Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln in der Fassung vom ____________
Vorlage
169/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag auf Übernahme des Fehlbetrags für die Übermittagsbetreuung des Fördervereins der Sebastianschule Darup e.V. vom 27.10.2023 wird abgelehnt. Der Fehlbetrag ist nach bestehender Beschlusslage und geübter Praxis durch Elternbeiträge zu finanzieren.

Die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom _______ wird mit Wirkung zum 01.08.2024 beschlossen.


Sachverhalt:

Offener Ganztag

Zum Schuljahr 2006/2007 wurde mit dem Verein Pippi Langstrumpf e.V. ein Kooperationsvertrag für die Betreuung im Rahmen des „Offenen Ganztags“ an der St. Martinus Grundschule und der Astrid-Lindgren-Grundschule abgeschlossen. Seit dem Schuljahr 2018/2019 stellt Pippi Langstrumpf e.V. ebenfalls die Betreuung an der St. Marien Grundschule im Rahmen des „Offenen Ganztags“ sicher.

Elternbeiträge

Die Elternbeiträge für die Betreuung in den Grundschulen werden seit Beginn des Schuljahrs 2013/2014 durch die Gemeinde Nottuln erhoben.

Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Elternbeiträge ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom 29.06.2021.

Eine letztmalige Beitragsanpassung erfolgte zum 01.08.2020.

Die Landeszuweisungen sind zwar in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, sie kompensieren jedoch nicht mehr die gestiegenen Betreuungskosten. Dieses wurde seitens des Betreuungsvereins signalisiert. Bereits der von Pippi Langstrumpf e.V. vorgelegte Verwendungsnachweis für das Schuljahr 2022/2023 weist eine erhebliche Finanzierungslücke auf, so dass diesbezüglich Handlungsbedarf besteht.

Der Schulträger kann in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich Elternbeiträge erheben. Im Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist ein monatlicher Höchstbetrag für Elternbeiträge vorgesehen. Dieser beträgt 221 € für das Schuljahr 2023/2024 und erhöht sich jährlich um 3%. Ansonsten kann die Kommune die Ausgestaltung der Elternbeitragserhebung in Form von Staffelungen, Befreiungen etc. in ihrem Ermessen festlegen.

Bisher wurden neben den Landeszuschüssen alle tatsächlich vereinnahmten Elternbeiträge eins zu eins an den Betreuungsverein weitergeleitet.

Gebäudekosten der Gemeinde als Schulträger sind in der Vergangenheit nicht bei den Elternbeiträge einkalkuliert worden.

Aufgrund der sehr angespannten finanziellen Lage der Gemeinde Nottuln wird nunmehr vorgeschlagen, einen Teil der Gebäudekosten über die Elternbeiträge zu refinanzieren. Bereits in 2017 hat die gpaNRW empfohlen, die Fehlbeträge durch Erhöhung der Elternbeiträge zu senken.

Seitens der Gemeinde wurde eine kalkulatorische Anpassung unter Berücksichtigung der von Pippi Langstrumpf e.V. mitgeteilten Kinderzahlen und kalkulierten Aufwendungen vorgenommen.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen angespannten Finanzlage und erstmalig eingepreister anteiliger Gebäudekosten ergibt sich eine Beitragsanhebung von 20 % (Kalkulation der OGS-Gebühren sowie Berechnung der Gebäudekosten siehe Anlage).

Zukünftig ist angedacht von den eingehenden Elternbeiträgen 6,6% einzubehalten und 93,4% an den Betreuungsverein weiterzuleiten. Dieses entspricht dem Verhältnis Elternbeiträge (ohne Ferienbetreuung) zu kalkulierten anteiligen Gebäudekosten.

 

Andere Betreuungsmaßnahmen in der Primarstufe

Mit Kooperationsvereinbarung vom 04.07.2012 wurde das seit Jahren durch den Förderverein der Sebastianschule Darup e.V. an der Sebastian Grundschule durchgeführte Betreuungsangebot im Rahmen außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich manifestiert.

Mit Antrag vom 27.10.2023 beantragt der Förderverein der Sebastianschule Darup e.V. die Übernahme des Fehlbetrags aufgrund von Personalkostensteigerung sowie der beabsichtigten Einstellung einer pädagogischen Leitung für die Übermittagsbetreuung (siehe Anlage) bei steigender Betreuungskinderbetreuungszahl.

Elternbeiträge

Für die Betreuungsmaßnahmen „acht bis eins“ und „Dreizehn Plus“ erfolgte die letzte Beitragsanpassung zum 01.08.2018.

In außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten und in freiwilligen außerunterrichtlichen Angeboten gebundener Ganztagsschulen kann sich die Erhebung von Elternbeiträgen an den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich orientieren.

