Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW – Uphovener Weg im Bereich angrenzender Bebauung verkehrsberuhigt ausweisen
Vorlage
220/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Es werden im Zuge der anstehenden Arbeiten am Uphovener Weg, eine Fahrbahneinengung am Ortseingang und eine Parkregelung umgesetzt. Das Erwirken einer Geschwindigkeitsreduzierung wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Der Antrag begehrt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone, eine Kennzeichnung der zu nutzenden Parkflächen und Maßnahmen zur Abbremsung des einfahrenden Verkehrs an der Brücke.

 

Der Verwaltung ist die Situation am Uphovener Weg bekannt. Im Rahmen der Planung zum Straßenendausbaus „Nottuln Nord“ und zur Wiederherstellung der Fahrbahn und Nebenanlagen „Uphovener Weg“, wurde bereits mit der Straßenverkehrsbehörde, der Kreispolizeibehörde und dem Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger, eine bereits verkehrsrechtlich angeordnete Lösung erarbeitet (siehe Anlage 2).

 

Die Planung beinhaltet, dass es Halteverbotsbereiche geben soll, so dass mäandrierend geparkt und somit auch gefahren werden muss. Diese Anordnung des ruhenden Verkehrs hat zur Folge, dass die gefahrene Geschwindigkeit reduziert wird.

Ebenso soll im Bereich der Brücke eine Fahrbahneinengung erstellt werden, um dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erzielen.

Vor dem Hintergrund das es sich bei dem Uphovener Weg um eine klassifizierte Kreisstraße handelt, dürfen Tempo 30 Beschränkungen nur in gesetzlich festgelegten Bereichen angeordnet werden. Der Eingang zum Altenheim ist über die Hagenstraße erschlossen, wodurch die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Eine Tempo 30 Beschränkung darf daher, nach Straßenverkehrsordnung und Verwaltungsvorschrift zur StVO, nicht angeordnet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

Anlage 1:         Bürgeranregung - Anregung Uphovener Weg als verkehrsberuhigt ausweisen

Anlage 2:         Anlage 2 - Verkehrszeichenplanung Uphovener Weg