Beschlussvorschlag:
Im HH-Jahr
2024 sollen von den 2 Mio. € aus dem Schulinvestitionsbudget
-
1.000.000
€ für die Beauftragung der weiteren Planungsleistungen sowie die Ausschreibung
und Beauftragung erster Bauleistungen am naturwissenschaftlichen Pavillon des
Rupert-Neudeck-Gymnasiums,
-
50.000
€ für notwendige Planungsleistungen an der St. Martinus-Grundschule,
-
90.000
€ für die Ausschreibung und Beauftragung von Planungsleistungen an der St.
Marien-Grundschule
-
sowie
ein noch näher zu beziffernder Betrag für die Liebfrauenschule eingesetzt
werden.
Sachverhalt:
Laut
Ratsbeschluss vom 20.06.2023 (VL 079/2023) sollen Investitionen in Schulgebäuden
in den Jahren 2024 – 2028 Priorität haben. Das dafür vorgesehene Budget ist mit
10 Mio. € beziffert werden.
Der
Verwaltungsvorschlag zur Verteilung des Budgets auf die Schulen lautete:
1. Grundschulen – 40% bzw. 4 Mio. €
2. Rupert-Neudeck-Gymnasium – 30 % bzw. 3
Mio. €
3. Liebfrauenschule Nottuln – 30% bzw. 3
Mio. €
Für die
Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung erhalten die Kommunen eine
finanzielle Zuweisung. Mitte Oktober 2023 sind die Förderrichtlinien des Landes
in Kraft getreten. Demnach erhält die Gemeinde Nottuln für den Umbau ihrer vier
Grundschulen zu offenen Ganztagsgrundschulen eine Fördersumme von rund 720 T€.
Die Kommune hat einen 15%igen Eigenanteil zu tragen, so dass insgesamt 847 T€
zur Verfügung stehen. Veranschlagt wurden diese zusätzlichen Mittel im
Haushaltsjahr 2026, da die Maßnahmen bis zum 31.12.2027 vollständig
abgeschlossen werden müssen.
Im Rahmen
einer gemeinsamen Sondersitzung der Ausschüsse für Planen und Bauen sowie
Bildung und Soziales am 10.01.2024 soll über den aktuellen Planungsstand bei
den einzelnen Schulen berichtet werden, um die konkrete Verwendung der
eingeplanten 2 Mio. € im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 beschließen zu
können.
1.
Grundschulen
Bei allen
Grundschulen steht insbesondere die Umsetzung des Rechtsanspruches auf
Ganztagsbetreuung, aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027, an. Die einzelnen
Schulen werden sukzessive betrachtet und der Umsetzungsbedarf festgestellt.
1.1 Offene Ganztagsschule
Im Kreis
Coesfeld gibt es einen Arbeitskreis der Schulträger. Alle Kommunen sowie das
Schul- und Jugendamt sind daran beteiligt. Für den Bereich „Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung“ wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Gemeinde
Nottuln eingerichtet. Ziel ist es, einen einheitlichen Orientierungsrahmen für
die offenen Ganztagsschulen zu entwickeln. Der erste Entwurf soll Ende Januar
2024 im Arbeitskreis vor- und zur Diskussion gestellt werden. Es ist beabsichtigt,
wie bei der Digitalisierung der Schulen erfolgt, den dann beschlossenen
Orientierungsrahmen für Nottuln zu übernehmen.
Folgende
Themenblöcke werden formuliert:
1. Grundeinstellung zur OGS mit den
Themen
a. Grundsätze des Offenen Ganztag
b. Pädagogische Konzeption
c. Multiprofessionelle ATeams
d. Abgrenzung Übermittagsbetreuung/ Stärkung OGS
e. Inklusion/ Schulbegleitung
f. Integration
g. Öffnung zum Sozialraum
2.
Ganztägige Raumnutzung
a. Klassenräume
b. Differenzierungsräume
c. Fachräume
d. Aula
e. Gemeinschaftsbereiche und Flure
f. Schulhof/ Außengelände
g. Sporthalle
3.
