Betreff
Antrag nach § 24 GO NRW – Vorrangkonzept für Radfahrer und Deklaration der Straßen im Ortskern als Fahrradstraßen
Vorlage
176/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Nottuln beauftragt die Gemeindeverwaltung ein Konzept für Vorrang für Radfahrer im Ortskern Nottuln zu entwickeln und nach Diskussion im Rat umzusetzen. Kern des Konzeptes ist, dass die Straßen im Ortskern Nottuln als Fahrradstraßen deklariert werden und dass der Hin- und Rückweg in den Ortskern deutlich fahrradfreundlicher gestaltet wird.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund des im Frühjahr 2023 beschlossenen Mobilitätskonzeptes, welches Konkrete Vorschläge zur Umwidmung von Parkflächen sowie der Schaffung weiterer Fahrradstraßen macht und der Bestrebungen der Gemeindeverwaltung, diese Maßnahmen umzusetzen, wird von einer weiteren Konzeptentwicklung „Vorrang für Radfahrer“ abgesehen.

 


Sachverhalt:

Am 30.03.2023 ist der Gemeinde Nottuln ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW eingegangen, in dem angeregt wird, ein Konzept für Vorrang für Radverkehr im Ortskern Nottuln zu entwickeln und Straßen im Ortskern als Fahrradstraßen zu deklarieren.

 

Die Antragsteller führen aus, dass aufgrund des Klimawandels Maßnahmen getroffen werden müssen, die auch den Verkehr berücksichtigen und weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu Vorrang für Fußgänger und Radfahrer im Ortskern führen. Solche infrastrukturellen Maßnahmen seien leicht und kostengünstig umzusetzen. Dazu sollen die Straßen im Ortskern zu Fahrradstraßen werden, auf denen das Fahrrad Vorrang hat, Autos jedoch zugelassen sind. Mit Botschaften wie „in Nottuln wünschen wir uns, dass alle, wenn eben möglich, nicht mit dem Auto ins Dorf fahren“, sollen die Menschen aufgefordert und eingeladen werden, mit dem Rad ins Dorf zu fahren.

 

Die Antragsteller versprechen sich eine echte Wirkung und sind der Auffassung, dass sich der Radverkehr nachhaltig ändert, weiter zunehmen und der motorisierte Autoverkehr abnehmen wird. Gleichzeitig würde der Ortskern ruhiger und könne für Aufenthalte attraktiver gestaltet werden.

 

Zudem sollen weitere Maßnahmen getroffen werden, die das Radfahren in den Ortskern komfortabler machen:

-          An Kreuzungen sollen die Radfahrer deutlich mehr Raum auf den Straßen erhalten, so dass sie stets Vorrang vor dem Autoverkehr haben.

-          Die Fahrbahn soll für Autos reduziert werden; statt zwei Spuren für unterschiedliche Richtungen soll es nur noch eine Spur geben.

-          Im Ortskern werden Parkplätze für Autos in Parkplätze für Fahrräder umgewandelt.

 

 

Fahrradstraßen räumen dem Radverkehr Vorrang ein. Auf Fahrradstraßen gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, der motorisierte Verkehr hat sich auf einer Fahrradstraße unterzuordnen. Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren. Durch Zusatzschilder können andere Verkehrsmittel als das Fahrrad erlaubt werden, Parken kann durch eine entsprechende Beschilderung verboten werden. Dadurch wird das Fahrradfahren sicherer und attraktiver. Je attraktiver die Infrastruktur des Radverkehrs, desto mehr Menschen können langfristig zum Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad motiviert werden.

