Beschlussvorschlag:
Die
Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Es werden im Zuge der anstehenden
Arbeiten am Uphovener Weg, eine Fahrbahneinengung am Ortseingang und eine
Parkregelung umgesetzt. Das Erwirken einer Geschwindigkeitsreduzierung wird
abgelehnt.
Sachverhalt:
Der Antrag
begehrt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone, eine Kennzeichnung der zu
nutzenden Parkflächen und Maßnahmen zur Abbremsung des einfahrenden Verkehrs an
der Brücke.
Der
Verwaltung ist die Situation am Uphovener Weg bekannt. Im Rahmen der Planung
zum Straßenendausbaus „Nottuln Nord“ und zur Wiederherstellung der Fahrbahn und
Nebenanlagen „Uphovener Weg“, wurde bereits mit der Straßenverkehrsbehörde, der
Kreispolizeibehörde und dem Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger, eine
bereits verkehrsrechtlich angeordnete Lösung erarbeitet (siehe Anlage 2).
Die
Planung beinhaltet, dass es Halteverbotsbereiche geben soll, so dass
mäandrierend geparkt und somit auch gefahren werden muss. Diese Anordnung des
ruhenden Verkehrs hat zur Folge, dass die gefahrene Geschwindigkeit reduziert
wird.
Ebenso
soll im Bereich der Brücke eine Fahrbahneinengung erstellt werden, um dadurch
eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erzielen.
Vor dem
Hintergrund das es sich bei dem Uphovener Weg um eine klassifizierte
Kreisstraße handelt, dürfen Tempo 30 Beschränkungen nur in gesetzlich
festgelegten Bereichen angeordnet werden. Der Eingang zum Altenheim ist über
die Hagenstraße erschlossen, wodurch die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Eine Tempo 30 Beschränkung darf daher, nach Straßenverkehrsordnung und
Verwaltungsvorschrift zur StVO, nicht angeordnet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Bürgeranregung - Anregung Uphovener Weg
als verkehrsberuhigt ausweisen
Anlage 2: Anlage 2 - Verkehrszeichenplanung
Uphovener Weg