Änderung der Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren
Beschlussvorschlag:
a) Die Kalkulation der Wasserverbandsgebühr für 2024 wird zur Kenntnis genommen.
b) Die Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren wird – wie in Anlage 3 – geändert.
Sachverhalt:
I. Ausgangslage
Die Gemeinde Nottuln erhebt Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW.
Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach befestigten und unbefestigten
(übrigen) Grundstücksflächen.
II. Gebührenkalkulation
1.
Personalkosten
Zum umlagefähigen Aufwand gehören nach § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW
(siehe Anlage 1 Kalkulation)
- Personalkosten
- die Kosten der Wasserverbände
Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2024 entsprechend der
Personalkostenhochrechnung berücksichtigt. Diese wurden mit 18.390 € zu Grunde gelegt.
Der Anstieg der in der Kalkulation berücksichtigten Personalkosten von
9.492 Euro im letzten Jahr begründet sich in den Ergebnissen der
Tarifverhandlungen die in 2023 und 2024 umgesetzt werden.
2. Sonderposten
Das Haushaltsjahr 2022 wurde mit einer Unterdeckung in Höhe von
19.634,99 € abgeschlossen. Die hohe Differenz begründet sich darin, dass 4 der
insgesamt 7 Wasser- und Bodenverbände im Haushaltsjahr 2022 die Beiträge erhöht
haben. Diese Erhöhung war zum Zeitpunkt der Kalkulation für das Haushaltjahr
2022 (Ende 2021) noch nicht absehbar. Ebenso verhält es sich mit den durch die
Ergebnisse der Tarifverhandlungen gestiegenen Personalkosten.
Gem. § 6 KAG müssen Kostenüber- und unterdeckungen in einem Zeitraum
von vier Jahren ausgeglichen werden. Durch eine Berücksichtigung von 12.000 €
wird ein Großteil der Unterdeckung aus 2022 ausgeglichen. Die restliche Summe
wird im Rahmen der Kalkulationen in den Folgejahren veranschlagt.
Für das Jahr 2024 werden somit 12.000 € zusätzlich veranschlagt.
3.
Kosten der Wasser- und Bodenverbände
Die Gebührenbescheide 2023 der sieben Wasser- und Bodenverbände liegen
vor.
Diese bilden die Grundlage für die Gebühren 2024.
Wasser- und Bodenverband |
Gebühr 2023 |
Vergleich zum Vorjahr |
||
|
€ |
pro ha |
€ |
pro ha |
Havixbeck-Roxel |
2.448,32 |
10,93 |
2.452,80 |
10,95 |
Obere
Stever |
82.782,49 |
16,96 |
77.900,49 |
15,95 |
Stever-Senden |
4.042,28 |
15,50 |
4.042,28 |
15,50 |
Münstersche
Aa |
852,48 |
16,00 |
719,28 |
13,50 |
Obere
Berkel |
3.553,40 |
6,50 |
3.553,40 |
6,50 |
Oberer
Kleuterbach |
41.575,02 |
16,15 |
44.034,95 |
15,00 |
Unterer
Kleuterbach |
1.608,66 |
15,00 |
1.608,66 |
15,00 |
|
|
|
|
|
Folgende
Wasser- und Bodenverbände haben in 2023 ihre Gebühren erhöht:
- Obere Stever von 15,95 €/ha auf 16,96
€/ha,
- Münstersche Aa von 13,50 €/ha auf 16,00
€/ha,
- Oberer Kleuterbach von 15 €/ha auf
16,15 €/ha.
4. Zusammenstellung
Personalkosten: 18.390,00
€
Kosten der Wasser- und Bodenverbände: 136.862,65 €
Kostenunterdeckung aus 2022 anteilig 12.000,00 €
Gesamt:
167.252,65 €
Der
umlagefähige Aufwand von insgesamt 167.252,65 € verteilt sich auf die einzelnen Wasser- und Bodenverbände.
Für jeden
Wasser- und Bodenverband wird je nach Aufwand / Flächenverteilung
eine eigene Gebühr festgesetzt.
Vergleich der
Wasserverbandsgebühren 2023/2024 lt. Kalkulation:
Wasser- und
Bodenverband |
Gebühr je m² |
Veränderung |
Gebühr je m² |
Veränderung |
||
befestigte
Fläche |
|
unbefestigte
(übrige) Fläche |
|
|||
|
2023 |
2024 |
|
2023 |
2024 |
|
Havixbeck-Roxel |
0,06068 € |
0,07020 |
15,6935 |
0,00016 € |
0,00016 |
0 |
Obere Stever |
0,01515 € |
0,01823 |
20,3033 |
0,00019 € |
0,00022 |
17,5028 |
Stever-Senden |
0,01218 € |
0,01409 |
15,6733 |
0,00017 € |
0,00020 |
18,3446 |
Münstersche Aa |
0,02661 € |
0,03640 |
36,7977 |
0,00013 € |
0,00017 |
32,8454 |
Obere Berkel |
0,01885 € |
0,02386 |
26,6025 |
0,00009 € |
0,00012 |
33,3541 |
Oberer Kleuterbach |
0,02102 € |
0,02272 |
8,0728 |
0,00020 € |
0,00021 |
6,1804 |
Unterer Kleuterbach |
0,28142 € |
0,32770 |
16,4446 |
0,00015 € |
0,00017 |
14,4633 |
Bei den Wasser-
und Bodenverbänden Obere Stever, und Münstersche Aa resultiert die Veränderung
auf der Erhöhung des ha-Satzes.
Der Wasser- und
Bodenverband Oberer Kleuterbach hat ab dem Beitragsjahr 2023 die Umlage der
Beiträge auf Grundlage des Landeswassergesetzes geändert. Dadurch kommt es zu
einer Erhöhung des Beitragssatzes pro ha, in der Summe jedoch zu einer
Reduzierung des Gesamtbeitrages von ca. 2.500 €. Bisher wurden die
geschlossenen Ortslagen bei der Ermittlung der Beiträge anders berechnet. Ein
weiterer Verband ist von dieser Änderung betroffen, dieser wurde gebeten, ab
dem kommenden Haushaltsjahr die Änderung entsprechend zu berücksichtigen.
5. Gebührensatzung
Aufgrund der
Kalkulation erhöhen sich die Gebühren für befestigte Flächen im Schnitt um ca.
20 %, die Gebühren für unbefestigte Flächen erhöhen sich im Schnitt um ca.
18 %.
Die
Gebührensatzung 2024 wird wie in Anlage 3 geändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation.