Beschlussvorschlag:
Die Errichtung von
Kindertagesstätten kann auch durch externe Investor:innen erfolgen.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 22.06.2020 wurde durch die SPD-Fraktion beantragt, dass
Kindertagesstätten in der Gemeinde Nottuln künftig ausschließlich in kommunaler
Eigenregie geplant und gebaut werden sollen.
Im
Vorfeld waren mehrmals, nach Durchführung entsprechender Auswahlverfahren,
externe Investor:innen mit der Errichtung von Kindertagesstätten betraut
worden, die anschließend an die jeweiligen Betreiber:innen vermietet wurden.
Nachdem
die Änderung dieses Vorgehens auch fraktionsübergreifend gefordert wurde, hat
die Verwaltung eine Beschlussvorlage (091/2020) erarbeitet, woraufhin die
Vorgabe für die Errichtung zukünftiger Kindertagesstätten in kommunaler
Eigenregie politisch beschlossen wurde.
In
der Beschreibung des Sachverhaltes, die für die genannte Beschlussvorlage
erstellt wurde, wird Seitens der Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass
der Neubau von Kindertagesstätten in Zukunft nur einer von vielen weiteren
notwendigen Bauprojekten sein wird, für den eine begrenzte Kapazität von
Personal und finanziellen Mitteln zur Verfügung steht.
Aufgrund
der Vielzahl dringend notwendiger Sanierungs- und Neubauprojekte sind sowohl
die personellen Kapazitäten der Verwaltung, als auch die finanziellen
Kapazitäten der Gemeinde aktuell ausgereizt. Zugleich besteht im Ortsteil
Appelhülsen der Bedarf einer weiteren Einrichtung mit drei Kita-Gruppen.
Die
Durchführung einer zusätzlichen Baumaßnahme für die zeitnahe Errichtung einer
weiteren Kindertagesstätte in kommunaler Eigenregie stellt sich somit als
problematisch dar. Die erforderliche Qualität bei der Planung, der Vergabe von
Bauleistungen sowie der Baubegleitung und Überwachung kann unter den genannten
Umständen nicht gewährleistet werden.
Die
Errichtung von Kindertagesstätten in Eigenregie ist aus Sicht der Verwaltung
nach wie vor ein erstrebenswertes Ziel. In Situationen, in denen die
personellen Kapazitäten der Verwaltung und/oder die Finanzausstattung der
Gemeinde dieses Vorgehen nicht zulassen, stellt die Vergabe an eine:n
Investor:in jedoch ein probates Mittel dar, den Bedarf der notwendigen
Kita-Plätze zu gewährleisten.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst keine.
Anlagen:
keine