Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2024
Vorlage
187/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:3

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

 

Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2024 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung und unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung sowie eines Jahresüberschusses in Höhe von insgesamt 668.341 € eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2.    Personalkosten

 

Die Personalkosten des Jahres 2023 in Höhe von 640.407 € steigen für das Planungsjahr 2024 aufgrund der Tarifabschlüsse 2023, die in 2024 wirksam werden, um 54.593 € auf 695.000 €. Die Anzahl der Mitarbeitenden bleibt unverändert.

 

 

3.    Materialaufwand/bezogene Leistungen

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für 2024 steigen von 575.900 € um 93.300 auf 669.200 €.

 

Während die Strombezugskosten um 3.600 € sinken ist für die Wasserbezugskosten mit einem Anstieg in Höhe von rd. 17.400 € und für die Materialbeschaffung mit einem Anstieg um rd. 79.500 € zu rechnen. Insbesondere die Wasseraufbereitungskosten für die zentrale Enthärtungsanlage des Wasserwerkes haben sich gegenüber dem „Vorkrisenniveau“ deutlich erhöht.

 

Demgegenüber sinken die Kosten für die bezogenen Leistungen von 162.500 € geringfügig um 4.000 € auf rd. 158.500 €.

 

Insgesamt sind für 2024 Materialaufwendungen, d.h. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Leistungen in Höhe von 827.700 € zu berücksichtigen.

 

 

4.    Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2024 mit 332.700 € veranschlagt und erhöhen sich damit gegenüber dem Vorjahr mit 318.800 € um 13.900 €.

 

Diese Abweichung resultiert insbesondere aus einem Anstieg der an den Gemeindehaushalt abzuführenden Konzessionsabgabe von rd. 254.500 € um rd. 11.700 € auf rd. 266.200 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt mit einem Betrag von 4.000 € veranschlagt.

 

Für die Aufwendungen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet wurden 29.000 € in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Neben den Kooperationsbeiträgen umfasst diese Position auch die Aufwendungen für den freiwilligen Düngungsverzicht im Wasserschutzgebiet.

 

Die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes betragen rd. 15.000 €. Diese Ausgleichsleistungen betreffen seit 2015 die Flächen in der Wasserschutzzone II, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung erfolgen darf.

 

 

5.    Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird mit einem Anstieg von 153.500 € um 14.550 € auf 168.050 € gerechnet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten-erstattungen an die Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl kleinerer Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs- und Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).

 

 

6.    Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen betreffen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern.

 

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen sinken von 263.000 € um 8.500 € auf 254.500 €.

 

Die Fremdkapitalverzinsung verringert sich für das Planungsjahr 2024 ebenfalls. Die Zinsaufwendungen sinken von 49.900 € um 17.900 € auf 32.000 €. Aus der vorhandenen Liquidität sowie aus der Zinssteuerung ist für 2024 mit Zinserträgen in Höhe von 34.100 € zu rechnen, so dass sich ein positives Zinsergebnis einstellen dürfte. 

 

Für 2024 wurden die zu erwartenden Steuerzahlungen in Höhe von 8.193 € veranschlagt. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern rd. 2.860 € und auf die Körperschaftsteuern rd. 2.833 €.

 

Die Finanzaufwendungen sinken damit insgesamt von 310.220 € um 49.627 € auf 260.593 € und wirken sich für diese Position gebührenmindernd aus.

 

 

7.    Anzurechnende Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 29.000 € zu rechnen. Die sonstigen Erlöse und Erträge werden mit 174.800 € berücksichtigt. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen Photovoltaikanlagen betragen rd. 65.900 €. Insgesamt ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von rd. 269.700 €

 

 

8.    Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der Ertragspositionen von den Aufwendungen, unter Berücksichtigung eines Jahresergebnisses in Höhe von 668.341 €, ergeben sich umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.682.684 €. Damit steigen die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.545.011 € um 137.673 €.

 

In der Gebührenkalkulation für 2024 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 894.000 m³ ausgegangen.

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll dabei den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. In der vorliegenden Kalkulation wurde eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,47 €/Tag um 0,02 €/Tag auf 0,49 €/Tag (Anstieg 4,26%) für den kleinsten Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz angehoben. Aus der Kalkulation ergibt sich ein Anstieg des Grundgebührenaufkommens von 1.063.311 € um 63.813 € auf 1.127.124 €.

 

Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in Höhe von 1.555.560 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 894.000 m³ umzulegen. Aus der Kalkulation der Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg (netto) von 1,65 €/m³ um 0,09 €/m³ auf 1,74 €/m³ Trinkwasser (Anstieg 5,45%). Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht sich damit von 1.481.700 € um 73.860 € auf 1.555.560 €.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2024 die Grundgebühren für den Hausanschluss Qn 2,5 um 0,02 €/Tag, für die Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz, und die Verbrauchsgebühren um 0,09 €/m³ zu erhöhen (jeweils netto).

 

Die Jahreskosten für den Durchschnittsverbrauch eines Musterhaushaltes mit vier Personen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Der Gebührenanstieg beträgt für das Berechnungsbeispiel brutto 24,95 €/Jahr bzw. 5,01 %.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,65 €/m³ um 0,09 €/m³ auf 1,74 €/m³
  2. Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,47 €/Tag um 0,02 €/Tag auf 0,49 €/Tag (Für Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz)

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Satzungsänderung