Unter Berücksichtigung der vom Förderverein der Sebastianschule Darup e.V. kalkulierten Kosten und Einnahmen wurden die Elternbeiträge unter der Prämisse der Kostendeckung, neu kalkuliert (siehe Anlage). Bei Berücksichtigung der Leitlinie, wonach sich die Betreuungsmaßnahmen durch Landeszuschüsse und Elternbeiträge refinanzieren müssen, bedeutet dies eine Beitragserhöhung von 50%. Bei der Kalkulation wurde im Gegensatz zur Offenen Ganztagsschule wegen der bereits großen Beitragserhöhung auf einen kommunalen Aufschlag für Gebäudekosten verzichtet.

Eine Defizitabdeckung zu Lasten des gemeindlichen Haushalts, wie vom Förderverein beantragt, ist aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht finanzierbar.

 

Redaktionelle Änderung Satzungstext

Eine redaktionelle Änderung in § 3 (3) zweiter und dritter Spiegelstrich ist wie folgt vorzunehmen:

Aufgrund von Gesetzesänderungen ist das Wort „Arbeitslosengeld II“ beim zweiten Spiegelstrich „-Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) – Arbeitslosengeld II“ bzw. „Sozialhilfe“ beim dritten Spiegelstrich „-Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe“ zu streichen.

Änderung Anlage I

Gemäß Anlage I sind bisher schulspezifische Beiträge ausgewiesen worden. Ab dem 01.08.2026 tritt der „Ganztagsanspruch“ in Kraft. Um bereits jetzt eine Einheitlichkeit in der Satzung festzuschreiben, soll die Anlage der Satzung insoweit geändert werden, dass lediglich auf Betreuungsmaßnahmen bezogene Beiträge ausgewiesen werden.

D.h. unter Punkt 1 wird der Satz „Schüler:innen an der St. Martinus Grundschule, der Astrid-Lindgren-Grundschule, und der St. Marien Grundschule“ ersetzt durch den Satz „Schüler:innen an einer offenen Ganztagsschule“. Die Beiträge werden wie folgt angepasst:

Betreuungsmaßnahme

Monatsbeitrag

Ermäßigter Monatsbeitrag

Offene Ganztagsschule bis 15.00 Uhr

110,40 €  (alt 92,00 €)

66,-- €  (alt 55,-- €)

Betreuung 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

36,-- €  (alt 30,-- €)

30,-- €  (alt 25,-- €)

Übermittagsbetreuung bis 13.00 Uhr

54,-- €  (alt 45,-- €)

48,-- €  (alt 40,-- €)

 

Bei Punkt 2 wird der Satz „Schüler:innen an der Sebastian Grundschule“ ersetzt durch den Satz „Schüler:innen an anderen Betreuungsmaßnahmen in der Primarstufe“. Die Beiträge werden wie folgt angepasst:

Betreuungsmaßnahme

Monatsbeitrag

Ermäßigter Monatsbeitrag

„acht bis eins“ und/oder „Dreizehn Plus“ bis 5 Tage/Woche

120,-- €  (alt 80,-- €)

97,50 €  (alt 65,-- €)

„acht bis eins“ und/oder „Dreizehn Plus“ bis 2 Tage/Woche

105,-- €  (alt 70,-- €)

82,50 €  (alt 55,-- €)

 

Bei Punkt 3 wird der Satz „Schüler:innen am Rupert-Neudeck-Gymnasium“ ersetzt durch den Satz „Schüler:innen an Betreuungsmaßnahmen in der Sekundarstufe I

 

Es besteht somit die Notwendigkeit die bestehende Satzung sowie die Anlage I durch eine Änderungssatzung zu ändern. Diese ist als Anlage ebenfalls beigefügt.

Nachrichtlich ist die vollständige Satzung inklusive Anlage I mit den neuen Beitragshöhen dieser Vorlage beigefügt. Die eingearbeiteten Änderungen sind dort fett und kursiv gekennzeichnet.

Der Beschluss ergeht als Empfehlung an den Gemeinderat.


Finanzielle Auswirkungen:

Kalkulatorische Defizitreduzierung von rd. 22.158,00 €/Jahr.


Anlagen:

  • Kalkulation Offene Ganztagsschule
  • Bewirtschaftungskosten 2022 St. Martinus GS, Astrid-Lindgren-GS u. St. Marien GS
  • Antrag Förderverein der Sebastianschule Darup e.V. vom 27.10.2023
  • Kalkulation andere Betreuungsmaßnahmen in der Primarstufe
  • 3. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom ____________
  • Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018 in der Fassung vom __________