Betreff
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren

1) Entwicklung 2023
2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2024
3) Änderung der Abfallgebührensatzung
Vorlage
170/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zu 1)        Die Entwicklung 2023 wird zur Kenntnis genommen.

Zu 2)        Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2024 wird zur Kenntnis genommen

Zu 3)        Die Abfallgebührensatzung wird – wie in Anlage 4 - geändert

 


Sachverhalt:

 

 

Zu 1) Entwicklung 2023

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Gebührenbescheide des Kreises Coesfeld und die Rechnungen der Entsorger bis einschließlich Juli 2023 vor. Anhand derer können für das laufende Jahr folgende Aussagen gemacht werden. Da es sich um eine Vielzahl von einzelnen Positionen handelt, werden lediglich diejenigen näher erläutert, bei denen eine Abweichung von mind. +/- 10 % zu erwarten ist:

 

Deponiegebühren

 

Bei dem Gesamtbetrag der Nutzungsentgelte, Deponie-, sowie Grundgebühren liegt die Abweichungen zwischen der Kalkulation und den voraussichtlichen Mengen/Beträgen bei unter 1 %. Allein im Bereich der Schadstoffe kommt es aufgrund der Hochrechnung zu einer Differenz von mehr als (-) 10 %. Demnach werden 2 t weniger Schadstoffe am Schadstoffmobil abgegeben, so dass für die Entsorgung ca. 650,00 € weniger gezahlt werden müssen.

 

 

Kosten der Abfallbeseitigung

 

Bei den Kosten der Abfallbeseitigung (u. a. Beförderung von Abfällen, Betreibung des Wertstoffhofes, Schadstoffmobil, Presswagen, Umweltaktionen…) wird es zwischen den kalkulierten und hochgerechneten Beträgen jeweils nur geringfügige Abweichungen geben.

Ausgenommen sind die Beseitigungskosten für „wilden Müll“, Kosten für Umweltaktionen sowie den Presswagen. Der größte Unterschied besteht bei den Beseitigungskosten von wildem Müll/Reinigung der Bushaltestellen. Anstatt der angenommenen 19.500,00 € - diese basieren auf der in 2022 erfolgten Hochrechnung – fallen lediglich rd. 8.500,00 € an. Die Abweichung begründet sich zum einen darin, dass die Mengen von wildem Müll bisher in 2023 rückläufig sind und zum anderen wurden die Kosten für die Reinigung der Bushaltestellen zum Zeitpunkt der Kalkulation 2023 aufgrund der bis dahin in 2022 gezahlten Beträge hochgerechnet. Da es in 2022 zu einer falschen Inrechnungstellung kam, wurde für 2023 zu viel zugrunde gelegt.

Die nächste Differenz +/- 10 % besteht bei den Umweltaktionen. Hier weichen die tatsächlichen Kosten voraussichtlich um ca. (-) 41 % ab. Dies ist prozentual zwar erwähnenswert, vom Betrag i. H. v. (-) 298,00 € aber eher zu vernachlässigen.

Neben den v. g. Abweichungen gibt es einen Minderaufwand bei dem Einsatz des Presswagens i. H. v. ca. (-) 510,00 €/(-) 17,5 %. Die Beträge hierfür sind über den Abfallabfuhrvertrag geregelt, so dass es keine nennenswerte Differenz geben dürfte. Bei der Kalkulation 2023 wurden drei Einsatztage berücksichtigt (je ein Tag in Appelhülsen, Darup und Schapdetten). Tatsächlich sind es aber nur zwei Tage. In Appelhülsen und Schapdetten erfolgt der Einsatz der Presswagens an demselben Tag.

 

 

 

 

 

Erträge/Sonderposten (Sopo) /Erlöse

 

Die zu erwartenden Erträge aus Abfallgebühren liegen zum jetzigen Zeitpunkt mit 1 % marginal unter den kalkulierten Beträgen. Im Bereich der Wertstofferlöse wird hingegen aller Voraussicht nach mit einem deutlichen Minderertrag gerechnet. Die Erlöse die durch die Wertstoffe Papier, Metall und Schrott erzielt werden können, sind stark schwankend und kaum vorhersehbar. In 2023 sind die Erlöse für Altpapier eingebrochen. Hier werden fast 56 % weniger erwirtschaftet werden können, als angenommen. Statt der prognostizierten 156.000,00 € sind es lediglich 69.000,00 €. Bei den weiteren Wertstoffen E-Schrott und Metall können zwar wahrscheinlich mehr Erträge erzielt werden – beim E-Schrott sogar ca. 40 % - allerdings sind die Mengen so gering, dass die Minderung beim Altpapier nicht ausgeglichen werden kann. Insgesamt weicht der Gesamtbetrag der Erlöse ca. (-) 43 % von der Kalkulation ab.

Aufgrund der enormen Schwankungen bei den Wertstofferlösen können sich die Erträge auch in der zweiten Jahreshälfte weiterhin stark verändern.

