Beschlussvorschlag:
Das im Eigentum der Gemeinde Nottuln befindliche Grundstück Gemarkung Nottuln, Flur 62, Flurstück 437 mit einer Größe von 1.801 qm wird in die Genossenschaft Lerchenhorst als Sacheinlage auf Basis eines Wertes i.H.v. 250,- €/qm gegen eine angemessene Verzinsung eingebracht.
Sachverhalt:
Bekanntlich
ist die Gemeinde Nottuln zusammen mit der Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft
mbH und der Pyramis Entwicklungs GmbH Gründungspartner der Wohnungsbaugenossenschaft
Lerchenhorst. Ziel der Genossenschaft ist es, „bezahlbaren“ Wohnraum zu
schaffen.
Beabsichtigt
ist nunmehr auch die Entwicklung eines Projektes um älteren Nottulnerinnen und
Nottulnern bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
In Fortführung des Auftrags an die
Verwaltung, das Projekt zu konkretisieren und positiv zu begleiten, sollen
zeitnah im Ortsteil Nottuln auf der bezeichneten Fläche Wohnungen durch die
Genossenschaft errichtet werden. Ausschlaggebend ist neben der
Flächenverfügbarkeit auch die ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Fußläufig ist
der zentrale Nahversorgungsbereich und auch der Ortskern mit seinen kulturellen
Angeboten erreichbar. Über Buslinien ist der Bahnhof Appelhülsen und die Stadt
Münster gut erreichbar.
Bezogen auf die Fläche ist ein
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst worden.
Für die zu errichtenden Wohnungen ist
eine ausgewogene Mischung von gefördertem und frei finanziertem Wohnungsbau
beabsichtigt.
Das
Projekt soll durch die kommunal geprägte Genossenschaft Lerchenhorst realisiert
werden. Um dauerhaft angemessenen Wohnraum auch qualitativ und zu niedrigen
Mietzins sicherzustellen, bringt die Gemeinde ihr Grundstück zu fester
Verzinsung ein. Die Genossenschaft selbst entscheidet über spätere ggf.
wünschenswerte oder notwendige Investitionen und Instandsetzungen. Durch
entsprechende Planung und Umsetzung wird eine verlässliche Kalkulation sichergestellt.
Etwaige Preisspekulationen werden damit verhindert. Durch die Einbringung des
Grundstücks wird die Genossenschaft in die Lage versetzt, sämtliche
Investitionen und Kosten selbst über Fremdkapital zu finanzieren.
Mit
dem in der Genossenschaft vertretenen Partner der Pyramis steht insbesondere
auch fachliches Knowhow hinsichtlich der derzeit guten Förderkulisse in dem
bezeichneten Bereich zur Verfügung.
Die finanziellen Risiken müssen im
Rahmen der gesetzlichen und weiteren Rücklagen abgedeckt sein. Eine
Nachschusspflicht bei einer etwaigen Insolvenz besteht nicht. Generell ist die
Haftung gegenüber Gläubigern auf das Vermögen der Genossenschaft begrenzt.
Für die Bewertung des Grundstückes ist
ein der Bodenrichtwert der umliegenden Wohnbauflächen gewählt worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Einbringung einer Einlage im Wert von 450.250,- € in die Genossenschaft im Wege des Aktivtausches.