Kooperation
a. Offene Kinder- und Jugendarbeit
b. Kulturelle Bildung
c. Kreissportbund/ Sportvereine
d. Musikschulen
e. Kirchengemeinden
f. Bildungspartnerschaften
1.2 Sachstand
je Schule
Alle
Nottulner Grundschulen sind sog. Orte des gemeinsamen Lernens. Somit erfolgt
auch eine Beschulung von Kindern mit und ohne Förderbedarfen. Die Anforderungen
an den „dritten Pädagogen“, den Schulraum, hat sich somit stark verändert. Eine
Umsetzung der neuen Anforderungen, wie z.B. zusätzliche Differenzierungsräume
in den Bestandsgebäuden, stößt an ihre Grenzen. Zudem steigt seit Jahren die
Nachfrage für eine Betreuung über die normale Unterrichtszeit hinaus incl.
Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung. Dies mündet nun in
den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Eine besondere
Herausforderung an allen Schulen sind die Raumbedarfe für den Küchen- und
Mensabetrieb.
a)
Astrid-Lindgren-Grundschule
Eine umfangreiche
Planung für die Schule wurde am 19.09.2022, VL 147/2022, im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie vorlegt. Die geschätzten Investitionskosten für die
Sanierung der Schule in Höhe von 14 Mio. € fand keine Zustimmung.
Die Idee für
eine „kleinere“ Maßnahme erstreckt sich auf einen optimierten Ersatzneubau des
bisherigen Pavillongebäudes incl. Küche, Mensa sowie einer neuen Sanitäranlage.
Für die
barrierefreie Erschließung des Bestandsgebäudes ist derzeit geplant, den
Ersatzbau im nord-östlichen Abschnitt des Grundstücks zu errichten. Durch
dieses Vorgehen kann zudem der bestehende Pavillon während der Bauphase genutzt
werden, was die Notwendigkeit einer temporären Zwischenlösung und die damit
verbundenen erheblichen Kosten vermeidet. Die beschriebene Positionierung hat
ebenfalls zu Folge, dass Teile des vorhandenen Baumbestandes entnommen werden
müssen. Um auf diesen Punkt adäquat reagieren zu können, ist vorgesehen, eine
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vornehmen zu lassen und die Entnahme der
Bäume sowie die Versiegelung zusätzlicher Flächen vor Ort zu kompensieren.
Das mit der
Konzeptionierung beauftragte Architekturbüro Hartig/Meyer/Wömpner stellt die
bisherigen Ergebnisse im Ausschuss vor. Für die Vergabe der notwendigen
Planungs- und Ingenieurleistungen ist im nächsten Schritt eine europaweite
Ausschreibung durchzuführen.
b)
St.
Martinus Grundschule
Die neben
dem Schulgebäude errichtete OGS-Kita wird seit dem 01.08.2023 als
2-Gruppen-Kita der Hummelbach-Kita genutzt. Geplant ist, dass nach dem Bezug
der neuen 4-gruppigen Kita auf der Gemeindewiese, das Gebäude ab dem 01.08.2025
für die Schule mit ihrer OGS genutzt wird. Die Nutzung der neuen Räume
ermöglicht dann den Umbau des derzeitigen Untergeschosses im Schulgebäude für
einen angemessenen Küchen- und Mensabetrieb. Derzeit wird mit der Schul- und
OGS-Leitung ein neues Raumkonzept für die Schule diskutiert. Zusätzliche
räumliche Kapazitäten werden nach derzeitigem Planungsstand nicht erforderlich
sein. Eine Baumaßnahme könnte frühestens im Herbst 2025 starten, nachdem der
Neubau nicht mehr für den Kita-Betrieb benötigt wird.
c)
St.