 

Aufgrund der derzeitigen Hochrechnungen wird das Jahr 2023 voraussichtlich mit einer Unterdeckung abschließen. Dies in erster Linie aufgrund der starken Abweichungen bei den Erlösen. Die Summe der Erträge ist ca. 4 % unter den kalkulierten Beträgen. Die Summe der Aufwendungen wird annähernd den angenommenen Beträgen entsprechen. Hier liegt die Abweichung bei unter 1 %. Für 2023 wurde bereits eine Entnahme aus dem Sopo mit 96.287,00 € berücksichtigt. Zusätzlich werden anhand der Hochrechnung noch ca. 64.000,00 € entnommen werden müssen.

 

Da die Jahre 2021 und 2022 mit einer deutlichen Überdeckung im jeweils sechsstelligen Bereich abgeschlossen haben, kann die erwartete Unterdeckung für 2023 ausgeglichen werden.

 

 

 

 

Zu 2) Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2024

 

Aufgrund der ständig variierenden Abfallmengen sowie der Anzahl der Abfallgefäße werden die Abfallentsorgungsgebühren der Gemeinde Nottuln jährlich neu kalkuliert. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) gibt die Möglichkeit, der Gebührenrechnung einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren zu Grunde zu legen. Da die Erträge und Aufwendungen der Abfallbeseitigung jedoch an verschiedene, teilweise unvorhersehbare Kriterien gebunden sind (z.B. Gefäß-, Mengenentwicklung, Entgelte des Entsorgers, Höhe der vom Kreis vorgegebenen Deponiegebühren und Erlöse), sollte jedes Jahr neu kalkuliert werden.

 

Die aktuelle wirtschaftliche Lage und die damit verbundenen allgemeinen Preissteigerungen wirken sich auch unmittelbar auf die Abfallentsorgung aus. Durch z. B. höhere Energie- und Logistikkosten kann der Kreis Coesfeld die bisherigen Gebühren nicht halten und kündigt für 2024 eine Erhöhung der Grundgebühr und der mengenabhängigen Gebühren an. Mit der Fa. Remondis hingegen konnten die Wirtschaftsbetriebe des Kreis Coesfeld (WBC) eine Preisanpassung von (–) 3,65 % abstimmen. Trotz gestiegener Lohn- und Materialkosten konnten durch deutlich gesunkene Kosten für Kraftstoffe die Preise gesenkt werden.

 

Die einzelnen Anpassungen sind den jeweiligen Teilabschnitten dieser Kalkulation zu entnehmen.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages hat der Kreis Coesfeld die voraussichtlichen Benutzungsgebühren und Erlössätze für 2024 mitgeteilt. Die Gebühren verändern sich wie folgt:

 

 


Gebühren

2020

€/t

2021

€/t

2022

€/t

2023

€/t

2024

€/t

Restabfälle

149,00 €

149,00 €

149,00 €

158,50 €

162,50 €

Sperrgut

149,00 €

149,00 €

149,00 €

158,50 €

162,50 €

Altholz

70,00 €

70,00 €

70,00 €

0,00 €

0,00 €

Grün-/Bioabfälle

74,80 €

74,80 €

74,80 €

81,30 €

85,50 €

E-Schrott

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

70,00 €

Altmetall

70,00 €

70,00 €

70,00 €

55,00 €

55,00 €

Papier

15,00 €

15,00 €

15,00 €

35,00 €

40,00 €

Umschlag1

20,00 €

20,00 €

20,00 €

23,00 €

23,00 €

Schadstoffe

300,00 €

320,00 €

320,00 €

320,00 €

320,00 €

1 Für Restabfälle aus Straßenpapierkörben und Sperrgut

 

 

 

 

Erlöse

2021

€/t

2022

€/t

2023

€/t

2024

€/t

 

Papier

45,00 €

80,00 €

140,00 €

77,50 €

 

E-Schrott Sammelgruppe 4

90,00 €

152,00 €

150,00 €

180,00 €

Elektrogroßgeräte

E-Schrott Sammelgruppe 5

5,00 €

130,00 €

130,00 €

140,00 €

Elektrokleingeräte

Altmetall

175,00 €

185,00 €

240,00 €

270,00 €

 

E-Schrott Depotcontainer2

5,00 €

130,00 €

0,00 €

0,00 €

 

E-Kleingeräte/Container

2 Die Depotcontainer werden in 2024 wegen Unwirtschaftlichkeit nicht mehr bereitgestellt.

 

Die Wertstofferlöse, die der Gemeinde Nottuln ausgeschüttet werden, sind aufgrund der starken Schwankungen der Marktpreise der einzelnen Fraktionen nur schwer vorherzusehen und (erhebliche) Abweichungen sind nicht auszuschließen. Als Grundlage für die Kalkulation dienen die Durchschnittswerte, die die WBC in ihrem Wirtschaftsplan angesetzt haben.

 

 

I. Ermittlung der Berechnungsgrundlage

 

Als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Beseitigungskosten für Restabfälle wurde das Jahresvolumen der Gefäße gewählt. Das Jahresvolumen wird anhand der Größe der Gefäße, der Abfuhrrhythmen und der Anzahl der aufgestellten Gefäße berechnet.

