Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan der Wasser- und Energieversorgung für das
Wirtschaftsjahr 2024 sowie die Vermögens- und Finanzplanung für die Jahre 2024
bis 2028 werden entsprechend des als Anlage dieser Vorlage beigefügten Entwurfs
beschlossen.
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Der
Wirtschaftsplan der Wasser- und Energieversorgung besteht aus dem Erfolgsplan,
der Vermögens- und Finanzplanung sowie der Stellenübersicht. Während im
Erfolgsplan die Aufwendungen und Erträge für das kommende Wirtschaftsjahr
veranschlagt wurden, enthält die Vermögensplanung die voraussichtlich für 2024
anstehenden Investitionen und deren Finanzierung. Die Finanzplanung stellt die
mittelfristig zu erwartenden Investitionsmaßnahmen und deren Finanzierung dar.
Im
Erfolgsplan für 2024 sind die Aufwendungen und Erträge für den Bereich der
Wasserversorgung und Wärmeversorgung aufgenommen worden. Die Positionen der
Wärmeversorgung werden nicht in die Kalkulation der Trinkwassergebühren als
Kosten- und Erlöspositionen angesetzt, sondern finden ausschließlich in der
Wirtschafts- und Finanzplanung für den Betriebszweig „Wasser- und
Energieversorgung“ ihren Niederschlag. Die Aufwendungen und Erträge für die
Wärmeversorgung sind in der vorliegenden Erfolgsplanung separat ausgewiesen.
In
der Stellenübersicht sind die Stellen der Beschäftigten der Wasser- und
Energieversorgung mit den zugeordneten Stellenanteilen im Vorjahresvergleich
aufgeführt.
Die
wesentlichen Daten für das kommende Wirtschaftsjahr werden im Folgenden
erläutert:
2. Erläuterungen zum
Erfolgsplan
Ertragspositionen
Umsatzerlöse
Für
das Wirtschaftsjahr 2024 werden Umsatzerlöse in Höhe von rd. 3.541.479 €
erwartet. In den Umsatzerlösen schlagen sich insbesondere die Erlöse aus dem
Wasserabsatz (Trinkwassergebühren) mit rd. 2.682.684 € nieder. Diese setzen
sich zusammen aus den Grundgebühren mit rd. 1.127.124 € und den
Verbrauchsgebühren mit rd. 1.555.560 €. Es wird für 2024 mit einem Wasserabsatz
von 894.000 m³ gerechnet. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Planerlöse aus dem
Wasserabsatz um 137.673 €.
Aus
der Wärmeversorgung sind Erlöse in Höhe von rd. 537.243 € zu erwarten. Die
Erreichung des Planansatzes bei der Wärmeversorgung hängt in starkem Maße vom
Sparverhalten der Anschlussnehmer und der Witterung ab.
Die
Erlöse aus Nebenleistungen betragen rd. 169.800 €. Aus der
Einspeisungsvergütung der Photovoltaikanlagen des Wasserwerkes werden rd.
65.900 € erwartet.
Einen
wichtigen Ertragsbestandteil der Wasser- und Energieversorgung stellt die Auflösung
der passivierten Baukosten- und Tilgungszuschüsse in Höhe von 85.852 € dar.
Davon entfallen auf die Wasserversorgung rd. 74.342 €. Analog zur
Gebührenkalkulation des Abwasserwerkes finden die Auflösungsbeträge aus
Baukostenzuschüssen ausschließlich in der Erfolgsrechnung und nicht in der
Gebührenkalkulation ihren Niederschlag und wirken sich positiv auf das
Jahresergebnis insgesamt aus.
Für
den Bereich der Wärmeversorgung erfolgt eine ratierliche Auflösung von
Tilgungszuschüssen für die aufgenommenen Darlehen zur Finanzierung des
Wärmeverbundes Hummelbach sowie die Auflösung eines Baukostenzuschusses eines
Anschlussnehmers. Für die Erweiterung des Wärmenetzes in der Ortslage im Jahr
2018 konnte zudem im Jahr 2019 noch ein Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle in Höhe von 15.161 € erzielt werden, der ebenfalls
ratierlich aufzulösen ist. Es ist mit einem ertragswirksamen Auflösungsbetrag
für den Wärmeverbund in Höhe von unverändert 11.510 € zu rechnen.
Aktivierte
Eigenleistungen
Die
zu aktivierenden Eigenleistungen der Wasserversorgung wurden für 2024 mit
insgesamt 34.000 € veranschlagt. Davon entfallen auf die Wasserversorgung
29.000 € und auf die Wärmeversorgung 5.000 €. Diese Position bildet den
voraussichtlichen Anteil der Eigenleistungen bei Investitionsmaßnahmen ab und
ist als Korrekturposition zu den Personalaufwendungen ertragswirksam
auszuweisen.
Sonstige
Ertragspositionen
Die
sonstigen betrieblichen Erträge der Wasser- und Energieversorgung wurden mit
insgesamt 5.000 € berücksichtigt. Im Wesentlichen handelt es sich um
Kostenerstattungen aus Verwaltungsumlagen.
