Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW - finanzielle Unterstützung der Vereinsarbeit (Blues in Nottuln e.V.)
Vorlage
178/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Da die Gemeinde Nottuln keinen kulturellen Verein dauerhaft als Projekt fördert, wird die Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Finanzielle Unterstützung der Vereinsarbeit (Blues in Nottuln e.V.) abgelehnt.

 

 


Sachverhalt:

Eingang einer Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Finanzielle Unterstützung der Vereinsarbeit (Blues in Nottuln e.V.)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

450 € monatl. = 5.400 € jährl.

 

 


Anlagen:

Schriftstück Blues in Nottuln e.V.: Die Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Finanzielle Unterstützung der Vereinsarbeit