 

a) Gefäßstückzahlen

 

Durch Neuaufstellungen und Abmeldungen sowie Umbestellungen innerhalb der Gefäßgrößen und Abfuhrrhythmen ergeben sich auch im nächsten Jahr Änderungen bei den Gefäßstückzahlen. Um diese Änderungen bei der Kalkulation berücksichtigen zu können, wurde der durchschnittliche Zugang bzw. Abgang innerhalb der einzelnen Gefäßgrößen im Jahr 2022 und 2023 ermittelt. Hieraus resultieren die der Kalkulation zugrunde liegenden Gefäßstückzahlen (siehe Anlage 1).

 

b) Anzahl der Abfuhren pro Jahr

 

Durch die Abfallbeseitigungssatzung wird die Möglichkeit eingeräumt, zwischen einem 14-täglichen und einem vierwöchentlichen Entleerungsrhythmus der Restmülltonne zu wählen. In 2024 wird voraussichtlich von jeweils 50 % der Anschlusspflichtigen eine vierwöchentliche sowie eine 14-tägliche Abfuhr gewählt. Die bisherige Wahlmöglichkeit wird gut angenommen und sollte deshalb beibehalten werden.

 

II. Anteile der Beseitigungskosten

 

Auf der Grundlage des Abfallaufkommens 2023 (Januar bis einschließlich Juli) wird das Aufkommen und somit die Gebühren für das Jahr 2024 beim Restmüll wie folgt geschätzt:

 

a) gewichtsabhängige Beseitigungskosten

 

Restmüll

2.029 t

x

162,50 €

=

329.712,50 €

 

Die WBC weisen darauf hin, dass es zu einer weiteren Steigerung der Gebührensätze bei der Beseitigung von Restmüll und der thermischen Verwertung von Altholz kommen kann. Wie hoch diese Steigerung sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar. Hintergrund für die evtl. bevorstehende Erhöhung ist die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Demnach werden ab 2024 Co2-Emissionen dem nationalen Emissionsrechtehandel unterworfen. Die Betreiber der Verbrennungsanlagen sind verpflichtet, entsprechende Zertifikate zu erwerben. Der Anlagenbetreiber wird die hierdurch anfallenden Kosten auf die Kommunen umwälzen. Der Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht Abgabensätze vor, für die das INFA (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH) Berechnungen vorgenommen hat. Demnach muss der Anlagenbetreiber für Altholz 5,20 €/t und für Restmüll 16,70 €/t entrichten. Welchen Anteil davon die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu leisten haben, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Die WBC wehren sich juristisch gegen diese Erhöhung, da die Kommunen im Gegensatz zu den v .g. Abgabensätzen nicht an den Erträgen aus der thermischen Verwertung beteiligt werden. Die WBC sind optimistisch, dass die zusätzlichen Kosten nicht, bzw. nicht in gesamter Höhe auf die öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger und somit auf den Bürger umgelegt werden.

 

Die zusätzlichen Kosten ermitteln sich wie folgt:

 

 

 

 

Zus. Gebühr für Restmüll

2.029 t

x

16,70 €

=

33.884,30 €

Zus. Gebühr für Altholz

365 t

x

5,20 €

=

1.898,00 €

 

 

 

 

 

35.782,30 €

 

Aufgrund der ungewissen Sachlage wird der Betrag in der Kalkulation 2024 zunächst nicht berücksichtigt. Sollte die Erhöhung wider Erwarten in voller Höhe den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern berechnet werden, kann der Gesamtbetrag über den Sonderposten „Abfallbeseitigung“ ausgeglichen werden.

 

 

Die weiteren Deponiegebühren/Verwertungskosten für Sperrmüll, Holz, Schadstoffe, Grünabfälle, E-Schrott und Altmetall werden bei dem Punkt „Sonstige Kosten – Wertstoffhof“ einbezogen. Durch die Ausschüttung der Erlöse an die Kommunen werden neben den Deponiegebühren auch die Erlöse für die Wertstoffe beim Wertstoffhof berücksichtigt. Die Deponiegebühren für die Fraktionen Papier und Bioabfall werden hingegen direkt bei den anfallenden Kosten der jeweiligen Gefäße berücksichtigt. So auch die Erlöse für Papier.

 

b) Grundgebühr

 

Der Kreis Coesfeld setzt in seiner Satzung die Höhe der Grundgebühr pro Gefäß fest.

Seit 1998 wird die Grundgebühr zum Ausgleich eines Teils der Vorhaltekosten (fixe Kosten) erhoben. Der Kreis wird die Grundgebühr in 2024 weiter anheben müssen. Nach der Erhöhung von dem seit 2019 gültigen Betrag i. H. v. 17,50 €/Einheit auf 27,00 €/Einheit für das Jahr 2023, wird ab dem kommenden Jahr eine Gebühr i. H. v. 28,00 €/Einheit anfallen.

 

Wie bereits in den Vorjahren wird der Kreis auch 2024 die Grundgebühr nach der Anzahl der aufgestellten Müllgefäße, Stand 01.07.2023, auf die Gemeinden umlegen.