Aufwandspositionen
Materialaufwendungen
Unter
der Position „Materialaufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ mit
965.600 € bilden die Wasserbezugskosten für die Wasserlieferungen der
Stadtwerke Coesfeld und der Gelsenwasser AG mit 413.900 € einen wesentlichen
Kostenblock. Die Abnahmemenge aus Coesfeld von 400.000 m³ bleibt langfristig
unverändert. Die Abnahmemenge der Gelsenwasser AG ist abhängig vom Wasserverbrauch
des Siedlungsbereiches „Baumberg“ und beträgt rd. 23.000 m³. Für den
Wasserbezug aus Coesfeld wird mit einem Anstieg der Bezugskosten um rd. 17.400
€ bzw. 5% gerechnet.
Die
Strombezugskosten der Wasserversorgung können durch die Inbetriebnahme der
Photovoltaikanlage auf dem Wasserwerksgebäude von rd. 61.100 € um rd. 3.600 €
auf rd. 57.500 € gesenkt werden. Aufgrund der kontinuierlichen Wasserförderung
kann die Stromproduktion der Photovoltaikanlage nahezu vollständig selbst
verbraucht und der Fremdstrombezug im gleichen Umfang gesenkt werden.
Die
weiteren Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der
Wasserversorgung für die Wassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung und
-verteilung steigen insgesamt gegenüber dem Vorjahr mit 118.300 € um 79.500 €
auf 197.800 €. Hauptursache für diesen Anstieg ist der Preisanstieg bei den
Materialkosten, insbesondere für die zentrale Enthärtungsanlage des
Wasserwerkes.
Die
Strom-, Gas- und Brennstoffbezugskosten sowie die sonstigen Materialaufwendungen
für den Wärmeverbund sinken von rd. 503.553 € um rd. 207.153 € auf rd. 296.400
€. Dieser erhebliche Rückgang ist insbesondere auf die sinkenden
Gasbezugspreise zurückzuführen. Die Gaspreise liegen immer noch über dem Niveau
des Jahres 2021, aber erheblich unter dem Niveau des vergangenen Jahres.
Die
Aufwendungen für die bezogenen Leistungen verringern sich von 188.500 €
geringfügig um 5.000 € auf 183.500 €.
Personalaufwendungen
Für
die Personalaufwendungen ist mit rd. 709.100 € ein Anstieg um 55.955 €
gegenüber dem Vorjahr mit rd. 653.145 € zu erwarten. Von den Personalkosten
entfallen 695.000 € auf die Wasserversorgung und 14.100 € auf die
Wärmeversorgung.
Abschreibungen
Die
Abschreibungen auf Sachanlagen sinken geringfügig von rd. 325.100 € um rd.
6.000 € auf 319.100 €. Auf die Anlagen der Wasserversorgung entfallen
Abschreibungen in Höhe von 254.500 € und auf die Anlagen der Wärmeversorgung
64.600 €.
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen von 501.700 € um 30.600 € auf
532.350 €. Von diesem Anstieg entfallen allein 11.700 € auf die an den
Gemeindehaushalt abzuführende Konzessionsabgabe.
Zinsaufwendungen/Zinserträge
Für
die Fremdkapitalverzinsung ist im Wirtschaftsjahr 2024 ein Rückgang um 17.900 €
von 52.200 € auf 34.300 € zu berücksichtigen. Ursächlich für diesen Rückgang
ist, dass aufgrund der guten Liquiditätslage die geplante Darlehensaufnahme von
390.000 € im Wirtschaftsjahr 2023 nicht vorgenommen werden musste. Auch für 2024
wird voraussichtlich keine Darlehensaufnahme erforderlich. Aus der Liquidität
sowie der Zinssteuerung ist für 2024 zudem mit Zinserträgen in Höhe von rd.
35.000 € zu rechnen, so dass sich nach der Planung ein leicht positives
Zinsergebnis einstellen wird.
Steuern
Für
das Wirtschaftsjahr 2024 sind Steueraufwendungen in Höhe von rd. 8.193 € zu
erwarten. Davon entfallen auf voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen und
Körperschaftssteuer-zahlungen rd. 5.693 €. Hintergrund dieser
Steueraufwendungen ist insbesondere die steuerliche Einstufung des
„Schulschwimmens“ als hoheitliche Betätigung. Alle mit dem Schulschwimmen
zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge der Bäder dürfen nicht in eine
steuerliche Gesamtbetrachtung der Wasser- und Energieversorgung und der Bäder
einbezogen werden.
Gesamtergebnis 2024
Für
das Wirtschaftsjahr 2024 ergibt sich nach Abzug der Aufwendungen von den
Erträgen ein positives Gesamtergebnis in Höhe von 863.336 €.
