Betreff
Einbringung des Haushaltsentwurfes 2024
Vorlage
215/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit seinen Anlagen wird an die Fachausschüsse und zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 


Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird von dem Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für das Land NRW in die Ratssitzung eingebracht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2024 bis 2027 sind im Haushaltsplanentwurf 2024 dargestellt.