Beschlussvorschlag:3
Die
als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Sachverhalt:
1.
Ausgangssituation
Die
Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2024 hat ergeben,
dass zur Erzielung einer Kostendeckung und unter Berücksichtigung einer
Kapitalverzinsung sowie eines Jahresüberschusses in Höhe von insgesamt 668.341
€ eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen
Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:
2. Personalkosten
Die
Personalkosten des Jahres 2023 in Höhe von 640.407 € steigen für das
Planungsjahr 2024 aufgrund der Tarifabschlüsse 2023, die in 2024 wirksam
werden, um 54.593 € auf 695.000 €. Die Anzahl der Mitarbeitenden bleibt
unverändert.
3. Materialaufwand/bezogene
Leistungen
Die
Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für 2024 steigen von
575.900 € um 93.300 auf 669.200 €.
Während
die Strombezugskosten um 3.600 € sinken ist für die Wasserbezugskosten mit
einem Anstieg in Höhe von rd. 17.400 € und für die Materialbeschaffung mit
einem Anstieg um rd. 79.500 € zu rechnen. Insbesondere die
Wasseraufbereitungskosten für die zentrale Enthärtungsanlage des Wasserwerkes
haben sich gegenüber dem „Vorkrisenniveau“ deutlich erhöht.
Demgegenüber
sinken die Kosten für die bezogenen Leistungen von 162.500 € geringfügig um
4.000 € auf rd. 158.500 €.
Insgesamt
sind für 2024 Materialaufwendungen, d.h. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie bezogene Leistungen in Höhe von 827.700 € zu
berücksichtigen.
4. Sonstige
betriebliche Aufwendungen
Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2024 mit 332.700 € veranschlagt
und erhöhen sich damit gegenüber dem Vorjahr mit 318.800 € um 13.900 €.
Diese
Abweichung resultiert insbesondere aus einem Anstieg der an den
Gemeindehaushalt abzuführenden Konzessionsabgabe von rd. 254.500 € um rd.
11.700 € auf rd. 266.200 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.
Sofern
die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich
eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das
Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden.
Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt mit einem Betrag von 4.000 €
veranschlagt.
Für
die Aufwendungen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im
Stevereinzugsgebiet wurden 29.000 € in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.
Neben den Kooperationsbeiträgen umfasst diese Position auch die Aufwendungen
für den freiwilligen Düngungsverzicht im Wasserschutzgebiet.
Die
zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des
Wasserschutzgebietes betragen rd. 15.000 €. Diese Ausgleichsleistungen
betreffen seit 2015 die Flächen in der Wasserschutzzone II, auf denen
ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung erfolgen darf.
5. Geschäftsaufwendungen
Für
die Geschäftsaufwendungen wird mit einem Anstieg von 153.500 € um 14.550 € auf
168.050 € gerechnet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die
Verwaltungskosten-erstattungen an die Gemeinde, die Prüfungskosten der
Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine
Vielzahl kleinerer Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs- und
Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).
6. Finanzaufwendungen
Die
Finanzaufwendungen betreffen in der Kalkulation die Kapitalkosten
(Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern.
Die
Abschreibungen auf das Anlagevermögen sinken von 263.000 € um 8.500 € auf
254.500 €.
Die
Fremdkapitalverzinsung verringert sich für das Planungsjahr 2024 ebenfalls. Die
Zinsaufwendungen sinken von 49.900 € um 17.900 € auf 32.000 €. Aus der
vorhandenen Liquidität sowie aus der Zinssteuerung ist für 2024 mit
Zinserträgen in Höhe von 34.100 € zu rechnen, so dass sich ein positives
Zinsergebnis einstellen dürfte.
Für
2024 wurden die zu erwartenden Steuerzahlungen in Höhe von 8.193 €
veranschlagt. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern rd. 2.860 € und auf die
Körperschaftsteuern rd. 2.833 €.
Die
Finanzaufwendungen sinken damit insgesamt von 310.220 € um 49.627 € auf 260.593
€ und wirken sich für diese Position gebührenmindernd aus.
7. Anzurechnende
Erträge
Den
o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die
Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der
Anschlussnehmer finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine
Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan
für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das
Jahresergebnis aus.
Bei
den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden
Eigenleistungen in Höhe von rd. 29.000 € zu rechnen. Die sonstigen Erlöse und
Erträge werden mit 174.800 € berücksichtigt. Die Erträge aus der
Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen Photovoltaikanlagen
betragen rd. 65.900 €. Insgesamt ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von
rd. 269.700 €
8. Kalkulationsergebnis
Nach
Abzug der Ertragspositionen von den Aufwendungen, unter Berücksichtigung eines
Jahresergebnisses in Höhe von 668.341 €, ergeben sich umzulegende Gesamtkosten
bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.682.684 €. Damit steigen die umzulegenden
Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.545.011 € um 137.673 €.
In
der Gebührenkalkulation für 2024 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von
894.000 m³ ausgegangen.
Bei
der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr
und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll dabei den Großteil
der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. In der vorliegenden Kalkulation
wurde eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,47 €/Tag um 0,02 €/Tag auf 0,49 €/Tag
(Anstieg 4,26%) für den kleinsten Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die
Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen
Prozentsatz angehoben. Aus der Kalkulation ergibt sich ein Anstieg des
Grundgebührenaufkommens von 1.063.311 € um 63.813 € auf 1.127.124 €.
Es
verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in Höhe von 1.555.560 €. Diese
Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 894.000 m³
umzulegen. Aus der Kalkulation der Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg
(netto) von 1,65 €/m³ um 0,09 €/m³ auf 1,74 €/m³ Trinkwasser (Anstieg 5,45%).
Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht sich damit von 1.481.700 € um 73.860 €
auf 1.555.560 €.
Die
Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2024 die Grundgebühren für den
Hausanschluss Qn 2,5 um 0,02 €/Tag, für die Hausanschlüsse größerer Dimension
um den gleichen Prozentsatz, und die Verbrauchsgebühren um 0,09 €/m³ zu erhöhen
(jeweils netto).
Die
Jahreskosten für den Durchschnittsverbrauch eines Musterhaushaltes mit vier
Personen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Der
Gebührenanstieg beträgt für das Berechnungsbeispiel brutto 24,95 €/Jahr bzw.
5,01 %.
Finanzielle Auswirkungen:
- Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,65 €/m³ um 0,09
€/m³ auf 1,74 €/m³
- Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5
von 0,47 €/Tag um 0,02 €/Tag auf 0,49 €/Tag (Für Hausanschlüsse größerer
Dimension um den gleichen Prozentsatz)
Anlagen:
- Gebührenkalkulation
- Satzungsänderung