Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die
Vertragslaufzeit für die Plätze 6 und 7 (siehe Anlage 2) wird bis zum
31.12.2049 verlängert und damit die Laufzeit für diese Plätze an die Laufzeit
der übrigen Plätze angepasst. Für die Plätze 9 und 10 sowie für das Gelände der
ehemaligen Ballwand wird der Pachtvertrag zunächst nicht verlängert. Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob auf dieser Fläche ein
Wohnmobilstellplatz realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag gemäß Bürgeranregung:
Die
Vertragslaufzeit für die Plätze 6, 7, 9 und 10 sowie für das Gelände der
ehemaligen Ballwand (siehe Anlage 2) wird bis zum 31.12.2049 verlängert und
damit die Laufzeit für diese Plätze an die Laufzeit der übrigen Plätze
angepasst.
Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 14.08.2023 (eingegangen am 15.08.2023) ist der Gemeinde Nottuln eine
Anregung gem. § 24 GO NRW auf Verlängerung der Laufzeit des Pachtvertrages für
Tennisplätze des Baumberger Tennis-Vereins e.V. zugegangen (siehe Anlage 1).
Der
Baumberger Tennis-Verein e.V. hat mit Vertrag vom 13. Oktober 2020 mit der
Gemeinde Nottuln einen neuen Pachtvertrag für die Tennisanlagen des BTV
geschlossen. Der Vertrag ist der Anregung (siehe Anlage 1) beigefügt.
Für
die Plätze 6, 7, 9 und 10 sowie für das Gelände der ehemaligen Ballwand
(derzeit als vereinseigener Kinderspielplatz genutzt) wurde eine Laufzeit von 5
Jahren bis zum 31.12.2024 vereinbart. Der Baumberger Tennis-Verein e. V. regt
in der Bürgeranregung an, dass die Vertragslaufzeit für die Plätze 6, 7, 9 und
10 sowie für das Gelände der ehemaligen Ballwand (siehe Anlage 2) bis zum
31.12.2049 verlängert und damit die Laufzeit für diese Plätze an die Laufzeit
der übrigen Plätze angepasst wird.
Der
Verein begründet seine Anregung dadurch, dass der Verein seit einigen Jahren
kontinuierlich wächst und die Mitgliederzahlen seit 2019 von 198 auf aktuell
ca. 265 Mitglieder:innen aus allen Altersklassen gestiegen ist. Durch die hohe
Anzahl an Trainingsteilnemer:innen kommt es zu einer hohen Auslastung der
Plätze, sodass der Verein dauerhaft eine Platzkapazität von mindestens acht
Ascheplätzen benötigt und mit den beiden Hartplätzen (Plätze 9 und 10 gem.
Anlage 2) über eine zusätzliche Ausbaureserve verfügen würde.
Die
Verwaltung hat im letzten Jahr mehrere Gespräche mit dem Baumberger
Tennis-Verein hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung des Vereins geführt.
Dabei wurde von dem Verein wiederholt der Wunsch geäußert, dass die Gemeinde
Nottuln die Generalüberholung der vorhandenen Ascheplätz und den Umbau der
vorhandenen Hartplätze (Rückbau Hartplätze, Neubau und Beregnungslage) bezuschusst.
Es handelt sich um ein Investitionsvolumen von rund 200.000 €. Hierzu hat es
zum Teil in der Vergangenheit bereits Anregungen des Tennis-Vereins gegeben,
die bereits politisch beraten wurden (siehe Vorlage 009/2021 und 163/2021) und
aufgrund der Haushaltssituation der Gemeinde Nottuln abgelehnt wurden. Eine
Förderung einer solchen Maßnahme wie in der Vergangenheit durch das
ausgelaufene Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ ist derzeit nicht
absehbar und somit auch eine Bezuschussung der Generalüberholung durch die
Gemeinde.
Parallel
wurde an die Gemeindeverwaltung in der Vergangenheit wiederholt der Wunsch
herangetragen einen Wohnmobilstellplatz in Nottuln zu errichten und diesen
durch einen Pächter betreiben zu lassen. Dies ist vor allem dadurch zu
begründen, dass die Nachfrage nach dem Urlaub mit dem Wohnmobil in den letzten
Jahren deutlich gestiegen ist, was auch dazu führt, dass in ganz Deutschland
neue Stellplätze entstehen. Bei einem Stellplatz handelt es sich um einen
öffentlichen zugänglichen Stellplatz für Wohnmobile, ohne Rezeption an der man
sich an- und abmelden müsste. Die Anreise ist somit jederzeit möglich. In der
Regel weisen diese Stellplätze nur eine Basis-Ausstattung und Infrastruktur auf
(keine Sanitäranlagen aber Strom- und Wasseranschluss), so dass diese
Stellplätze auch nur für wenige Übernachtungen und kurze Aufenthalte genutzt
werden. Auch die Übernachtungszahlen der Gemeinde Nottuln zeigen, dass Nottuln
bei Touristen hoch im Kurs steht und seit Jahren steigende Übernachtungszahlen
verbucht. Somit wäre es schön das Tourismus-Angebot in Nottuln für
Wohnmobil-Touristen erweitern zu können.
Die
Fläche des Baumberger Tennis-Vereins zeichnet sich durch eine ausgesprochen
gute Lage (fuß- und radwegetechnisch gut erschlossen, Nähe zum Ortskern,
Wellenfreibad usw.) aus. Für einen möglichen Wohnmobilstellplatz wurden auch
alternative Standorte geprüft, allerdings bisher erfolglos.
Da der
Tennis-Verein in der Vergangenheit oftmals geäußert hat, dass die Hartplätze (Plätze 9 und 10 gem. Anlage 2) derzeit so gut
wie selten in der Benutzung sind, entstand die Idee, eine auskömmliche Lösung
für beide Anliegen zu finden: Generalüberholung von Ascheplätzen und Umsetzung
eines Wohnmobilstellplatzes, denn möglicherweise könnte eine Verpachtung der
Fläche einen Teil der investiven Kosten auffangen.
Die
Verwaltung schlägt somit vor, dass die Vertragslaufzeit für die Plätze 6 und 7 (siehe
Anlage 2) bis zum 31.12.2049 verlängert und damit die Laufzeit für diese Plätze
an die Laufzeit der übrigen Plätze angepasst wird. Für die Plätze 9 und 10
sowie für das Gelände der ehemaligen Ballwand wird der Pachtvertrag zunächst
nicht verlängert. Die Verwaltung wird hingegen beauftragt zu prüfen, ob auf
dieser Fläche ein Wohnmobilstellplatz realisiert werden kann. Zu diesem
Zeitpunkt kann bereits davon ausgegangen werden, dass zur Realisierung des
Wohnmobilstellplatzes eine Änderung des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes notwendig sind und im Rahmen dessen auch etwaige
Gutachten, wie beispielsweise Lärmgutachten, erstellt werden müssen. Oberstes
Ziel bei der Realisierung des Wohnmobilstellplatzes am Standort des
Tennis-Vereins ist natürlich, dass der Verein ohne jegliche Einschränkungen im
Trainings- und Turnieralltag erhalten bleibt.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit
keine finanziellen Auswirkungen. Keine Steigerung der Pachteinnahmen durch die
Verpachtung der Plätze 6, 7, 9 und 10 für die nächsten 25 Jahre. Dem gegenüber
stehen mögliche Pachteinnahmen durch die Verpachtung der Flächen an den
Betreiber eines Wohnmobilstellplatzes und daraus könnte eine Bezuschussung der
Generalüberholung der Ascheplätze erfolgen.