Investitionen in Planung oder Umsetzung waren und sind seitens der
Gemeinde auch weiterhin nicht vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Bürgerstiftung vom 17.11.2023