Beschlussvorschlag:
Die
als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt zum
01.01.2024 in Kraft.
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Ausschlaggebend für die Höhe der
Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die
Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die
Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die
Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode
2024 wird im Folgenden erläutert.
2.
Verbandsbeiträge
Die Kalkulation der Abwassergebühren
für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach
durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die
rd. 46% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden.
Diese, für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße, erhöht sich von
1.490.455 € im Jahr 2023 um 18.692 € auf 1.509.147 € im Jahr 2024. Für die
Kalkulation der Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung
in Höhe von rd. 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2024 insgesamt
1.504.447 € in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.
Der Anstieg der Lippeverbandsbeiträge
beträgt damit rd. 1,25 % gegenüber dem Vorjahr.
3.
Abschreibung und Verzinsung
Neben den Lippeverbandsbeiträgen
bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes
einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen steigen aufgrund der
Investitionen von 806.956 € um 2.767 € auf 809.723 €. Vor dem Hintergrund der
aktuell hohen Investitionstätigkeit des Abwasserwerkes ist auch in den
kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg der Abschreibungen zu rechnen.
Die Zinsaufwendungen des Betriebes
sinken von 59.320 € um 4.580 € auf 54.740 €. Konsequente Tilgung der Darlehen
und bisher günstige Fremdkapitalzinsen führen zu dieser erfreulichen
Entwicklung. Zukünftig ist aufgrund der Zinsentwicklung bei Darlehensaufnahmen
wieder mit höheren Zinsaufwendungen zu rechnen.
Die Eigenkapitalverzinsung beträgt bei
einem Zinssatz von 0,50 % rd. 72.216 €. Im Vorjahr wurden 63.755 € ausgewiesen,
so dass sich der Anstieg für 2024 um rd. 8.461 € gebührenerhöhend auswirkt.
4.
Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen, d.h. die
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen
Leistungen, wurden für das Jahr 2024 mit insgesamt 493.800 € eingeplant. Damit
ergibt sich für das Jahr 2024 ein Anstieg um insgesamt 53.800 € gegenüber dem
Vorjahr mit 440.000 €. Dieser Anstieg um rd. 12,23 % resultiert insbesondere
aus dem allgemeinen Preisanstieg für den Materialbezug und für die bezogenen
Leistungen.
5.
Personalkosten
Die Personalkosten steigen im Jahr
2024 gegenüber dem Jahr 2023 von 364.548 € um 29.177 € auf 393.725 €. Dieser
Kostenanstieg von rd. 8,0 % ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten
Anstieg zurückzuführen.
6.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen steigen von 124.000 € im Jahr 2023 um 3.300 € auf 127.300 € im
Jahr 2024.
7.
Erträge
Den o.a. Kostenblöcken stehen die
ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden
mit 34.000 € veranschlagt. Ferner ist im Jahr 2024 aufgrund der Zinsentwicklung
wieder mit relativ hohen Zinserträgen in Höhe von rd. 95.000 € zu rechnen. Die
sonstigen betrieblichen Erträge wurden unverändert in Höhe von 5.000 €
veranschlagt. Insgesamt sind in der Gebührenkalkulation Erträge in Höhe von
134.000 € von den Kosten in Abzug zu bringen.
8.
Kalkulationsergebnis
Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe
von 134.000 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer
Kostenüberdeckung aus den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von rd. 33.300 €,
verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 3.288.901 €. Davon sind
1.894.420 € auf die zu erwartende Schmutzwassermenge von 869.000 m³ und
1.394.481 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.286.034
m² umzulegen. Insgesamt steigt der umzulegende Aufwand gegenüber dem Vorjahr um
44.033 €.
Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass
für das Wirtschaftsjahr 2024 die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
angehoben werden müssen, um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen. Die
Gebührensätze steigen für die Schmutzwassergebühr von 2,13 €/m³ um 0,05 €/m³
auf 2,18 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr von 0,60 €/m² um 0,01 €/m²
auf 0,61 €/m².
Die Kalkulationsgrundlagen sind der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, zur
Erzielung einer kostendeckenden Gebühr, sowohl die Schmutz- als auch die
Niederschlagswassergebühren, ab dem 01.01.2024 entsprechend der
Abwassergebührenkalkulation anzuheben.
Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel
für einen Musterhaushalt von vier Personen beigefügt, aus dem sich die
durchschnittliche Jahresgebühr für 2024 und die Abweichung zum Vorjahr ergeben.
Für 2024 ergibt sich ein Anstieg von 2,18 % gegenüber dem Vorjahr.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Schmutzwassergebühr
steigt von 2,13 €/m³ um 0,05 €/m³ auf 2,18 €/m³
-
Niederschlagswassergebühr
steigt von 0,60 €/m² um 0,01 €/m² auf 0,61 €/m²
Anlagen:
- Gebührenkalkulation
- Satzungsänderung