Betreff
Schulinvestitionsbudget – Einsatz der Haushaltsmittel im Jahr 2024
Vorlage
222/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Im HH-Jahr 2024 sollen von den 2 Mio. € aus dem Schulinvestitionsbudget

 

-       1.000.000 € für die Beauftragung der weiteren Planungsleistungen sowie die Ausschreibung und Beauftragung erster Bauleistungen am naturwissenschaftlichen Pavillon des Rupert-Neudeck-Gymnasiums,

 

-       50.000 € für notwendige Planungsleistungen an der St. Martinus-Grundschule,

 

-       90.000 € für die Ausschreibung und Beauftragung von Planungsleistungen an der St. Marien-Grundschule

 

-       sowie ein noch näher zu beziffernder Betrag für die Liebfrauenschule eingesetzt werden.

 


Sachverhalt:

Laut Ratsbeschluss vom 20.06.2023 (VL 079/2023) sollen Investitionen in Schulgebäuden in den Jahren 2024 – 2028 Priorität haben. Das dafür vorgesehene Budget ist mit 10 Mio. € beziffert werden.

Der Verwaltungsvorschlag zur Verteilung des Budgets auf die Schulen lautete:

1.    Grundschulen – 40% bzw. 4 Mio. €

2.    Rupert-Neudeck-Gymnasium – 30 % bzw. 3 Mio. €

3.    Liebfrauenschule Nottuln – 30% bzw. 3 Mio. €

Für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung erhalten die Kommunen eine finanzielle Zuweisung. Mitte Oktober 2023 sind die Förderrichtlinien des Landes in Kraft getreten. Demnach erhält die Gemeinde Nottuln für den Umbau ihrer vier Grundschulen zu offenen Ganztagsgrundschulen eine Fördersumme von rund 720 T€. Die Kommune hat einen 15%igen Eigenanteil zu tragen, so dass insgesamt 847 T€ zur Verfügung stehen. Veranschlagt wurden diese zusätzlichen Mittel im Haushaltsjahr 2026, da die Maßnahmen bis zum 31.12.2027 vollständig abgeschlossen werden müssen.

 

Im Rahmen einer gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse für Planen und Bauen sowie Bildung und Soziales am 10.01.2024 soll über den aktuellen Planungsstand bei den einzelnen Schulen berichtet werden, um die konkrete Verwendung der eingeplanten 2 Mio. € im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 beschließen zu können.

 

1.    Grundschulen

Bei allen Grundschulen steht insbesondere die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung, aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027, an. Die einzelnen Schulen werden sukzessive betrachtet und der Umsetzungsbedarf festgestellt.

 

1.1  Offene Ganztagsschule

Im Kreis Coesfeld gibt es einen Arbeitskreis der Schulträger. Alle Kommunen sowie das Schul- und Jugendamt sind daran beteiligt. Für den Bereich „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“ wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Gemeinde Nottuln eingerichtet. Ziel ist es, einen einheitlichen Orientierungsrahmen für die offenen Ganztagsschulen zu entwickeln. Der erste Entwurf soll Ende Januar 2024 im Arbeitskreis vor- und zur Diskussion gestellt werden. Es ist beabsichtigt, wie bei der Digitalisierung der Schulen erfolgt, den dann beschlossenen Orientierungsrahmen für Nottuln zu übernehmen.

Folgende Themenblöcke werden formuliert:

1.    Grundeinstellung zur OGS mit den Themen

a.     Grundsätze des Offenen Ganztag

b.    Pädagogische Konzeption

c.     Multiprofessionelle ATeams

d.    Abgrenzung Übermittagsbetreuung/ Stärkung OGS

e.    Inklusion/ Schulbegleitung

f.     Integration

g.    Öffnung zum Sozialraum

2.    Ganztägige Raumnutzung

a.     Klassenräume

b.    Differenzierungsräume

c.     Fachräume

d.    Aula

e.    Gemeinschaftsbereiche und Flure

f.     Schulhof/ Außengelände

g.    Sporthalle

3.    Kooperation

a.     Offene Kinder- und Jugendarbeit

b.    Kulturelle Bildung

c.     Kreissportbund/ Sportvereine

d.    Musikschulen

e.    Kirchengemeinden

f.     Bildungspartnerschaften

 

