Betreff
Bürgeranregung Ausweisung eines Sondergebietes für eine Biomethananlage 93. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier: Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
193/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nottuln wird mit dem Ziel eingeleitet, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Biomethananlage zu schaffen. Dazu ist vorgesehen, im in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich im Flächennutzungsplan der Gemeinde ein Sondergebiet „Biomethananlage“ darzustellen.

 


Sachverhalt:

Am 26.08.2023 ist eine Bürgeranregung zur Ausweisung eines Sondergebiets „Biomethananlage“ bei der Verwaltung eingegangen (siehe Anlage 2). Die Biomethananlage soll auf dem Flurstück 77, Flur 62, Gemarkung Nottuln errichtet werden. Geplant ist die Errichtung durch 6 Gesellschafter bestehend aus fünf Landwirten aus Nottuln und einem Gesellschafter aus Lette.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Nottuln plant bis zum Jahr 2030 Klimaneutral zu werden, hat die Verwaltung die Gesellschafter eingeladen, ihr Vorhaben vorzustellen. Der Anlage 3 und 4 sind eine kurze Betriebsbeschreibung sowie ein erster Lageplan zu entnehmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf dem Flurstück 77, Flur 62, Gemarkung Nottuln im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet „Biomethananlage“ darzustellen. Derzeit wird der betreffende Bereich als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt, sodass eine Realisierung des Vorhabens aktuell planungsrechtlich nicht möglich ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zur Übernahme der Kosten interner Personalaufwendungen sowie der Kosten der Änderungsverfahrens wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger geschlossen. Die Kosten für externe Planungsleistungen, Gutachten etc. trägt der Vorhabenträger.

 


Anlagen:

Anlage 1:        Auszug Flächennutzungsplan

Anlage 2:        Bürgeranregung Ausweisung Sondergebiet vom 26.08.2023

Anlage 3:        Betriebsbeschreibung

Anlage 4:        Lageplan