 

Bei der Grundgebühr wird eine Gewichtung nach Gefäßgrößen und der unterschiedlichen Abfuhrrhythmen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen:

 

 

 

 

2024

80 l/120 l-Gefäße 4 w.

1

Einheit

28,00 €

80 l/120 l-Gefäße 14 t

1,1

Einheiten

30,80 €

240 l Gefäße

2

Einheiten

56,00 €

1,1 m³ Container

10

Einheiten

280,00 €

 

Unter Berücksichtigung des Gefäßbestandes zum 01.07.2023 ergibt sich für die Gemeinde Nottuln nachfolgende Berechnung der Grundgebühr:

 

Gefäßgröße

 

Anzahl

Stand 01.07.2023

 

Grundgebühr

80 l/120 l    4 w

3.005

x

28,00 €

=

84.140,00 €

80 l/120    14 t

2.180

x

30,80 €

=

67.144,00 €

240 l

1.038

x

56,00 €

=

58.128,00 €

1,1 m³

27

x

280,00 €

=

7.560,00 €

Grundgebühr

6.250

 

 

 

216.972,00 €

 

Die Summe der mengenabhängigen Beseitigungskosten und die an den Kreis zu zahlende Grundgebühr werden nach dem Jahresvolumen der Gefäße umgelegt. Diese Art der Verteilung der insgesamt an den Kreis zu zahlenden Kosten entspricht der Vorgehensweise der Vorjahre.

 

Ermittlung der an den Kreis zu zahlenden Gebühren

 

Gewichtsabhängige Beseitigungskosten (gerundet)

329.713,00 €

Grundgebühr (gerundet)

216.972,00 €

 

546.685,00 €

 

Die Grundgebühr wird nach dem jeweiligen prozentualen Anteil am Gesamtvolumen umgelegt (siehe Anlage 2, Seite 3, Pkt. II).

III. Anteile Beförderung, Vergütung, Muldengestellung – Restabfallgefäße –

 

Gemäß § 5 Abs. 6 LKrWG haben die kreisangehörigen Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen der Kreise zu befördern. Diese Verpflichtung wird in der Gemeinde Nottuln durch die Beauftragung der Fa. Remondis Münsterland GmbH & Co. KG erfüllt. Für das Jahr 2024 konnten die WBC eine Preisanpassung abstimmen, bei der die Preise für Sammlung und Transport um ca. 3,5 % gesenkt werden konnten. Aufgrund der Ausschreibung des Abfallabfuhrvertrages zum 01.01.2019 werden die Entgelte für das Sammeln und Befördern sowie die Gestellung (Mietkauf) der Gefäße an die WBC entrichtet. Die WBC erhalten demnach im Jahr 2024 eine Vergütung i. H. v. 210.978,22 € (Anlage 2, Seite 4, Pkt. III, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen). Die Aufteilung der Tonagen (2.029 t) erfolgte nach Abzug der Menge für die 1,1 m³-Container (129 t) wie folgt: 1/3 für die 4 wöchentliche Abfuhr und 2/3 für die 14-tägliche Abfuhr.

 

a) Gebührenanteil für die 14-tägliche Restmüllabfuhr:

 

Gestellung 80 l

968 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

1.626,24 €

 

Gestellung 120 l

1.220 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.903,20 €

 

Gestellung 240 l

916 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

1.978,56 €

 

Beförderung

1.267 t

x

23,94 €

 

 

=

30.331,98 €

 

Vergütung 14-täglich

3.104 Gefäße

x

1,85 €

x

12 Mon.

=

68.908,80 €

 

 

 

 

 

 

 

 

104.748,78 €

 

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

19.902,27 €

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

124.651,05 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenanteil je Gefäß

mit 14-täglicher Abfuhr

124.651,05 €

:

3.104

=

40,16 €

 

b) Gebührenanteil für die 4-wöchentliche Restmüllabfuhr:

 

Gestellung 80 l

2.008 Gefäße

x

0,14 €

x

12 Mon.

=

3.373,44 €

Gestellung 120 l

980 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

1.528,80 €

Gestellung 240 l

140 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

302,40 €

Beförderung

633 t

x

23,94 €

 

 

=

15.154,02 €

Vergütung 4 wöchentlich

3.128 Gefäße

x

0,92 €

x

12 Mon.

=

34.533,12 €

 

 

 

 

 

 

 

54.891,78 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

10.429,44 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

65.321,22 €

 

Gebührenanteil je Gefäß

mit 4 wöchentl. Abfuhr

65.321,22 €

:

3.128

=

20,88 €

 

c) Gebührenanteil für die Abfuhr der 1,1 m³ - Container:

 

Vergütung

29 Gefäße

x

40,92 €

x

12 Mon.

=

14.240,16 €

Gestellung 1,1 m³

29 Gefäße

x

0,93 €

x

12 Mon.

=

323,64 €

Beförderung

129 t

x

23,94 €

 

 

=

3.088,26 €

 

 

 

 

 

 

 

17.652,06 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

3.353,89 €

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

21.005,95 €

 

