Beschlussvorschlag:
- Der
Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 "Nördliche
Steinstraße" abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1
vorgeschlagen, zugestimmt.
- Die
vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 "Nördliche
Steinstraße " (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige
Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der
Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung vom 23.05.2017 die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 154 „Nördliche Steinstraße“ im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB beschlossen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird
gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 verzichtet.
Das
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baufeldern in „2. Reihe“ mit
ergänzenden Festsetzungen, die eine Anpassung der Baukörper an die örtlichen
Gegebenheiten und unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes vorsehen (Höhe,
Dachform etc.). Der Bebauungsplan soll eine geordnete Nachverdichtung
ermöglichen.
Details sind der
Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Interner
Personalaufwand zur Erstellung des Bebauungsplanes.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I)