Marien Grundschule
Der größte
Platzbedarf besteht auch hier im Bereich Küche und Mensa. Erste Gespräche mit
der Schulleitung sowie der OGS laufen bereits, um die vorhandenen Räume neu zu
strukturieren. Nach derzeitigem Planungsstand wird aber hier ein
Erweiterungsbau notwendig sein. Überlegt wird z.B. die derzeitige „gelbe Villa“
zu erweitern, da sich die Schule zunächst gegen einen weiteren Baukörper auf
dem Schulgelände ausgesprochen hat. In einem ersten Schritt soll die
Machbarkeit dieser Erweiterung geprüft werden.
d)
Sebastian
Grundschule
Die
Fertigstellung des Schulgebäudes ist für das Frühjahr 2024 geplant. Schule und
Förderverein für die Übermittag- und Nachmittagsbetreuung befinden sich gerade
in der Diskussion zur Umwandlung in eine OGS, um auch dem kommenden
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht werden zu können. Seit einigen
Jahren erfolgt das Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler über eine bestehende
Kooperation mit dem Alten Hof Schoppmann, so dass sich für die Schule das Thema
Küche und Mensa noch nicht gestellt hat. Aufgrund der Unzufriedenheit mit dem
Angebot ist fraglich, wie lange die Kooperation aufrechterhalten werden kann.
Exklusive Räume für die OGS, insbesondere für den Mensabereich, sind nicht
vorhanden.
2.
Rupert-Neudeck-Gymnasium
Am
02.11.2022, VL 163/2022, wurde das Konzept der neuen pädagogischen Architektur
für den Pavillon 8/9 den Fachausschüssen vorgestellt. Die Sanierungskosten
wurden auf 2 Mio. € beziffert. Für die weiteren Pavillons ist mit ähnlichem
Kostenaufwand zu rechnen, so dass ebenfalls mit einem Gesamtbudget von 14 Mio.
€ gerechnet werden muss. Aufgrund der finanziellen Situation wurde die
Sanierung zurückgestellt. Allerdings wurden die notwendigen Maßnahmen vor dem
Schuljahresbeginn 2023/2024 im Pavillon 8/9 umgesetzt, da dort nun die Klassen
5 und 6 des Gymnasiums unterrichtet werden.
Mit dem
angedachten Budget von max. 3 Mio. € ist nun die Sanierung des
Naturwissenschaftspavillon 4/5 geplant. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen unter
anderem die Toilettenanlagen saniert werden. Des Weiteren soll im
Eingangsbereich ein Windfang mit Türen zu den jeweiligen Fluren eingerichtet
werden. In den Fachräumen sind Installationen gemäß dem heutigen Standard
vorgesehen. Darüber hinaus sollen einige Fach- und Nebenräume eine
Grundrissänderung erfahren um den heutigen Ansprüchen und Vorgaben gerecht zu
werden. Zudem werden offene Lernbereiche in Form von Podesten in die Flure
integriert. In der Außenfassade sind neue Fenster eingeplant.
Das
Architekturbüro Abdelkadar stellt die Planungen im Ausschuss vor.
3.
Liebfrauenschule
Nottuln
Ebenfalls in
der Fachausschusssitzung am 02.11.2022 wurden die Planungen zur Sanierung sowie
zum Teilneubau der Schule vorgestellt. Die Gesamtkosten beliefen sich demnach
auf 13 Mio. €. Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung mit dem Bistum Münster
hat die Gemeinde Nottuln 50% der Kosten zu tragen. Auch dies war aufgrund der
finanziellen Situation nicht möglich.
Bürgermeister
Herr Dr. Thönnes und Beigeordnete Frau Block haben mit der Bauabteilung des
Bistums Münster Kontakt aufgenommen und dort mitgeteilt, dass das maximale
Budget für die Sanierung der Schule bei 3 Mio. € liegt. Mitte November hat nun
das Bistum eine reduzierte Schulplanung vorgestellt. Demnach sollen weiterhin
die geplanten Maßnahmen zum Umbau der Verwaltung sowie die Umbaumaßnahmen im
Altbestand erfolgen. Auf den Ersatzneubau für das derzeitige Internatsgebäude
wird verzichtet. Das Internatsgebäude wird ertüchtigt. Eine Zeit- und
Kostenschiene ist bereits angefragt und wird so bald als möglich nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
S.
Beschlussvorschlag sowie den im Sachverhalt erläuterten Verwaltungsvorschlag
zur Verteilung des Budgets auf die Schulen.
Anlagen:
keine