Gebührenanteil je Container

21.005,95 €

:

29

=

724,34 €

 

 

IV. Kostenanteil Papiertonne

 

Die zehn verschiedenen Systembetreiber (DSD GmbH, Interseroh GmbH, Belland Vision GmbH, etc.) rechnen der Gemeinde einen prozentualen Anteil an gebrauchten Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und -verwertung zu. Das zum 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz enthält Vorgaben für die Abstimmung zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den Systembetreibern. Für die Sammlung und den Transport wird nach Volumen abgerechnet. Der Anteil der Kostenbeteiligung der Systembetreiber beträgt nach der geschlossenen Abstimmungsvereinbarung zwischen den WBC und den Systembetreibern 35 %. Der kommunale Anteil liegt somit bei 65 %. Aufgrund der v. g. Abstimmungsvereinbarung beteiligen sich die Systembetreiber beim Sammeln und Befördern der Papierverpackungen für 35 % der gesammelten Mengen mit 125,00 €/t.

 

Die WBC konnten darüber hinaus aushandeln, dass die im Rahmen der Verwertung erwirtschafteten Erlöse seit 2021 zu 100 % an die Kommunen ausgeschüttet werden. Bis dahin war der kommunale Anteil wie bei den Kostenbeteiligungen 65 %.

 

Neben den Entsorgerkosten und den an den Kreis zu entrichtenden Verwertungsgebühren werden zur Ermittlung des Gebührenanteils der Papiertonne auch die zu erwartenden Papiererlöse für das Altpapier aus der kommunalen Sammlung berücksichtigt.

 

Die WBC gehen davon aus, dass nach dem Einbruch des Altpapier-Marktes in 2024 lediglich 77,50 €/t erwirtschaftet werden können. Dieser Wert liegt deutlich unter dem des Vorjahres (vgl. Kalkulation 2023: 140,00 €/t). Durch die Verwertung des Altpapiers können im kommenden Jahr gerade genügend Papiererlöse erzielt werden, um die Papiertonne zu finanzieren.

 

Der Kostenanteil für die Papiertonne ergibt sich wie folgt:

 

 

Gestellung 240 l

6.213 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

13.420,08 €

Beförderung

914 t

x

7,64 €

 

 

=

6.982,96 €

Vergütung

6.213 Gefäße

x

0,77 €

x

12 Mon.

=

57.408,12 €

 

 

 

 

 

 

 

77.811,16 €

./. DSD-Anteil

(125,00 €/t für 35 % der Tonage)

320 t

x

125,00 €

 

 

=

40.000,00 €

 

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

37.811,16 €

zzgl.19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

7.184,12 €

Entsorger

 

 

 

 

 

 

44.995,28 €

Benutzungsgebühren

914 t

x

40,00 €

 

 

=

36.560,00 €

./. DSD-Anteil 35 %

 

 

 

 

 

 

12.796,00 €

Benutzungsgebühren insgesamt

 

 

 

 

 

 

23.764,00

Gesamt

 

 

 

 

 

 

68.759,28 €

 

./. Papiererlöse aus der kommunalen Abfuhr

 

914 t

 

x

 

77,50 €

 

 

 

=

 

70.835,00 €

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

-2.075,72 €

 

 

Gebührenanteil je Gefäß:

 

 

 

=

0,00 €

 

 

Zusätzliche Papiertonnen

 

Es wird weiterhin die Möglichkeit gewährt, eine zusätzliche Papiertonne aufstellen zu lassen. Die Gebühr für das Gefäß beträgt weiterhin 0,00 €.

 

Die überschüssigen Erlöse werden beim Punkt VI. „sonstige Kosten“ berücksichtigt.

 

V. Kostenanteil Biotonne

 

Für die Ermittlung der Kosten für die Biotonne werden zu den Deponiegebühren die an den Entsorger zu entrichtenden Kosten hinzugerechnet (Anlage 2, Seite 4, Pkt. V; abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen).

 

Gestellung 120 l

2.901 Gefäße

x

0,13 €

x

12 Mon.

=

4.525,56 €

Gestellung 240 l

3.474 Gefäße

x

0,18 €

x

12 Mon.

=

7.503,84 €

Vergütung

6.375 Gefäße

x

1,77 €

x

12 Mon.

=

135.405,00 €

Beförderung

3.029 t

x

7,27 €

 

 

=

22.020,83 €

 

 

 

 

 

 

 

169.455,23 €

zzgl. 19 % MwSt

 

 

 

 

 

 

32.196,49 €

Gesamt Entsorger

 

 

 

 

 

 

 

201.651,72 €

Deponiegebühr

3.029 t

x

85,50 €

 

 

=

258.979,50 €

Gesamt

 

 

 

 

 

 

460.631,22 €

 

Im Falle einer Eigenkompostierung kann auf Antrag lt. Abfallentsorgungssatzung eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang einer Biotonne gewährt werden. Aber auch in den Fällen, in denen keine Biotonne aufgestellt wird, wird dennoch ein Anteil berechnet (Vorhaltekosten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Biotonne).

