Beschlussvorschlag:
1.
Der
Abwägung der zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen
Stellungnahmen wird, wie
in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
2.
Die
vorliegende 84. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 6) sowie die
zugehörige Begründung
(siehe Anlage 7) und der Umweltbericht (siehe Anlage 8) werden beschlossen.
3.
Der
Abwägung der zur 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 132 „EKZ nördlich der
Appelhülsener Straße“
abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
4.
Die
1.Änderung des Bebauungsplan Nr. 132 „EKZ nördlich der Appelhülsener Straße“
(siehe Anlage 2) inkl.
Vorhaben und Erschließungsplan (siehe Anlage 3) wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 4) sowie der
Umweltbericht (siehe Anlage 5) werden beschlossen.
Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 (VL 174/2019/1) den
Beschluss zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 132 „EKZ nördlich der Appelhülsener Straße“ im
Parallelverfahren gefasst. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines ansässigen
Lebensmittelmarktes.
Nach intensiven Beratungen der
betreffenden Planverfahren zuletzt mit VL 174/2019/2 sind die Unterlagen zu den
oben genannten Bauleitplanverfahren nach den Ergänzungen um die Begrünung der
hinzukommenden Dachfläche und der Pflanzung von Bäumen je 6 Stellplätzen
zwischen den Parkplätzen sowie der Umwandlung der Ökopunkte von einem
Fichtenwald zu einem heimischen Laubwald zur formellen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange vom 01.06.2023 bis
einschließlich 03.07.2023 ausgelegt worden. Eine erneute und verkürzte
Offenlage fand in der Zeit vom 02.11.2023 bis zum 16.11.2023 statt.
Nach Durchführung aller
verfahrensnotwendigen Schritte kann das Verfahren nun durch den Feststellungsbeschluss
über die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie durch den
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 132 im
betreffenden Bereich zum Abschluss gebracht werden.
Details sind den Planzeichnungen
(Anlage 2, 3 und 6), der Begründungen (Anlage 4 und 7) sowie den Umweltberichten
(Anlage 5 und 8) und Begutachtungen in Anlagen 9-14 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wurde ein Durchführungsvertrag
gemäß § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger geschlossen (VL 132/2023), sodass für
die Gemeinde ausschließlich ein interner Personalaufwand zur Begleitung des
Verfahrens entsteht.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge zur 84. Änderung
des Flächennutzungsplanes sowie zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 132
Anlage 2: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 132
Anlage 3: Vorhaben- und Erschließungsplan zur
1.Änderung des VBP Nr. 132
Anlage
4: Begründung zur 1. Änderung des
VBP Nr. 132
Anlage
5: Umweltbericht zur 1. Änderung
des VBP Nr. 132
Anlage
6: 84. Flächennutzungsplanänderung
Anlage
7: Begründung zur 84.
Flächennutzungsplanänderung
Anlage
8: Umweltbericht zur 84.
Flächennutzungsplanänderung
Anlage
9: Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag
Anlage
10: Auswirkungsanalyse Einzelhandel
Anlage
11: Schalltechnische Untersuchung
Anlage
12: Verkehrstechnische Untersuchung
Anlage
13: Wasserwirtschaftlicher
Fachbeitrag – Erläuterung u. Nachweis
Anlage
14: Wasserwirtschaftlicher
Fachbeitrag – Plan