 

Die Einrichtung einer Fahrradstraße muss jedoch durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld geprüft werden, da diese für eine Anordnung zuständig ist. Eine Anordnung kann erfolgen, wenn Gründe der Verkehrssicherheit oder der Ordnung des Verkehrs vorliegen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Zudem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Fahrradstraße anordnen zu können: auf der entsprechenden Straße ist eine hohe Radverkehrsdichte vorhanden oder zu erwarten, die Straße hat eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr, die Straße ist für den Kfz-Verkehr von untergeordneter Bedeutung. Ferner sollten Straßen, die einen hohen Anteil an Kfz-Verkehr aufweisen und auf diesen auch zukünftig ein hoher Anteil zu erwarten ist, sowie eine wichtige Erschließungsfunktion übernehmen, aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zu einer Fahrradstraße werden (siehe dazu AGFS: Leitfaden Fahrradstraßen. Planungshinweise für die Praxis).

 

Da es sich bei einer Vielzahl der innerörtlichen Straßen um Straßen mit einer wichtigen Erschließungsfunktion handelt und diese Straßen einen hohen Anteil an Kfz-Verkehr aufweisen (u.a. Daruper Straße, Mauritzstraße, Schapdettener Straße, etc.) ist fraglich, inwieweit der Einrichtung einer Fahrradstraße seitens der Straßenverkehrsbehörde stattgeben wird.

 

Damit mehr Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sicher und komfortabel Fahrrad zu fahren, prüft die Gemeindeverwaltung regelmäßig, ob Straßen, die als Verbindungsrouten von Radfahrenden genutzt werden und keine Hauptverkehrsstraßen darstellen, als Fahrradstraßen ausgewiesen werden können. In der Vergangenheit wurde bereits eine Fahrradstraße innerorts, welche entlang der Schützenstraße, einem Teil der Saint-Amand-Montrond-Straße und der Olympiastraße verläuft sowie außerorts entlang des Oberstockumer Wegs, über Stockum in Richtung B 525, eingerichtet. Darüber hinaus sind weitere konkrete Vorschläge im Maßnahmenkatalog zum Mobilitätskonzept seitens des beauftragten Planungsbüros genannt worden, die es perspektivisch zu überprüfen und umzusetzen gilt (vgl.  Maßnahme R5: Schaffung weiterer Fahrradstraßen).

 

Für den ruhenden Verkehr stehen auf dem Nottulner Gemeindegebiet eine ausreichende Anzahl an Parkflächen zur Verfügung. Zeitgleich fehlt es an der ein oder anderen Stelle auf dem Gemeindegebiet an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dies hat die Gemeindeverwaltung bereits erkannt und erprobt mithilfe der angeschafften „Fahrradflunder“ an verschiedenen Standorten auf dem Nottulner Gemeindegebiet, ob an der entsprechenden Stelle Bedarfe für Fahrradabstellmöglichkeiten bestehen, um so einen bedarfsgerechten Ausbau voranzutreiben. Auch das Mobilitätskonzept empfiehlt in ihrem Maßnahmenkatalog, Parkflächen umzuwidmen (vgl. Maßnahme M2: Umwidmung von Parkflächen), um einen Beitrag zur Reduktion von Parkraum sowie der Erhöhung der Aufenthaltsqualität zu leisten.

 

Damit dem Radverkehr Vorrang an den Knotenpunkt gewährt werden kann, muss eine Neumarkierung des Knotenpunktes vorgenommen werden. Ebenso muss die Ampelschaltung und die Ampeltechnik neu konzipiert und installiert werden. Hierdurch würden Kosten in Höhe von ca. 10.000-12.000 € pro Knotenpunkt anfallen. Aufgrund der dann angedachten Änderungen würde die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes sinken, die Wartezeiten aller Richtungen würden verlängert werden und es wäre mit einem Rückstau in die Ortslage zu rechnen.

 

Aufgrund der aktuellen und geplanten Bestrebungen der Gemeindeverwaltung sowie des vorhandenen Mobilitätskonzeptes, welches u.a. Vorschläge zur Umwidmung von Parkflächen sowie der Schaffung weiterer Fahrradstraßen macht, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, von einer Konzeptentwicklung „Vorrang für Radfahrer“ abzusehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine.


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der Friedensinitiative Nottuln e.V. und des ADFC Nottuln