 

Voraussichtliche Anzahl der Fälle mit Eigenkompostierung:

690

Voraussichtlicher Gebührenanteil bei Eigenkompostierung:

(Der Anteil von 24,00 € ist so errechnet worden, dass sich eine Ersparnis von ca. 70 % ergibt)

24,00 €

690 Fälle mit Eigenkompostierung x 24,00 € =

16.560,00 €

 

Nach Abzug des Eigenkompostierungs-Anteils bleiben noch zu verteilende Kosten in Höhe von 444.071,22 €.

 

Die Kosten werden auf alle 5.523 regulären Biotonnen verteilt:

 

Gebührenanteil je Gefäß:

444.071,22 €

:

5.523

=

80,40 €

 

 

Zusätzliche Biotonnen

 

Für die Bereitstellung einer zusätzlichen Biotonne fallen folgende Gebühren an:

 

a)  Für jede 1., 3., 5. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) wird keine Gebühr erhoben.

 

b)  Für jede 2., 4., 6. etc. zusätzliche Biotonne (120 l-Volumen) beträgt die Gebühr 80,40 € im Jahr.

 

Die Gebühr für die zusätzlichen, kostenpflichtigen Biotonnen kann von dem errechneten Gebührenanteil abweichen. Diese Gebühr wird separat erhoben und muss daher durch 12 (Monate) teilbar sein.

 

 

VI. Anteil an den sonstigen Kosten (gerundet)

 

1.

Personalkosten

78.780,00 €

2.

Verwaltungskosten

6.073,00 €

3.

Kosten für die Erstellung des Abfuhrkalenders

1.803,00 €

4.

Kosten für die Verteilung des Abfuhrkalenders

1.767,00 €

5.

Beseitigung von „wildem Müll“

a) wilde Müllablagerungen

b) Reinigung der Bushaltestellen

 

 

5.049,00 €

4.166,00 €

6.

Kosten für Umweltaktionen

428,00 €

7.

Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobiles

a) Sammlung

b) Entsorgung

 

 

24.504,00 €

4.800,00 €

8.

Kosten für die Straßenpapierkörbe

a) Entleerungskosten des Bauhofes

b) Deponiegebühren

c) Muldengestellungskosten

d) Anschaffungs-/Aufstellungskosten

 

 

24.570,00 €

7.049,00 €

1.895,00 €

2.000,00 €

9.

Presswagen

1.890,00 €

10.

Betreibung Wertstoffhof

243.298,00 €

11.

Behälterbestandspflege

17.834,00 €

12.

Kopplungsnachlass

-12.610,00 €

13.

WBC Aufwandsentschädigung

9.532,00 €

14.

Erträge aus der Auflösung aus dem Sonderposten

-200.000,00 €

15.

EU-weite Ausschreibung „Betreibung Wertstoffhof“

8.000,00 €

16.

Überschüssige Papiererlöse

-2.075,00 €

 

 

Gesamt

 

228.753,00 €

 

 

Erläuterungen:

 

1.

Für die Kalkulation werden die Personalkosten für 2024 entsprechend der Personalkostenhochrechnung berücksichtigt.

 

2.

Als Verwaltungskosten wird, wie in den Vorjahren, eine geschätzte Pauschale i. H. v. 0,97 € je Restmüllgefäß zugrunde gelegt. Unter die Pauschale gehören Kosten als Ausgleich für anfallende Sachkosten, ADV-Kosten, Gemeinkosten etc..

 

3.

Der Betrag basiert auf dem bereits vorliegenden Angebot der Druckerei.

 

4.

Der Betrag basiert auf dem bereits vorliegenden Angebot der Deutschen Post.

 

5.

Nach dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) haben die Gemeinden die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln. Diese Pflicht umfasst auch das Einsammeln verbotswidrig abgelagerter Abfälle. Das Einsammeln dieses „wilden Mülls“ wird von den Beschäftigten des Baubetriebshofes vorgenommen. Da die Kosten für die Beseitigung verbotswidriger Abfallablagerungen zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LKrWG im Sinne des KAG zählen, werden sie auf die Gebühren umgelegt. Der hier angesetzte Betrag ermittelt sich aufgrund der Hochrechnung der bisher in 2023 gesammelten Mengen.

Darüber hinaus wurde berücksichtigt, dass die Gemeindewerke für 2024 eine Preissteigerung von ca. 9 % angekündigt haben.

 

6.

Hierunter sind die Deponiegebühren für die im Rahmen der Umweltaktionen gesammelten Abfälle zu verstehen. Die Mulde und die Abfallsäcke stellt die Fa. Remondis kostenlos zur Verfügung.

 

7.

Mit der Sammlung von Schadstoffen ist z. Zt. die Fa. Drekopf Umweltservice Gescher beauftragt. Anhand des bestehenden Vertrages werden die Standzeiten (6,5 Std. pro Einsatz) abgerechnet. Diese belaufen sich – wie in letztem Jahr – auf 314,16 €/Stunde.

Für die Entsorgung der Schadstoffe berechnet der Kreis Coesfeld wie in den vergangenen Jahren 320,00 €/t.

