Betreff
Prüfung zur Ansiedlung einer zentralen Unterbringungseinrichtung
Vorlage
221/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster die Möglichkeit der Ansiedlung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete zu prüfen und zu konkretisieren.

2.      Vor einer Beschlussfassung im Rat mit dem Ziel der Ansiedlung einer ZUE wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.


Sachverhalt:

Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten in der Gemeinde Nottuln stellt sich die Frage, ob der Bezirksregierung Münster zum Betrieb einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) ein Grundstück in der Gemeinde Nottuln angeboten werden soll.

Die Bezirksregierung sieht aufgrund des nachhaltigen Zuzugs von Geflüchteten nach wie vor den Bedarf für die Einrichtung neuer ZUEen. Schwierig gestaltet es sich in diesem Zusammenhang, geeignete Flächen zu finden. In Betracht kommen Flächen ab einer Größe von ca. 7.500 qm mit einer Kapazität zur Unterbringung von ca. 300 Personen.

Geflüchtete werden in NRW zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) untergebracht und dort registriert, erkennungsdienstlich erfasst und ärztlich untersucht. Sie haben dort die Möglichkeit, ein Asylgesuch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen. Anschließend werden sie einer ZUE welche durch die jeweilige Bezirksregierung finanziert ist, zugewiesen und von dort auf kommunale Einrichtungen weiterverteilt. Während des Aufenthalts eines Geflüchteten in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder ZUE kommt das Bundesland für die Versorgung auf. Sobald ein Geflüchteter einer Kommune zugewiesen wird, übernimmt die zuständige Gemeinde die Kosten.

Damit sind ZUEen integraler Baustein einer rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Migrationspolitik. Die Gemeinde Nottuln könnte an dieser Stelle möglicherweise Verantwortung übernehmen und im Sinne der „Gemeinsamen Vereinbarung von Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden zur Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen in Nordrhein-Westfalen – Für eine Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Land und Kommunen“ handeln.

Zu den Rahmenbedingungen gehört auch, dass am 01.12.2023 die Novellierung des FlüAG in Kraft getreten ist. Für Kommunen, auf deren Gebiet das Land eine Aufnahmeeinrichtung betreibt, vermindert sich dann die Zahl der zuzuweisenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber um 100 Prozent der Anzahl der Aufnahmeplätze, d.h. die Unterbringungskapazitäten der Landeseinrichtungen werden vollständig auf die FlüAG-Aufnahmeverpflichtung angerechnet.

Eine Anrechnung von in einer ZUE untergebrachten Geflüchteten, würde die Gemeinde Nottuln mithin gleich an mehreren Stellen entlasten. Ein Neubau von kommunaler Infrastruktur (Unterkünfte, soziale Infrastruktur wie bspw. Kita, Schule, …) wäre zunächst voraussichtlich nicht mehr erforderlich. Die personellen Ressourcen in der Verwaltung müssten diesbezüglich nicht vorgehalten und entsprechende Leistungen nicht ausbezahlt werden.

Die Errichtung einer ZUE erfordert eine sorgfältige Planung und Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren. Es ist wichtig, eine transparente Kommunikation sicherzustellen, um Bedenken zu adressieren und Akzeptanz zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wird die Durchführung einer Informationsveranstaltung für erforderlich gehalten bevor eine Entscheidung im Rat erfolgen kann.

Als erster Schritt wäre allerdings gemeinsam mit der Bezirksregierung zu prüfen, ob im Gemeindegebiet geeignete Flächen vorhanden sind und die Bezirksregierung eine Ansiedlung in Betracht zieht.


Finanzielle Auswirkungen:

Einsparungen in nicht konkret zu beziffernder Höhe