Budget Fachbereich 2 / Bildung und Soziales
Beschlussvorschlag:
Die im Sachverhalt aufgeführten Produktbereiche werden vorbereitend für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat beraten und empfehlend beschlossen.
Sachverhalt:
Beratung des Haushaltsplans 2024 für die folgenden Produktbereiche:
Produktbereich |
Seitenzahlen des Haushaltsplans 2024 |
|
03 |
Schulträgeraufgaben |
Seite 18 - 23 |
04 |
Kultur |
Seite 24 - 27 |
05 |
Soziale Leistungen |
Seite 28 - 32 |
06 |
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe |
Seite 33 - 36 |
Die Dateien des Haushaltsplanentwurfs 2024 stehen auf der Homepage der Gemeinde Nottuln zur Einsicht zur Verfügung.
Alle Beschlüsse zum Haushalt ergehen als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Gemeinderat.
Der Vorlage beigefügt ist eine Einwendung gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung, die unter der laufenden Nummer 2 Ausführungen zu den „Transferaufwendungen im Bereich Schulträgeraufgaben“ enthält. Grundsätzlich muss der Rat über fristgerecht eingereichte Einwendungen (die Frist ist am 12.01.2024 abgelaufen) vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung beschließen. Eine Vorberatung im Fachausschuss wird hiermit ermöglicht.
Verwaltungsseitig wird zu der Einwendung wie folgt
Stellung genommen:
St. Martinus GS (6.320 €)
6.300 € sind zur Deckung der Personalkosten eines/r
Integrationshelfers/in bestimmt (vgl. Beschluss Ausschuss für Familie,
Soziales, Bildung und Freizeit v. 23.11.2010). Die Kalkulationsdifferenz von 20
€ kann entweder durch eine Anpassung der Einnahmen oder der Ausgaben über die
Änderungsliste erfolgen.
St. Martinus GS (20.000 €)
Hier handelt es sich um den im Haushalt erstmalig ausgewiesenen
Zuschuss für eine Ersatzküchenkraft an der St. Martinus Grundschule, da die kommunale
Beschäftigte langzeiterkrankt ist. Eine entsprechende Einsparung ist im
Personalkostenbudget erfolgt.
Rupert-Neudeck-Gymnasium (3.000 €)
Die Landeszuschüsse für die Betreuung am Gymnasium dürfen lediglich für
Personalmaßnahmen verwandt werden. Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband
Münster GmbH, welches die Betreuung am Gymnasium sicherstellt, stellt jedoch
auch Kosten für den Geschäftsbetrieb in Rechnung, die nicht von den
Landeszuschüssen abgedeckt werden. Aufgrund dessen werden seit einiger Zeit
Elternbeiträge erhoben, die dann entsprechend weitergeleitet werden. Die
geschätzten Ausgaben von 3.000 € werden daher durch die geplanten
Elternbeiträge gedeckt.
Sebastian Grundschule (14.000 €)
Lt. Beschluss des Rates vom 12.12.2023 wird der verbleibende Fehlbetrag
für die Einstellung einer sonderpädagogischen Fachkraft für die Betreuung an
der Sebastian Grundschule, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im
Haushalt, übernommen. 14.000 € wurden bereits auf den Entwurf der sog.
Änderungsliste übernommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2024 bis 2027 sind im Haushaltsplanentwurf 2024 dargestellt.
Anlagen:
Einwendung vom 12.01.2024 von Herrn Wessling