Vom
Gesamtergebnis entfallen auf das positive Ergebnis aus der Gebührenberechnung
für die Wasserversorgung insgesamt 668.341 €, auf die Auflösung von
Baukostenzuschüssen der Wasserversorgung 74.342 € und auf das Jahresergebnis
aus der Wärmeversorgung insgesamt 120.653 €.
Aufgrund
des gemeinsamen Jahresabschlusses der Betriebszweige Wasser- und
Energieversorgung mit den Bädern, kann das positive Jahresergebnis der Wasser-
und Energieversorgung mit dem negativen Jahresergebnis der Bäder (ausgenommen
„Schulschwimmen“) verrechnet werden.
3. Erläuterungen zum
Vermögensplan
Investitionsmaßnahmen
Im
Vermögensplan wurden die für 2024 zu erwartenden Investitionsmaßnahmen,
einschließlich der Tilgung von Darlehen in Höhe von 909.900 €, veranschlagt.
Für
die Erneuerung und Erweiterung des Wasserleitungsnetzes wurden insgesamt
365.000 € in den Vermögensplan eingestellt. So ist auch für 2024 vorgesehen, in
den Ortslagen Gusswasserleitungen auszutauschen. Die Herstellungskosen werden
mit rd. 130.000 € beziffert.
Vorsorglich
wurden für das Jahr 2024 Investitionskosten für die Umlegung der
Trinkwasserleitung im Bereich der B 525 mit 90.000 € veranschlagt. Es steht
zurzeit noch nicht fest, ob die Umlegung tatsächlich erforderlich wird.
Für
die Herstellung des Wasserleitungsnetzes im geplanten Baugebiet „Wohnpark
Südlich Lerchenhain“ wurden 145.000 € in den Vermögensplan eingestellt.
Die
weiteren Investitionen betreffen die Herstellung neuer Hausanschlüsse mit
18.500 € sowie die Anschaffung von Wasserzählern mit 20.500 €. Für die
Erneuerung der SPS-Steuerung im Wasserwerk wurden 100.000 € und für die
Ersatzbeschaffung für ein abgängiges KFZ 45.000 € angesetzt.
Für
die Herstellung des Anschlusses der geplanten Kindertagesstätte auf der
Gemeindewiese an den Wärmeverbund sind rd. 60.000 € zu veranschlagen. Für die
Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes wurden 15.000 € und für sonstige
Beschaffungen der Wasser- und Energieversorgung 30.000 € in den Vermögensplan
eingestellt.
Die
Investitionen betragen insgesamt 654.000 € und die Tilgungsleistungen für die
Darlehen des Betriebes insgesamt 255.900 €.
Finanzierung der
Investitionen
Die
Finanzierung der Investitionen einschließlich der Tilgung erfolgt nach der
Planung aus Eigenmitteln und Baukostenzuschüssen. Auf eine Kreditaufnahme kann
voraussichtlich verzichtet werden.
4. Erläuterungen zur
Finanzplanung
Die
Finanzplanung zeigt die mittelfristige Entwicklung der Investitionen und deren
Finanzierung bis zum Jahr 2028.
Die
Erneuerung und Erweiterung des Wasserleitungsnetzes bildet auch zukünftig den
Investitionsschwerpunkt der Wasserversorgung.
Für
das Jahr 2026 wurden die Herstellungskosten für die Umlegung von
Wasserleitungen im Bereich der geplanten Bahnunterführung mit 135.000 €
veranschlagt. Ob es bei diesem Zeithorizont verbleibt ist abzuwarten.
Auch
in den Folgejahren ab 2025 ist mit weiteren Baugebietserschließungen zu
rechnen, so dass die Finanzplanung jährlich an die geplante Baulandentwicklung
der Gemeinde anzupassen sein wird.
Neben
einer Finanzierung der Investitionen aus Eigenmitteln und Baukostenzuschüssen
wird in der mittelfristigen Finanzplanung eine teilweise Fremdfinanzierung
erforderlich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich Kreditbedarf und
Kredittilgung in der mittelfristigen Betrachtung in etwa die Waage halten
dürften, sodass der Anteil der Kreditfinanzierung auf dem derzeitigen Niveau in
etwa erhalten bleibt. Die Finanzierung der Herstellung von Wasserleitungsnetzen
in Neubaugebieten erfolgt vornehmlich durch Wasseranschluss-beiträge.
5. Erläuterungen zur
Stellenübersicht
Die
für die Gemeindewerke tätigen Beschäftigten sind in eigenen Stellenübersichten
zu führen. Da die Beschäftigten im Verwaltungsbereich (technisch und
kaufmännisch) für alle vier Betriebszweige tätig sind, werden die
Arbeitszeitanteile auf die einzelnen Betriebszweige aufgeteilt. Für 2024
ergeben sich keine Veränderung.
Für
2024 ist die Besetzung der Ausbildungsstelle im betrieblichen Bereich des
Wasserwerkes vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Jahresergebnis
Erfolgsplan 863.336 €
Anlagen:
Wirtschafts-
und Finanzplanung 2024