Betreff
BP Nr. 154 "Nördliche Steinstraße" Hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
196/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 "Nördliche Steinstraße" abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Die vorliegende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 "Nördliche Steinstraße " (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung vom 23.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 „Nördliche Steinstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 verzichtet.

Das Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baufeldern in „2. Reihe“ mit ergänzenden Festsetzungen, die eine Anpassung der Baukörper an die örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes vorsehen (Höhe, Dachform etc.). Der Bebauungsplan soll eine geordnete Nachverdichtung ermöglichen.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) und der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Interner Personalaufwand zur Erstellung des Bebauungsplanes.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Abwägungsvorschläge

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I)