Betreff
Bau von Kindertagesstätten durch Investor:innen
Vorlage
160/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Errichtung von Kindertagesstätten kann auch durch externe Investor:innen erfolgen.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.06.2020 wurde durch die SPD-Fraktion beantragt, dass Kindertagesstätten in der Gemeinde Nottuln künftig ausschließlich in kommunaler Eigenregie geplant und gebaut werden sollen.

Im Vorfeld waren mehrmals, nach Durchführung entsprechender Auswahlverfahren, externe Investor:innen mit der Errichtung von Kindertagesstätten betraut worden, die anschließend an die jeweiligen Betreiber:innen vermietet wurden.

Nachdem die Änderung dieses Vorgehens auch fraktionsübergreifend gefordert wurde, hat die Verwaltung eine Beschlussvorlage (091/2020) erarbeitet, woraufhin die Vorgabe für die Errichtung zukünftiger Kindertagesstätten in kommunaler Eigenregie politisch beschlossen wurde.

In der Beschreibung des Sachverhaltes, die für die genannte Beschlussvorlage erstellt wurde, wird Seitens der Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass der Neubau von Kindertagesstätten in Zukunft nur einer von vielen weiteren notwendigen Bauprojekten sein wird, für den eine begrenzte Kapazität von Personal und finanziellen Mitteln zur Verfügung steht.

Aufgrund der Vielzahl dringend notwendiger Sanierungs- und Neubauprojekte sind sowohl die personellen Kapazitäten der Verwaltung, als auch die finanziellen Kapazitäten der Gemeinde aktuell ausgereizt. Zugleich besteht im Ortsteil Appelhülsen der Bedarf einer weiteren Einrichtung mit drei Kita-Gruppen.

Die Durchführung einer zusätzlichen Baumaßnahme für die zeitnahe Errichtung einer weiteren Kindertagesstätte in kommunaler Eigenregie stellt sich somit als problematisch dar. Die erforderliche Qualität bei der Planung, der Vergabe von Bauleistungen sowie der Baubegleitung und Überwachung kann unter den genannten Umständen nicht gewährleistet werden.

Die Errichtung von Kindertagesstätten in Eigenregie ist aus Sicht der Verwaltung nach wie vor ein erstrebenswertes Ziel. In Situationen, in denen die personellen Kapazitäten der Verwaltung und/oder die Finanzausstattung der Gemeinde dieses Vorgehen nicht zulassen, stellt die Vergabe an eine:n Investor:in jedoch ein probates Mittel dar, den Bedarf der notwendigen Kita-Plätze zu gewährleisten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine.

 


Anlagen:

keine