Beschlussvorschlag:
1. Es
wird beschlossen, der Übernahme einer dem über die Gewerbe- und
Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln mbH (GIG) dargestellten
kommunalen Anteil i.H.v. 49% entsprechenden modifizierten Ausfallbürgschaft für
Kreditaufnahmen der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Südlich Lerchenhain
mbh & Co.KG zur Finanzierung der Erschließung des Baugebietes Südlich
Lerchenhain grundsätzlich zuzustimmen.
2. Eine Übernahme der vorbezeichneten
Bürgschaft erfolgt nur, wenn die weitere Gesellschafterin sich entsprechend
ihrem Anteil i.H.v. 51% ebenfalls mit einer Bürgschaft beteiligt.
3. Vor Abgabe der Bürgschaftserklärung
werden die detaillierten Konditionen dem Rat vorgestellt.
Sachverhalt:
Unter
Vorbehalt des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der
Projektentwicklungsgesellschaft Südlich Lerchenhain mbH & Co. KG am
28.11.2023 und des Beschlusses des Aufsichtsrates der GIGmbH und der
Gesellschafterversammlung der GIGmbH am 28.11.2023 wird die Geschäftsführung
der Projektentwicklungsgesellschaft beauftragt in die Erschließung des
Wohngebietes Südlich Lerchenhain einzusteigen.
Um
in die Erschließung des zukünftigen Wohngebietes Südlich Lerchenhain
einzusteigen, ist es notwendig, beide Gesellschafter entsprechend ihres
Gesellschaftsanteils in die weiteren Finanzierungsrisiken einzubringen. Dies
kann/soll auf Seiten der Gemeinde Nottuln über eine Bürgschaft entsprechend des
49%igen Anteils der GIGmbH erfolgen. In dieser Konstellation bliebe das Risiko
bei 49 % für die GIGmbH/Gemeinde und bei 51 % bei der S-Immobilien
GmbH/Sparkasse. Natürlich muss die Bürgschaft noch entsprechend
formuliert/ausgestaltet werden.
Voraussetzungen
der Bürgschaftsübernahme
Gem.
§ 87 Abs. 2 GO NRW sind Entscheidungen der Gemeinde zur Übernahme von
Ausfallbürgschaften
unverzüglich, spätestens einen Monat vor der rechtsverbindlichen
Übernahme,
der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Die
Übernahme von Bürgschaften ist nur im Rahmen der Aufgaben der Gemeinde
zulässig. Hier wird die Versorgung mit Wohnbauland als Teil der kommunalen
Daseinsvorsorge betrachtet. Eine Klärung mit der Kommunalaufsicht erfolgt
hierzu und zu den weiteren Voraussetzungen kurzfristig.
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung
der Verbindlichkeiten bei Realisierung des durch die Bürgschaft abgedeckten
Risikos
Anlagen:
keine