 

8.

Zu den ansatzfähigen Kosten gemäß § 9 Abs. 2 LKrWG zählen die Kosten für die Neuanschaffung, die Aufstellung und die Unterhaltung der Straßenpapierkörbe. Hierzu zählen auch die Entleerungs- und Muldengestellungskosten sowie die Deponiegebühren für die Beseitigung der Abfälle. Die Pauschale, die an den Baubetriebshof zur Leerung der Straßenpapierkörbe entrichtet wird, wird sich nach Aussage der Gemeindewerke zum 01.01.2024 von 23.400,00 € auf 24.570,00 € erhöhen.

 

9.

Wie in den vergangenen Jahren wird auch im Herbst 2024 in den Ortsteilen Schapdetten, Darup und Appelhülsen ein Presswagen für Grünabfälle zur Verfügung gestellt. In Nottuln selbst wird die Aktion nicht durchgeführt, da der Wertstoffhof vor Ort liegt. Gem. aktuellem Abfallabfuhrvertrag wird pro Einsatztag ein Betrag i. H. v. 777,03 € zzgl. Gewinnaufschlag/Kostenersatz für die WBC sowie MwSt. bezahlt.

 

 

10.

 

Die Kosten für die Betreibung des Wertstoffhofes ergeben sich wie folgt:

 

 

Bezeichnung

Preis/

Einheiten

Gesamt

 

 

Einheit

 

 

A

Grundentgelt

 

16.228,05 €

 

Personalkosten

48,36 €

650 Std.

31.434,00 €

 

Transport Sperrmüll

46,00 €

303 t

13.938,00 €

 

Transport Holz

32,21 €

365 t

11.756,65 €

 

Transport Papier

94,09 €

119 t

11.196,71 €

 

Transport Grünabfall

25,87 €

565 t

14.616,55 €

 

Transport Kunststoffe

Mautgebühren

Entsorgung von Altfetten

69,02 €

10,00 €

24 t

533 Mulden

1.656,48 €

5.330,00 €

210,00 €

 

Gesamt

 

106.366,44 €

 

MwSt

 

20.209,62 €

 

Gesamt Betreiber

 

 

126.576,06 €

B

Miete Grundstück

 

39.885,62 €

 

Unterhaltung

Versicherung

 

1.000,00 €

90,00 €

 

Gesamt Grundstück

 

 

40.975,62 €

C

Deponiegebühren Sperrmüll

185,50 €

303 t

56.206,50 €

 

Deponiegebühren Grünabfall

85,50 €

565 t

48.307,50 €

 

Benutzungsgebühren E-Schrott

70,00 €

99 t

6.930,00 €

 

Benutzungsgebühren Altmetall

55,00 €

65 t

3.575,00 €

 

Benutzungsgebühren Papier

40,00 €

77 t

3.080,00 €

 

Gesamt Kreis

 

 

118.099,00 €

D

Erlöse Papier

Erlöse SG 4

77,50 €

180,00 €

119 t

43 t

9.222,50 €

7.740,00 €

 

Erlöse SG 5

140,00 €

56 t

7.840,00 €

 

Erlöse Altmetall

270,00 €

65 t

17.550,00 €

 

Gesamt Erlöse

 

 

42.352,50 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt Wertstoffhof (A+B+C-D)

 

243.298,18 €

 

gerundet

 

 

243.298,00 €

 

 

 

 

Für das Jahr 2023 hat die Fa. Remondis für die Betreibung des Wertstoffhofes eine Preisanpassung geltend gemacht. Im Bereich der Transportkosten wird es zu einer Preissteigerung von 6,26 % kommen und die Personalkosten werden um 7,10 % angehoben.

 

11.

Durch Wartung und Instandhaltung sind die aufgestellten Abfallgefäße durch den Entsorger im funktionsfähigen Zustand zu halten. Nicht mehr funktionsfähige Behälter sind auszutauschen. Die Kosten für die Bewirtschaftung des Behälterpools (Behälterbestandspflege) werden pauschal berechnet.

 

12.

Der Kopplungsnachlass wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung als Pauschale gewährt, da er den Zuschlag für die Sammlung und den Transport von Restmüll und Bioabfall (Los 1 der Ausschreibung) sowie den Zuschlag für die Sammlung, den Transport und Umschlag von Papier/Pappe/Karton (Los 3 der Ausschreibung) erhalten hat.

 

13.

Zur Optimierung der Aufgabenerledigung bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen hat der Kreis Coesfeld, bzw. die WBC, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die operativen Aufgaben übernommen. Der Bearbeitungsaufwand wird spitz nach den tatsächlichen Arbeitsstunden abgerechnet. Die WBC rechnen dabei mit 1 % der Rechnungssumme. Darüber hinaus wird ein 1%iger Gewinnaufschlag für die Leistungen der WBC erhoben. Hierbei handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestaufschlag, den eine GmbH bei der Weiterberechnung von Leistungen erheben muss.

 

14.

