Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Nottuln beauftragt die Gemeindeverwaltung ein Konzept für Vorrang für
Radfahrer im Ortskern Nottuln zu entwickeln und nach Diskussion im Rat
umzusetzen. Kern des Konzeptes ist, dass die Straßen im Ortskern Nottuln als
Fahrradstraßen deklariert werden und dass der Hin- und Rückweg in den Ortskern
deutlich fahrradfreundlicher gestaltet wird.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Antrag wird
zur Kenntnis genommen. Aufgrund des im Frühjahr 2023 beschlossenen
Mobilitätskonzeptes, welches Konkrete Vorschläge zur Umwidmung von Parkflächen
sowie der Schaffung weiterer Fahrradstraßen macht und der Bestrebungen der
Gemeindeverwaltung, diese Maßnahmen umzusetzen, wird von einer weiteren Konzeptentwicklung
„Vorrang für Radfahrer“ abgesehen.
Sachverhalt:
Am 30.03.2023 ist
der Gemeinde Nottuln ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW eingegangen, in dem
angeregt wird, ein Konzept für Vorrang für Radverkehr im Ortskern Nottuln zu
entwickeln und Straßen im Ortskern als Fahrradstraßen zu deklarieren.
Die Antragsteller
führen aus, dass aufgrund des Klimawandels Maßnahmen getroffen werden müssen,
die auch den Verkehr berücksichtigen und weg vom motorisierten
Individualverkehr hin zu Vorrang für Fußgänger und Radfahrer im Ortskern
führen. Solche infrastrukturellen Maßnahmen seien leicht und kostengünstig
umzusetzen. Dazu sollen die Straßen im Ortskern zu Fahrradstraßen werden, auf
denen das Fahrrad Vorrang hat, Autos jedoch zugelassen sind. Mit Botschaften
wie „in Nottuln wünschen wir uns, dass alle, wenn eben möglich, nicht mit dem
Auto ins Dorf fahren“, sollen die Menschen aufgefordert und eingeladen werden,
mit dem Rad ins Dorf zu fahren.
Die Antragsteller
versprechen sich eine echte Wirkung und sind der Auffassung, dass sich der
Radverkehr nachhaltig ändert, weiter zunehmen und der motorisierte Autoverkehr
abnehmen wird. Gleichzeitig würde der Ortskern ruhiger und könne für
Aufenthalte attraktiver gestaltet werden.
Zudem sollen
weitere Maßnahmen getroffen werden, die das Radfahren in den Ortskern
komfortabler machen:
-
An
Kreuzungen sollen die Radfahrer deutlich mehr Raum auf den Straßen erhalten, so
dass sie stets Vorrang vor dem Autoverkehr haben.
-
Die
Fahrbahn soll für Autos reduziert werden; statt zwei Spuren für
unterschiedliche Richtungen soll es nur noch eine Spur geben.
-
Im
Ortskern werden Parkplätze für Autos in Parkplätze für Fahrräder umgewandelt.
Fahrradstraßen
räumen dem Radverkehr Vorrang ein. Auf Fahrradstraßen gilt eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, der motorisierte Verkehr hat sich auf einer
Fahrradstraße unterzuordnen. Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren. Durch
Zusatzschilder können andere Verkehrsmittel als das Fahrrad erlaubt werden,
Parken kann durch eine entsprechende Beschilderung verboten werden. Dadurch
wird das Fahrradfahren sicherer und attraktiver. Je attraktiver die Infrastruktur
des Radverkehrs, desto mehr Menschen können langfristig zum Umstieg vom Pkw auf
das Fahrrad motiviert werden.
