Betreff
Kalkulation der Wasserverbandsgebühren 2024
Änderung der Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren
Vorlage
195/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)    Die Kalkulation der Wasserverbandsgebühr für 2024 wird zur Kenntnis genommen.

b)    Die Satzung über die Erhebung von Wasserverbandsgebühren wird – wie in Anlage 3 – geändert.


Sachverhalt:

 

I. Ausgangslage

Die Gemeinde Nottuln erhebt Wasserverbandsgebühren gemäß § 64 LWG NRW.

Die Gebührenfestsetzung erfolgt nach befestigten und unbefestigten (übrigen) Grundstücksflächen. 

 

 

II. Gebührenkalkulation

 

1. Personalkosten

Zum umlagefähigen Aufwand gehören nach § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG NRW

(siehe Anlage 1 Kalkulation)

-       Personalkosten

-       die Kosten der Wasserverbände

 

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2024 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt. Diese wurden mit 18.390 € zu Grunde gelegt.

Der Anstieg der in der Kalkulation berücksichtigten Personalkosten von 9.492 Euro im letzten Jahr begründet sich in den Ergebnissen der Tarifverhandlungen die in 2023 und 2024 umgesetzt werden.

 

2. Sonderposten

Das Haushaltsjahr 2022 wurde mit einer Unterdeckung in Höhe von 19.634,99 € abgeschlossen. Die hohe Differenz begründet sich darin, dass 4 der insgesamt 7 Wasser- und Bodenverbände im Haushaltsjahr 2022 die Beiträge erhöht haben. Diese Erhöhung war zum Zeitpunkt der Kalkulation für das Haushaltjahr 2022 (Ende 2021) noch nicht absehbar. Ebenso verhält es sich mit den durch die Ergebnisse der Tarifverhandlungen gestiegenen Personalkosten.

 

Gem. § 6 KAG müssen Kostenüber- und unterdeckungen in einem Zeitraum von vier Jahren ausgeglichen werden. Durch eine Berücksichtigung von 12.000 € wird ein Großteil der Unterdeckung aus 2022 ausgeglichen. Die restliche Summe wird im Rahmen der Kalkulationen in den Folgejahren veranschlagt.

 

Für das Jahr 2024 werden somit 12.000 € zusätzlich veranschlagt.

 

3. Kosten der Wasser- und Bodenverbände

Die Gebührenbescheide 2023 der sieben Wasser- und Bodenverbände liegen vor.

 

Diese bilden die Grundlage für die Gebühren 2024.


 

Wasser- und Bodenverband

Gebühr 2023

Vergleich zum Vorjahr

 

pro ha

pro ha

Havixbeck-Roxel

2.448,32

10,93

2.452,80

10,95

Obere Stever

82.782,49

16,96

77.900,49

15,95

Stever-Senden

4.042,28

15,50

4.042,28

15,50

Münstersche Aa

852,48

16,00

719,28

13,50

Obere Berkel

3.553,40

6,50

3.553,40

6,50

Oberer Kleuterbach

41.575,02

16,15

44.034,95

15,00

Unterer Kleuterbach

1.608,66

15,00

1.608,66

15,00

 

 

 

 

 

 

Folgende Wasser- und Bodenverbände haben in 2023 ihre Gebühren erhöht:

-       Obere Stever von 15,95 €/ha auf 16,96 €/ha,

-       Münstersche Aa von 13,50 €/ha auf 16,00 €/ha,

-       Oberer Kleuterbach von 15 €/ha auf 16,15 €/ha.

 

4. Zusammenstellung

Personalkosten:                                           18.390,00 €

Kosten der Wasser- und Bodenverbände:          136.862,65 €

Kostenunterdeckung aus 2022 anteilig                12.000,00 €

Gesamt:                                                        167.252,65 €

 

Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 167.252,65 € verteilt sich auf die einzelnen Wasser- und Bodenverbände.

 

Für jeden Wasser- und Bodenverband wird je nach Aufwand / Flächenverteilung eine eigene Gebühr festgesetzt.

 

Vergleich der Wasserverbandsgebühren 2023/2024 lt. Kalkulation:

 

Wasser- und Bodenverband

Gebühr je m²

Veränderung
in %

Gebühr je m²

Veränderung
in %

befestigte Fläche

 

unbefestigte (übrige) Fläche

 

 

2023

2024

 

2023

2024

 

Havixbeck-Roxel

0,06068 €

0,07020

15,6935

0,00016 €

0,00016

0

Obere Stever

0,01515 €

0,01823

20,3033

0,00019 €

0,00022

17,5028

Stever-Senden

0,01218 €

0,01409

15,6733

0,00017 €

0,00020

18,3446

Münstersche Aa

0,02661 €

0,03640

36,7977

0,00013 €

0,00017

32,8454

Obere Berkel

0,01885 €

0,02386

26,6025

0,00009 €

0,00012

33,3541

Oberer Kleuterbach

0,02102 €

0,02272

8,0728

0,00020 €

0,00021

6,1804

Unterer Kleuterbach

0,28142 €

0,32770

16,4446

0,00015 €

0,00017

14,4633

 

Bei den Wasser- und Bodenverbänden Obere Stever, und Münstersche Aa resultiert die Veränderung auf der Erhöhung des ha-Satzes.

 

Der Wasser- und Bodenverband Oberer Kleuterbach hat ab dem Beitragsjahr 2023 die Umlage der Beiträge auf Grundlage des Landeswassergesetzes geändert. Dadurch kommt es zu einer Erhöhung des Beitragssatzes pro ha, in der Summe jedoch zu einer Reduzierung des Gesamtbeitrages von ca. 2.500 €. Bisher wurden die geschlossenen Ortslagen bei der Ermittlung der Beiträge anders berechnet. Ein weiterer Verband ist von dieser Änderung betroffen, dieser wurde gebeten, ab dem kommenden Haushaltsjahr die Änderung entsprechend zu berücksichtigen.

 

5. Gebührensatzung

Aufgrund der Kalkulation erhöhen sich die Gebühren für befestigte Flächen im Schnitt um ca. 20 %, die Gebühren für unbefestigte Flächen erhöhen sich im Schnitt um ca. 18 %.

 

Die Gebührensatzung 2024 wird wie in Anlage 3 geändert.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation.


Anlagen:

 

 

Anlage 1 – Kalkulation 2024

Anlage 2 – Haushaltsansätze 2024

Anlage 3 – Änderungssatzung