1.2 Sachstand je Schule

 

Alle Nottulner Grundschulen sind sog. Orte des gemeinsamen Lernens. Somit erfolgt auch eine Beschulung von Kindern mit und ohne Förderbedarfen. Die Anforderungen an den „dritten Pädagogen“, den Schulraum, hat sich somit stark verändert. Eine Umsetzung der neuen Anforderungen, wie z.B. zusätzliche Differenzierungsräume in den Bestandsgebäuden, stößt an ihre Grenzen. Zudem steigt seit Jahren die Nachfrage für eine Betreuung über die normale Unterrichtszeit hinaus incl. Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung. Dies mündet nun in den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Eine besondere Herausforderung an allen Schulen sind die Raumbedarfe für den Küchen- und Mensabetrieb.

 

a)    Astrid-Lindgren-Grundschule

Eine umfangreiche Planung für die Schule wurde am 19.09.2022, VL 147/2022, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vorlegt. Die geschätzten Investitionskosten für die Sanierung der Schule in Höhe von 14 Mio. € fand keine Zustimmung.

Die Idee für eine „kleinere“ Maßnahme erstreckt sich auf einen optimierten Ersatzneubau des bisherigen Pavillongebäudes incl. Küche, Mensa sowie einer neuen Sanitäranlage.

Für die barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes ist derzeit geplant, den Ersatzbau im nord-östlichen Abschnitt des Grundstücks zu errichten. Durch dieses Vorgehen kann zudem der bestehende Pavillon während der Bauphase genutzt werden, was die Notwendigkeit einer temporären Zwischenlösung und die damit verbundenen erheblichen Kosten vermeidet. Die beschriebene Positionierung hat ebenfalls zu Folge, dass Teile des vorhandenen Baumbestandes entnommen werden müssen. Um auf diesen Punkt adäquat reagieren zu können, ist vorgesehen, eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vornehmen zu lassen und die Entnahme der Bäume sowie die Versiegelung zusätzlicher Flächen vor Ort zu kompensieren.

Das mit der Konzeptionierung beauftragte Architekturbüro Hartig/Meyer/Wömpner stellt die bisherigen Ergebnisse im Ausschuss vor. Für die Vergabe der notwendigen Planungs- und Ingenieurleistungen ist im nächsten Schritt eine europaweite Ausschreibung durchzuführen.

 

b)    St. Martinus Grundschule

 

Die neben dem Schulgebäude errichtete OGS-Kita wird seit dem 01.08.2023 als 2-Gruppen-Kita der Hummelbach-Kita genutzt. Geplant ist, dass nach dem Bezug der neuen 4-gruppigen Kita auf der Gemeindewiese, das Gebäude ab dem 01.08.2025 für die Schule mit ihrer OGS genutzt wird. Die Nutzung der neuen Räume ermöglicht dann den Umbau des derzeitigen Untergeschosses im Schulgebäude für einen angemessenen Küchen- und Mensabetrieb. Derzeit wird mit der Schul- und OGS-Leitung ein neues Raumkonzept für die Schule diskutiert. Zusätzliche räumliche Kapazitäten werden nach derzeitigem Planungsstand nicht erforderlich sein. Eine Baumaßnahme könnte frühestens im Herbst 2025 starten, nachdem der Neubau nicht mehr für den Kita-Betrieb benötigt wird.

 

c)    St. Marien Grundschule

Der größte Platzbedarf besteht auch hier im Bereich Küche und Mensa. Erste Gespräche mit der Schulleitung sowie der OGS laufen bereits, um die vorhandenen Räume neu zu strukturieren. Nach derzeitigem Planungsstand wird aber hier ein Erweiterungsbau notwendig sein. Überlegt wird z.B. die derzeitige „gelbe Villa“ zu erweitern, da sich die Schule zunächst gegen einen weiteren Baukörper auf dem Schulgelände ausgesprochen hat. In einem ersten Schritt soll die Machbarkeit dieser Erweiterung geprüft werden.

 

d)    Sebastian Grundschule

Die Fertigstellung des Schulgebäudes ist für das Frühjahr 2024 geplant. Schule und Förderverein für die Übermittag- und Nachmittagsbetreuung befinden sich gerade in der Diskussion zur Umwandlung in eine OGS, um auch dem kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht werden zu können. Seit einigen Jahren erfolgt das Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler über eine bestehende Kooperation mit dem Alten Hof Schoppmann, so dass sich für die Schule das Thema Küche und Mensa noch nicht gestellt hat. Aufgrund der Unzufriedenheit mit dem Angebot ist fraglich, wie lange die Kooperation aufrechterhalten werden kann. Exklusive Räume für die OGS, insbesondere für den Mensabereich, sind nicht vorhanden.

 

2.    Rupert-Neudeck-Gymnasium

Am 02.11.2022, VL 163/2022, wurde das Konzept der neuen pädagogischen Architektur für den Pavillon 8/9 den Fachausschüssen vorgestellt. Die Sanierungskosten wurden auf 2 Mio. € beziffert. Für die weiteren Pavillons ist mit ähnlichem Kostenaufwand zu rechnen, so dass ebenfalls mit einem Gesamtbudget von 14 Mio. € gerechnet werden muss. Aufgrund der finanziellen Situation wurde die Sanierung zurückgestellt. Allerdings wurden die notwendigen Maßnahmen vor dem Schuljahresbeginn 2023/2024 im Pavillon 8/9 umgesetzt, da dort nun die Klassen 5 und 6 des Gymnasiums unterrichtet werden.

Mit dem angedachten Budget von max. 3 Mio. € ist nun die Sanierung des Naturwissenschaftspavillon 4/5 geplant. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen unter anderem die Toilettenanlagen saniert werden. Des Weiteren soll im Eingangsbereich ein Windfang mit Türen zu den jeweiligen Fluren eingerichtet werden. In den Fachräumen sind Installationen gemäß dem heutigen Standard vorgesehen. Darüber hinaus sollen einige Fach- und Nebenräume eine Grundrissänderung erfahren um den heutigen Ansprüchen und Vorgaben gerecht zu werden. Zudem werden offene Lernbereiche in Form von Podesten in die Flure integriert. In der Außenfassade sind neue Fenster eingeplant.

Das Architekturbüro Abdelkadar stellt die Planungen im Ausschuss vor.

 

3.    Liebfrauenschule Nottuln

Ebenfalls in der Fachausschusssitzung am 02.11.2022 wurden die Planungen zur Sanierung sowie zum Teilneubau der Schule vorgestellt. Die Gesamtkosten beliefen sich demnach auf 13 Mio. €. Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung mit dem Bistum Münster hat die Gemeinde Nottuln 50% der Kosten zu tragen. Auch dies war aufgrund der finanziellen Situation nicht möglich.

Bürgermeister Herr Dr. Thönnes und Beigeordnete Frau Block haben mit der Bauabteilung des Bistums Münster Kontakt aufgenommen und dort mitgeteilt, dass das maximale Budget für die Sanierung der Schule bei 3 Mio. € liegt. Mitte November hat nun das Bistum eine reduzierte Schulplanung vorgestellt. Demnach sollen weiterhin die geplanten Maßnahmen zum Umbau der Verwaltung sowie die Umbaumaßnahmen im Altbestand erfolgen. Auf den Ersatzneubau für das derzeitige Internatsgebäude wird verzichtet. Das Internatsgebäude wird ertüchtigt. Eine Zeit- und Kostenschiene ist bereits angefragt und wird so bald als möglich nachgereicht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

S. Beschlussvorschlag sowie den im Sachverhalt erläuterten Verwaltungsvorschlag zur Verteilung des Budgets auf die Schulen.


Anlagen:

keine