Betreff
Kameraüberwachung des Schulhofes vom Rupert-Neudeck-Gymnasium.
Vorlage
157/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Kosten einer Kameraüberwachung für das Schulhofgelände des Rupert-Neudeck-Gymnasiums zu ermitteln und diese mit den Folgekosten der Vandalismusaktionen zu vergleichen. Zudem sind die rechtlichen Vorgaben der Kameraüberwachung zu prüfen.

2.    Im nachfolgenden Ausschuss für Planen und Bauen soll über die Durchführung der Maßnahme entschieden werden.

3.    Die passenden Orte für die Positionierung der Kameras sollen mit der Schulleitung und den Hausmeistern des RNG abgesprochen werden.

 


Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion beantragt, mit Schreiben vom 10.09.2023, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Kosten für eine Kameraüberwachung des Schulhofes vom Rupert-Neudeck-Gymnasium zu ermitteln und inhaltlich zur weiteren Beschlussfassung vorzubereiten.

Einschätzung der Verwaltung

In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu Fällen mutwilliger Beschädigung und Schmiererei in und an den Gebäuden der Gemeinde Nottuln gekommen. Neben dem Schulhof des Rupert-Neudeck-Gymnasium ist hierzu beispielsweise auch die Hummelbachsporthalle zu nennen. Im Falle des betreffenden Schulhofes sind in den letzten 10 Jahren Reparaturkosten in Höhe von 7.076€ in Folge von Vandalismus angefallen.

Neben den genannten Tatbeständen erhält die Verwaltung zudem regelmäßig Beschwerden über abendliche respektive nächtlichen Ruhestörungen, die durch die Nutzung der Schulhöfe über den zulässigen Zeitraum hinaus verursacht werden.

Es lässt sich dementsprechend zusammenfassen, dass die Schulhöfe und Sportanlagen im Gemeindegebiet erfreulicher Weise durchaus häufig und im Sinne Ihrer Bestimmung genutzt werden, in Ermangelung einer regelmäßigen Kontrolle oder Überwachung der betreffenden Bereiche zugleich aber zugleich ein Potential für Vandalismus und Ruhestörungen besteht.

Die Installation einer Kameraüberwachung kann dazu beitragen, entsprechende Personen abzuschrecken oder die strafrechtliche Verfolgung der vorhandenen Delikte zu unterstützen. Zugleich führt die punktuelle Kameraüberwachung jedoch ebenfalls dazu, dass sich der Schwerpunkt der Problematik an andere Orte und Gebäude verlagert, die nicht überwacht werden. Dementsprechend ist hier weniger eine punktuelle als eine ganzheitliche Betrachtung der Thematik erforderlich.

Soll mit der zeitlich begrenzten Kameraüberwachung zudem das unbefugte Betreten der Gebäude vermieden werden, so wie im Antrag der CDU-Fraktion beschrieben, müsste sich der Zeitraum der aktiven Überwachung mit dem Zeitraum der zulässigen Nutzung des Schuldgeländes überschneiden. Zugleich ist abzuwägen, ob die Nachverfolgung von Bagatelldelikten, wie beispielsweise einem Hausfriedensbruch ohne Sachbeschädigung durch minderjährige Personen, Ruhestörungen oder das Zurücklassen von Müll auf dem Schulhof den Aufwand einer Videoauswertung mit anschließender Strafanzeige rechtfertigt oder ob die Videoüberwachung allein der Abschreckung dienen soll.

Aus Sicht der Verwaltung ist aus den zuvor genannten Gründen fraglich, ob eine zeitlich begrenzte Kameraüberwachung der aktuell als kritisch identifizierten Orte ein probates Mittel darstellt, dieser Problematik zu begegnen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Prüfung des Sachverhaltes werden personelle Kapazitäten der Verwaltung gebunden.

 


Anlagen:

Anlage 1:         Antrag der CDU-Fraktion