Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Demnach können aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl an den Grundschulen in der Gemeinde Nottuln zum Schuljahr 2024/2025 insgesamt 10 Eingangsklassen gebildet werden:
Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen erfolgt aufgrund der Schülerzahl an den einzelnen Schulstandorten wie folgt:
St. Martinus Grundschule 5 Klassen
Astrid-Lindgren-Grundschule 2
Klassen
St. Marien Grundschule 2
Klassen
Sebastian Grundschule 1
Klasse
Sachverhalt:
Gemäß § 93 Schulgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung zur
Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz berechnet der Schulträger die
kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres.
Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den
Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie
der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
Eingangsklassen sind Klassen die von neu eingeschulten Schülerinnen
oder Schülern besucht werden. Schülerinnen und Schüler einer Eingangsklasse
sind neben neu einzuschulenden Schülerinnen und Schülern auch jene, die bereits
eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden. Dies
betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler in höheren Schulbesuchsjahren
bei jahrgangsübergreifendem Unterricht.
Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die
Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Bei kleineren
Kommunen wie Nottuln, auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet.
Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der kommunalen
Klassenrichtzahl über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden
Eingangsklassen auf die Grundschulen.
1. Bildung der Kommunalen Klassenrichtzahl
Aufgrund der aktuellen Anmeldungen (Stand 12.01.2024) und der
verbleibenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Grundschulen
liegen folgende Schülerzahlen zugrunde:
Neue Schülerinnen und Schüler |
Verbleibende Schülerinnen und Schüler in
Eingangsklassen |
Schülerinnen und Schüler insgesamt |
|
St.
Martinus Grundschule |
68 |
18 |
86
|
Astrid-Lindgren-Grundschule |
84 |
0 |
84 |
St.
Marien Grundschule |
44 |
0 |
44 |
Sebastian
Grundschule |
29 |
0 |
29 |
gesamt |
225 |
18 |
243 |
Hieraus ergibt sich für die Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl
folgende Berechnung:
243
Schülerinnen und Schüler: 23 = 10,57
Bei einem Quotienten unter 15 wird auf die darüber liegende ganze Zahl
aufgerundet. Für die Gemeinde Nottuln ergibt sich damit für das Schuljahr 2024/2025
eine kommunale Klassenrichtzahl von 11 Klassen.
In der Gemeinde Nottuln können
folglich insgesamt 11 Eingangsklassen gebildet werden.
2. Klassenbildung
auf Schulebene
Auf Schulebene ist bei der Klassenbildung auf folgendes zu achten:
Bis einschließlich 29 Schülerinnen und Schüler 1 Klasse
30 bis 56 Schülerinnen und Schüler 2
Klassen
57 bis 81 Schülerinnen und Schüler 3
Klassen
82 bis 104 Schülerinnen und Schüler 4 Klassen
105 bis 125 Schülerinnen und Schüler 5
Klassen
Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, nach denen, gemessen
an der Anzahl der Schulanfänger:innen der gesamten Kommune, nur eine gewisse
Anzahl von Klassen gebildet werden darf und darüber hinaus sich die Zuweisung
der Lehrerstunden nach der Anzahl der Kinder richtet, bedeutet das für die
Bildung der Eingangsklassen an den Nottulner Grundschulen zunächst folgendes:
Standort |
Eingangsklassen |
St. Martinus Grundschule |
4 |
Astrid-Lindgren-Grundschule |
4 |
St. Marien Grundschule |
2 |
Sebastian Grundschule |
1 |
benötigte
Klassen |
11 |
Nach § 46 (3) SchulG legt der Schulträger unter Beachtung der
Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen die Zahl und
die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest.
Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen
und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies
für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist
oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt
werden sollen. Die Vorschriften zu den Klassengrößen bleiben unberührt.
Aufgrund der derzeitigen Raumsituation an der
Astrid-Lindgren-Grundschule (keine Ausweichmöglichkeit der OGS in die Turnhalle
am Niederstockumer Weg bzw. daran angrenzendem Aufenthaltsbereich aufgrund der derzeitigen
Flüchtlingssituation) ist man nach Rücksprache mit dem Schulamt des Kreises
Coesfeld sowie den Schulleitungen von Nottuln übereingekommen zum Schuljahr
2024/2025 an der Astrid-Lindgren-Grundschule lediglich zwei Eingangsklassen und
an der St. Martinus Grundschule fünf Eingangsklassen (inkl. Rabenklasse)
zu bilden.
Unter Berücksichtigung dieser Eingangsklassenbildung bleibt
festzustellen, dass an der Astrid-Lindgren-Grundschule zwar insgesamt 28
Schüler:innen mangels Aufnahmekapazität zum Schuljahr 2024/2025 abgewiesen
werden müssen, diese abgewiesenen Schüler:innen jedoch Aufnahme an der St.
Martinus Grundschule finden können und somit innerhalb des Ortsteils Nottuln
beschult werden können.
Nach Verteilung der Schüler:innen auf die Astrid-Lindgren-GS und St.
Martinus GS ergibt sich damit folgendes Bild:
Schule |
Neue
Schülerinnen und Schüler |
Verbleibende
Schülerinnen und Schüler in Eingangsklassen |
Schülerinnen
und Schülerausgleich im Ortsteil Nottuln |
Schülerinnen
und Schüler insgesamt |
St. Martinus Grundschule |
68 |
18 |
+ 28 |
114 |
Astrid-Lindgren-Grundschule |
84 |
0 |
- 28 |
56 |
St. Marien Grundschule |
44 |
0 |
0 |
44 |
Sebastian Grundschule |
29 |
0 |
0 |
29 |
gesamt |
225 |
18 |
0 |
243 |
Für die Klassenbildung ergibt sich hiernach folgendes:
Standort |
Eingangsklassen |
St. Martinus Grundschule |
5 |
Astrid-Lindgren-Grundschule |
2 |
St. Marien Grundschule |
2 |
Sebastian Grundschule |
1 |
benötigte
Klassen |
10 |
Im Hinblick auf die Vorgaben
bei der Klassenbildung in den Grundschulen wird mit der Bildung von 10
Eingangsklassen insgesamt die Kommunale Klassenrichtzahl von 11 Klassen
eingehalten.
Die mit Ratsbeschluss vom 20.06.2007 festgesetzte Zügigkeit der
einzelnen Grundschulen stellt sich wie folgt dar
St. Martinus Grundschule, Nottuln 3-zügig
Astrid-Lindgren-Grundschule, Nottuln 2,5-zügig
St. Marien Grundschule, Appelhülsen 3-zügig
Sebastian Grundschule, Darup 1,5-zügig
Danach wird die festgesetzte Zügigkeit im Schuljahr 2024/2025
ortsteilübergreifend betrachtet zwar eingehalten, jedoch in der
Einzelbetrachtung an der St. Martinus Grundschule Ortsteil Nottuln um eine
Klasse (exklusiv Rabenklasse) überschritten.
Da sich zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der derzeitigen Raumsituation
an der St. Martinus Grundschule auf Dauer keine 3,5-Zügigkeit darstellen lässt
und für die Astrid-Lindgren-Grundschule bei verändertem Flüchtlingsstrom eine
räumliche Entspannung im OGS-Bereich und infolge dessen auch für Klassenräume erwartet
werden kann, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen es bei der im Jahre
2007 festgelegten Zügigkeit grundsätzlich zu belassen und einmalig die Aufnahme
einer weiteren Eingangslasse an der St. Martinus Grundschule zuzulassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Einrichtungskosten i.H.v. 9.500,00 € für eine zusätzliche Klasse an der St. Martinus Grundschule