Die Jahre 2021 und 2022 haben jeweils mit einer hohen Überdeckung abgeschlossen. 2021 mit ca. 196.000,00 € und 2022 sogar mit ca. 214.000,00 €. Ein Teilbetrag wurde bereits in der Kalkulation 2023 berücksichtigt und ein weiterer Teil wird benötigt um die voraussichtliche Unterdeckung für 2023 auszugleichen. Durch die Entnahme i. H. v. 200.000,00 € für 2024 kann der starke Rückgang bei den Wertstofferlösen sowie die verschiedenen Gebühren- und Preiserhöhungen teilweise ausgeglichen werden.

 

15.

Der zurzeit gültige Vertrag über die Betreibung des Wertstoffhofes läuft zum 31.12.2024 ohne weitere Verlängerungsoptionen aus. In 2024 hat demnach eine neue Ausschreibung zu erfolgen. Es ist derzeitig geplant, die Ausschreibung mit anderen Kommunen zusammen vorzunehmen; so können ggf. Synergieeffekte genutzt werden. Aufgrund einer mit den WBC geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden diese zum 01.01.2025 die Betreibung übernehmen und sich hierzu eines Dritten bedienen; d.h., die WBC werden die Leistung ausschreiben. Inwiefern die hierdurch anfallenden Kosten entrichtet werden müssen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Auch zur Höhe der Kosten können derzeitig keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden. Um einen Betrag in der Kalkulation zu berücksichtigen wird zunächst von 8.000,00 € ausgegangen. Für die letzte europaweite Ausschreibung zur Betreibung des Wertstoffhofes hat das mit dem Ausschreibungsverfahren betraute Unternehmen ca. 7.000,00 € in Rechnung gestellt.

 

16.

Durch die Verwertung des Altpapiers aus der kommunalen Sammlung werden geringfügig mehr Erlöse erwirtschaftet, als für die kostendeckenden Finanzierung erforderlich sind.

 

Um den Anteil an den sonstigen Kosten je Gefäß zu erhalten, wird der Gesamtbetrag durch die Anzahl der aufgestellten Restmüllgefäße geteilt. (Anlage 2, Seite 4, Pkt. VI, abweichender Betrag durch Rundungsdifferenzen)

 

 

Gebührenanteil je Gefäß:

228.753,00 €

:

6.261

=

36,54 €

 

 

VII. Ermittlung der Gesamtgebühr

 

Zur Berechnung der kostendeckenden Abfallbeseitigungsgebühr wurden die ermittelten Kostenbestandteile pro Gefäß zusammengefasst.

 

Laut Angaben der citeq in Münster, können die Gebührensätze so gestaltet sein, dass sich zwei Stellen hinter dem Komma ergeben. Die festgesetzte Gebühr muss jedoch durch zwölf teilbar sein, um bei Zu- und Abgängen des laufenden Jahres Rundungsfehlern vorzubeugen, die sich aufgrund mehrerer Kommastellen ergeben können. Gebührensätze, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Rundungsfehler manuell ausgeglichen werden müssen. Die ermittelte kostendeckende Gebühr wurde somit in einigen Fällen geringfügig abgeändert.

 

 

VIII. Aus der Kalkulation sich ergebende kostendeckende Jahresgebühr

 

Die kostendeckende Gebühr 2024 für die regulären Abfallgefäße liegt aufgrund der Kalkulation durchschnittlich 0,01 % bzw. 0,16 € über den in 2023 gültigen Gebührensätzen. Die finanziellen Auswirkungen in € und % sind der Anlage 2, Seite 7, Pkt. X zu entnehmen.

 

Da die Verteilung der an den Kreis Coesfeld zu zahlenden Gebühren (Grundgebühr und Restmüll) nach dem Gefäßlitervolumen der Gefäße erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Steigerungen innerhalb der Abgabearten.

 

 

XI. Satzungsänderung

 

Die Abfallbeseitigungsgebühren 2024 können – wie in 2023 – bestehen bleiben. Diesbezüglich ist keine Satzungsänderung erforderlich. Da allerdings die Tauschgebühren nicht mehr kostendeckend sind, ist eine Anpassung dieser Position in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung notwendig.

 

In 2021 wurden die Gebühren für Tauschvorgänge letztmalig geändert. Seitdem werden für einen Tauschvorgang 17,00 € Gebühren erhoben (bei Tauschvorgängen mit 1,1 m³-Containern sind es 35,00 €). Diese Gebühren sind von den Bürger:innen individuell für die gewünschten Änderungen der Abfallgefäße (Größentausch, oder Abzug bzw. Aufstellung einzelner Tonnen) zu tragen und daher nicht Bestandteil der Gebührenkalkulation.

 

Um eine Kostendeckung zu erhalten, werden die Tauschvorgänge für „normale“ Abfallgefäße ab 2024 von 17,00 € auf 19,00 € erhöht und für Tauschvorgänge mit 1,1 m³-Containern von 35,00 € auf 38,00 €.


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der anliegenden Kalkulation


Anlagen:

Anlage 1: Gefäßstückzahl

Anlage 2: Kalkulation

Anlage 3: Haushaltsansätze

Anlage 4: Satzungsänderung