Betreff
Beteiligungsbericht 2022 der Gemeinde Nottuln
Vorlage
163/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht 2022 der Gemeinde Nottuln wird gem. § 117 GO NRW beschlossen.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 50 KomHVO in Verbindung mit § 117 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ist in den Fällen, in denen eine Kommune von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO NRW befreit ist, in dem Jahr ein Beteiligungsbericht zu erstellen.

Die Gemeinde Nottuln hat für das Jahr 2022 von der Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte in der Sitzung des Rates am 14.03.2023 (siehe Beschlussvorlage 005/2023). Dadurch ergibt sich für die Gemeinde gem. § 116a Abs. 3 GO NRW die Verpflichtung, einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen. Nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist über den Beteiligungsbericht ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

Gem. § 117 Abs. 2 enthält der Beteiligungsbericht wesentliche Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Insbesondere werden Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den Jahresergebnissen und Verbindlichkeiten, zur Entwicklung des Eigenkapitals sowie zu wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen etc. gemacht.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Beteiligungsberichte Bestandteile der jeweiligen Jahresabschlüsse darstellen, die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und vom Rat beschlossen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Beteiligungsbericht 2022 der Gemeinde Nottuln