Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW - finanzielle Unterstützung der Vereinsarbeit (Blues in Nottuln e.V.)
Vorlage
178/2023
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Da die Gemeinde Nottuln keinen kulturellen Verein dauerhaft als Projekt fördert, wird die Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Finanzielle Unterstützung der Vereinsarbeit (Blues in Nottuln e.V.) abgelehnt.
Sachverhalt:
Eingang einer Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Finanzielle Unterstützung der Vereinsarbeit (Blues in Nottuln e.V.)
Finanzielle Auswirkungen:
450 € monatl. = 5.400 € jährl.
Anlagen:
Schriftstück Blues in Nottuln e.V.: Die Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Finanzielle Unterstützung der Vereinsarbeit