Betreff
Anmeldesituation an den Grundschulen und Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2024/2025
Vorlage
001/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Demnach können aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl an den Grundschulen in der Gemeinde Nottuln zum Schuljahr 2024/2025 insgesamt 10 Eingangsklassen gebildet werden:

Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen erfolgt aufgrund der Schülerzahl an den einzelnen Schulstandorten wie folgt:

St. Martinus Grundschule               5 Klassen
Astrid-Lindgren-Grundschule           2 Klassen
St. Marien Grundschule                  2 Klassen
Sebastian Grundschule                  1 Klasse

 


Sachverhalt:

Gemäß § 93 Schulgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.

Eingangsklassen sind Klassen die von neu eingeschulten Schülerinnen oder Schülern besucht werden. Schülerinnen und Schüler einer Eingangsklasse sind neben neu einzuschulenden Schülerinnen und Schülern auch jene, die bereits eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden. Dies betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler in höheren Schulbesuchsjahren bei jahrgangsübergreifendem Unterricht.

Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Bei kleineren Kommunen wie Nottuln, auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet.

Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen.


1. Bildung der Kommunalen Klassenrichtzahl

Aufgrund der aktuellen Anmeldungen (Stand 12.01.2024) und der verbleibenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen der Grundschulen liegen folgende Schülerzahlen zugrunde:

Schule

Neue Schülerinnen und Schüler

Verbleibende Schülerinnen und Schüler in Eingangsklassen

Schülerinnen und Schüler insgesamt

St. Martinus Grundschule

68

18

86

Astrid-Lindgren-Grundschule

84

0

84

St. Marien Grundschule

44

0

44

Sebastian Grundschule

29

0

29

gesamt

225

18

243

 

Hieraus ergibt sich für die Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl folgende Berechnung:

243 Schülerinnen und Schüler: 23 = 10,57

Bei einem Quotienten unter 15 wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Für die Gemeinde Nottuln ergibt sich damit für das Schuljahr 2024/2025 eine kommunale Klassenrichtzahl von 11 Klassen.

In der Gemeinde Nottuln können folglich insgesamt 11 Eingangsklassen gebildet werden.

 

2. Klassenbildung auf Schulebene

Auf Schulebene ist bei der Klassenbildung auf folgendes zu achten:

Bis einschließlich 29 Schülerinnen und Schüler        1 Klasse
30 bis 56 Schülerinnen und Schüler                     2 Klassen
57 bis 81 Schülerinnen und Schüler                     3 Klassen
82 bis 104 Schülerinnen und Schüler           4 Klassen
105 bis 125 Schülerinnen und Schüler                  5 Klassen

Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, nach denen, gemessen an der Anzahl der Schulanfänger:innen der gesamten Kommune, nur eine gewisse Anzahl von Klassen gebildet werden darf und darüber hinaus sich die Zuweisung der Lehrerstunden nach der Anzahl der Kinder richtet, bedeutet das für die Bildung der Eingangsklassen an den Nottulner Grundschulen zunächst folgendes:

Standort

Eingangsklassen

St. Martinus Grundschule

4

Astrid-Lindgren-Grundschule

4

St. Marien Grundschule

2

Sebastian Grundschule

1

benötigte Klassen

11

 

Nach § 46 (3) SchulG legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest.

Er kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die Vorschriften zu den Klassengrößen bleiben unberührt.

Aufgrund der derzeitigen Raumsituation an der Astrid-Lindgren-Grundschule (keine Ausweichmöglichkeit der OGS in die Turnhalle am Niederstockumer Weg bzw. daran angrenzendem Aufenthaltsbereich aufgrund der derzeitigen Flüchtlingssituation) ist man nach Rücksprache mit dem Schulamt des Kreises Coesfeld sowie den Schulleitungen von Nottuln übereingekommen zum Schuljahr 2024/2025 an der Astrid-Lindgren-Grundschule lediglich zwei Eingangsklassen und an der St. Martinus Grundschule fünf Eingangsklassen (inkl. Rabenklasse) zu bilden.

Unter Berücksichtigung dieser Eingangsklassenbildung bleibt festzustellen, dass an der Astrid-Lindgren-Grundschule zwar insgesamt 28 Schüler:innen mangels Aufnahmekapazität zum Schuljahr 2024/2025 abgewiesen werden müssen, diese abgewiesenen Schüler:innen jedoch Aufnahme an der St. Martinus Grundschule finden können und somit innerhalb des Ortsteils Nottuln beschult werden können.

Nach Verteilung der Schüler:innen auf die Astrid-Lindgren-GS und St. Martinus GS ergibt sich damit folgendes Bild:

Schule

Neue Schülerinnen und Schüler

Verbleibende Schülerinnen und Schüler in Eingangsklassen

Schülerinnen und Schülerausgleich im Ortsteil Nottuln

Schülerinnen und Schüler insgesamt

St. Martinus Grundschule

68

18

+ 28

114

Astrid-Lindgren-Grundschule

84

0

- 28

56

St. Marien Grundschule

44

0

0

44

Sebastian Grundschule

29

0

0

29

gesamt

225

18

0

243          

 

Für die Klassenbildung ergibt sich hiernach folgendes:

Standort

Eingangsklassen

St. Martinus Grundschule

5

Astrid-Lindgren-Grundschule

2

St. Marien Grundschule

2

Sebastian Grundschule

1

benötigte Klassen

10

 

Im Hinblick auf die Vorgaben bei der Klassenbildung in den Grundschulen wird mit der Bildung von 10 Eingangsklassen insgesamt die Kommunale Klassenrichtzahl von 11 Klassen eingehalten.

Die mit Ratsbeschluss vom 20.06.2007 festgesetzte Zügigkeit der einzelnen Grundschulen stellt sich wie folgt dar

St. Martinus Grundschule, Nottuln                                                             3-zügig
Astrid-Lindgren-Grundschule, Nottuln                                                         2,5-zügig
St. Marien Grundschule, Appelhülsen                                                         3-zügig
Sebastian Grundschule, Darup                                                                  1,5-zügig

Danach wird die festgesetzte Zügigkeit im Schuljahr 2024/2025 ortsteilübergreifend betrachtet zwar eingehalten, jedoch in der Einzelbetrachtung an der St. Martinus Grundschule Ortsteil Nottuln um eine Klasse (exklusiv Rabenklasse) überschritten.

Da sich zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der derzeitigen Raumsituation an der St. Martinus Grundschule auf Dauer keine 3,5-Zügigkeit darstellen lässt und für die Astrid-Lindgren-Grundschule bei verändertem Flüchtlingsstrom eine räumliche Entspannung im OGS-Bereich und infolge dessen auch für Klassenräume erwartet werden kann, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen es bei der im Jahre 2007 festgelegten Zügigkeit grundsätzlich zu belassen und einmalig die Aufnahme einer weiteren Eingangslasse an der St. Martinus Grundschule zuzulassen.


Finanzielle Auswirkungen:

Einrichtungskosten i.H.v. 9.500,00 € für eine zusätzliche Klasse an der St. Martinus Grundschule