Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab 01.01.2024
Vorlage
185/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

1.    Ausgangssituation

 

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2024 wird im Folgenden erläutert.

 

2.    Verbandsbeiträge

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 46% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese, für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße, erhöht sich von 1.490.455 € im Jahr 2023 um 18.692 € auf 1.509.147 € im Jahr 2024. Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von rd. 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2024 insgesamt 1.504.447 € in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.

 

Der Anstieg der Lippeverbandsbeiträge beträgt damit rd. 1,25 % gegenüber dem Vorjahr.    

 

3.    Abschreibung und Verzinsung

 

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen steigen aufgrund der Investitionen von 806.956 € um 2.767 € auf 809.723 €. Vor dem Hintergrund der aktuell hohen Investitionstätigkeit des Abwasserwerkes ist auch in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg der Abschreibungen zu rechnen.

 

Die Zinsaufwendungen des Betriebes sinken von 59.320 € um 4.580 € auf 54.740 €. Konsequente Tilgung der Darlehen und bisher günstige Fremdkapitalzinsen führen zu dieser erfreulichen Entwicklung. Zukünftig ist aufgrund der Zinsentwicklung bei Darlehensaufnahmen wieder mit höheren Zinsaufwendungen zu rechnen.

 

Die Eigenkapitalverzinsung beträgt bei einem Zinssatz von 0,50 % rd. 72.216 €. Im Vorjahr wurden 63.755 € ausgewiesen, so dass sich der Anstieg für 2024 um rd. 8.461 € gebührenerhöhend auswirkt.

 

4.    Materialaufwendungen

 

Die Materialaufwendungen, d.h. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen, wurden für das Jahr 2024 mit insgesamt 493.800 € eingeplant. Damit ergibt sich für das Jahr 2024 ein Anstieg um insgesamt 53.800 € gegenüber dem Vorjahr mit 440.000 €. Dieser Anstieg um rd. 12,23 % resultiert insbesondere aus dem allgemeinen Preisanstieg für den Materialbezug und für die bezogenen Leistungen.

 

 

 

 

5.    Personalkosten

 

Die Personalkosten steigen im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 von 364.548 € um 29.177 € auf 393.725 €. Dieser Kostenanstieg von rd. 8,0 % ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten Anstieg zurückzuführen.

 

6.    Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen von 124.000 € im Jahr 2023 um 3.300 € auf 127.300 € im Jahr 2024.

 

7.    Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden mit 34.000 € veranschlagt. Ferner ist im Jahr 2024 aufgrund der Zinsentwicklung wieder mit relativ hohen Zinserträgen in Höhe von rd. 95.000 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden unverändert in Höhe von 5.000 € veranschlagt. Insgesamt sind in der Gebührenkalkulation Erträge in Höhe von 134.000 € von den Kosten in Abzug zu bringen.

 

8.    Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von 134.000 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenüberdeckung aus den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von rd. 33.300 €, verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 3.288.901 €. Davon sind 1.894.420 € auf die zu erwartende Schmutzwassermenge von 869.000 m³ und 1.394.481 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.286.034 m² umzulegen. Insgesamt steigt der umzulegende Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 44.033 €.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2024 die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren angehoben werden müssen, um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen. Die Gebührensätze steigen für die Schmutzwassergebühr von 2,13 €/m³ um 0,05 €/m³ auf 2,18 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr von 0,60 €/m² um 0,01 €/m² auf 0,61 €/m².

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, zur Erzielung einer kostendeckenden Gebühr, sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühren, ab dem 01.01.2024 entsprechend der Abwassergebührenkalkulation anzuheben.

 

Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für einen Musterhaushalt von vier Personen beigefügt, aus dem sich die durchschnittliche Jahresgebühr für 2024 und die Abweichung zum Vorjahr ergeben. Für 2024 ergibt sich ein Anstieg von 2,18 % gegenüber dem Vorjahr.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-     Schmutzwassergebühr steigt von 2,13 €/m³ um 0,05 €/m³ auf 2,18 €/m³

-     Niederschlagswassergebühr steigt von 0,60 €/m² um 0,01 €/m² auf 0,61 €/m²

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Satzungsänderung