Betreff
Beratung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2024;
Budget Fachbereich 2 / Bildung und Soziales
Vorlage
004/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Sachverhalt aufgeführten Produktbereiche werden vorbereitend für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat beraten und empfehlend beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Beratung des Haushaltsplans 2024 für die folgenden Produktbereiche:

 

Produktbereich

Seitenzahlen des Haushaltsplans 2024

 

03

Schulträgeraufgaben

 

Seite 18 - 23

04

Kultur
(Bereich Erwachsenenbildung)

 

Seite 24 - 27

05

Soziale Leistungen

 

Seite 28 - 32

06

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

 

Seite 33 - 36

 

 

Die Dateien des Haushaltsplanentwurfs 2024 stehen auf der Homepage der Gemeinde Nottuln zur Einsicht zur Verfügung.

 

Alle Beschlüsse zum Haushalt ergehen als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Gemeinderat.

 

 

Der Vorlage beigefügt ist eine Einwendung gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung, die unter der laufenden Nummer 2 Ausführungen zu den „Transferaufwendungen im Bereich Schulträgeraufgaben“ enthält. Grundsätzlich muss der Rat über fristgerecht eingereichte Einwendungen (die Frist ist am 12.01.2024 abgelaufen) vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung beschließen. Eine Vorberatung im Fachausschuss wird hiermit ermöglicht.

 

Verwaltungsseitig wird zu der Einwendung wie folgt Stellung genommen:

 

St. Martinus GS (6.320 €)

6.300 € sind zur Deckung der Personalkosten eines/r Integrationshelfers/in bestimmt (vgl. Beschluss Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit v. 23.11.2010). Die Kalkulationsdifferenz von 20 € kann entweder durch eine Anpassung der Einnahmen oder der Ausgaben über die Änderungsliste erfolgen.

 

St. Martinus GS (20.000 €)

Hier handelt es sich um den im Haushalt erstmalig ausgewiesenen Zuschuss für eine Ersatzküchenkraft an der St. Martinus Grundschule, da die kommunale Beschäftigte langzeiterkrankt ist. Eine entsprechende Einsparung ist im Personalkostenbudget erfolgt.

 

Rupert-Neudeck-Gymnasium (3.000 €)

Die Landeszuschüsse für die Betreuung am Gymnasium dürfen lediglich für Personalmaßnahmen verwandt werden. Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster GmbH, welches die Betreuung am Gymnasium sicherstellt, stellt jedoch auch Kosten für den Geschäftsbetrieb in Rechnung, die nicht von den Landeszuschüssen abgedeckt werden. Aufgrund dessen werden seit einiger Zeit Elternbeiträge erhoben, die dann entsprechend weitergeleitet werden. Die geschätzten Ausgaben von 3.000 € werden daher durch die geplanten Elternbeiträge gedeckt.

 

Sebastian Grundschule (14.000 €)

Lt. Beschluss des Rates vom 12.12.2023 wird der verbleibende Fehlbetrag für die Einstellung einer sonderpädagogischen Fachkraft für die Betreuung an der Sebastian Grundschule, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt, übernommen. 14.000 € wurden bereits auf den Entwurf der sog. Änderungsliste übernommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2024 bis 2027 sind im Haushaltsplanentwurf 2024 dargestellt.

 


Anlagen:

 

Einwendung vom 12.01.2024 von Herrn Wessling