Die Einrichtung
einer Fahrradstraße muss jedoch durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises
Coesfeld geprüft werden, da diese für eine Anordnung zuständig ist. Eine
Anordnung kann erfolgen, wenn Gründe der Verkehrssicherheit oder der Ordnung
des Verkehrs vorliegen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung. Zudem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um
eine Fahrradstraße anordnen zu können: auf der entsprechenden Straße ist eine
hohe Radverkehrsdichte vorhanden oder zu erwarten, die Straße hat eine hohe
Netzbedeutung für den Radverkehr, die Straße ist für den Kfz-Verkehr von
untergeordneter Bedeutung. Ferner sollten Straßen, die einen hohen Anteil an
Kfz-Verkehr aufweisen und auf diesen auch zukünftig ein hoher Anteil zu
erwarten ist, sowie eine wichtige Erschließungsfunktion übernehmen, aus
Verkehrssicherheitsgründen nicht zu einer Fahrradstraße werden (siehe dazu
AGFS: Leitfaden Fahrradstraßen. Planungshinweise für die Praxis).
Da es sich bei
einer Vielzahl der innerörtlichen Straßen um Straßen mit einer wichtigen
Erschließungsfunktion handelt und diese Straßen einen hohen Anteil an
Kfz-Verkehr aufweisen (u.a. Daruper Straße, Mauritzstraße, Schapdettener
Straße, etc.) ist fraglich, inwieweit der Einrichtung einer Fahrradstraße
seitens der Straßenverkehrsbehörde stattgeben wird.
Damit mehr
Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sicher und komfortabel Fahrrad zu
fahren, prüft die Gemeindeverwaltung regelmäßig, ob Straßen, die als
Verbindungsrouten von Radfahrenden genutzt werden und keine
Hauptverkehrsstraßen darstellen, als Fahrradstraßen ausgewiesen werden können.
In der Vergangenheit wurde bereits eine Fahrradstraße innerorts, welche entlang
der Schützenstraße, einem Teil der Saint-Amand-Montrond-Straße und der
Olympiastraße verläuft sowie außerorts entlang des Oberstockumer Wegs, über
Stockum in Richtung B 525, eingerichtet. Darüber hinaus sind weitere konkrete
Vorschläge im Maßnahmenkatalog zum Mobilitätskonzept seitens des beauftragten
Planungsbüros genannt worden, die es perspektivisch zu überprüfen und
umzusetzen gilt (vgl. Maßnahme R5:
Schaffung weiterer Fahrradstraßen).
Für den ruhenden
Verkehr stehen auf dem Nottulner Gemeindegebiet eine ausreichende Anzahl an
Parkflächen zur Verfügung. Zeitgleich fehlt es an der ein oder anderen Stelle
auf dem Gemeindegebiet an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dies hat die
Gemeindeverwaltung bereits erkannt und erprobt mithilfe der angeschafften
„Fahrradflunder“ an verschiedenen Standorten auf dem Nottulner Gemeindegebiet,
ob an der entsprechenden Stelle Bedarfe für Fahrradabstellmöglichkeiten
bestehen, um so einen bedarfsgerechten Ausbau voranzutreiben. Auch das
Mobilitätskonzept empfiehlt in ihrem Maßnahmenkatalog, Parkflächen umzuwidmen
(vgl. Maßnahme M2: Umwidmung von Parkflächen), um einen Beitrag zur Reduktion
von Parkraum sowie der Erhöhung der Aufenthaltsqualität zu leisten.
Damit dem
Radverkehr Vorrang an den Knotenpunkt gewährt werden kann, muss eine
Neumarkierung des Knotenpunktes vorgenommen werden. Ebenso muss die
Ampelschaltung und die Ampeltechnik neu konzipiert und installiert werden.
Hierdurch würden Kosten in Höhe von ca. 10.000-12.000 € pro Knotenpunkt
anfallen. Aufgrund der dann angedachten Änderungen würde die Leistungsfähigkeit
des Knotenpunktes sinken, die Wartezeiten aller Richtungen würden verlängert
werden und es wäre mit einem Rückstau in die Ortslage zu rechnen.
Aufgrund der aktuellen
und geplanten Bestrebungen der Gemeindeverwaltung sowie des vorhandenen
Mobilitätskonzeptes, welches u.a. Vorschläge zur Umwidmung von Parkflächen
sowie der Schaffung weiterer Fahrradstraßen macht, schlägt die
Gemeindeverwaltung vor, von einer Konzeptentwicklung „Vorrang für Radfahrer“ abzusehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit keine.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
der Friedensinitiative Nottuln e.V. und des ADFC Nottuln