Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt, die Kosten einer Kameraüberwachung für das Schulhofgelände des
Rupert-Neudeck-Gymnasiums zu ermitteln und diese mit den Folgekosten der
Vandalismusaktionen zu vergleichen. Zudem sind die rechtlichen Vorgaben der
Kameraüberwachung zu prüfen.
2. Im nachfolgenden Ausschuss für Planen
und Bauen soll über die Durchführung der Maßnahme entschieden werden.
3. Die passenden Orte für die
Positionierung der Kameras sollen mit der Schulleitung und den Hausmeistern des
RNG abgesprochen werden.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion
beantragt, mit Schreiben vom 10.09.2023, die Verwaltung damit zu beauftragen,
die Kosten für eine Kameraüberwachung des Schulhofes vom
Rupert-Neudeck-Gymnasium zu ermitteln und inhaltlich zur weiteren
Beschlussfassung vorzubereiten.
Einschätzung
der Verwaltung
In den vergangenen Jahren
ist es immer wieder zu Fällen mutwilliger Beschädigung und Schmiererei in und
an den Gebäuden der Gemeinde Nottuln gekommen. Neben dem Schulhof des
Rupert-Neudeck-Gymnasium ist hierzu beispielsweise auch die
Hummelbachsporthalle zu nennen. Im Falle des betreffenden Schulhofes sind in
den letzten 10 Jahren Reparaturkosten in Höhe von 7.076€ in Folge von
Vandalismus angefallen.
Neben den genannten
Tatbeständen erhält die Verwaltung zudem regelmäßig Beschwerden über abendliche
respektive nächtlichen Ruhestörungen, die durch die Nutzung der Schulhöfe über
den zulässigen Zeitraum hinaus verursacht werden.
Es lässt sich
dementsprechend zusammenfassen, dass die Schulhöfe und Sportanlagen im
Gemeindegebiet erfreulicher Weise durchaus häufig und im Sinne Ihrer Bestimmung
genutzt werden, in Ermangelung einer regelmäßigen Kontrolle oder Überwachung
der betreffenden Bereiche zugleich aber zugleich ein Potential für Vandalismus
und Ruhestörungen besteht.
Die Installation einer
Kameraüberwachung kann dazu beitragen, entsprechende Personen abzuschrecken
oder die strafrechtliche Verfolgung der vorhandenen Delikte zu unterstützen.
Zugleich führt die punktuelle Kameraüberwachung jedoch ebenfalls dazu, dass
sich der Schwerpunkt der Problematik an andere Orte und Gebäude verlagert, die
nicht überwacht werden. Dementsprechend ist hier weniger eine punktuelle als
eine ganzheitliche Betrachtung der Thematik erforderlich.
Soll mit der zeitlich
begrenzten Kameraüberwachung zudem das unbefugte Betreten der Gebäude vermieden
werden, so wie im Antrag der CDU-Fraktion beschrieben, müsste sich der Zeitraum
der aktiven Überwachung mit dem Zeitraum der zulässigen Nutzung des
Schuldgeländes überschneiden. Zugleich ist abzuwägen, ob die Nachverfolgung von
Bagatelldelikten, wie beispielsweise einem Hausfriedensbruch ohne
Sachbeschädigung durch minderjährige Personen, Ruhestörungen oder das
Zurücklassen von Müll auf dem Schulhof den Aufwand einer Videoauswertung mit
anschließender Strafanzeige rechtfertigt oder ob die Videoüberwachung allein
der Abschreckung dienen soll.
Aus Sicht der Verwaltung
ist aus den zuvor genannten Gründen fraglich, ob eine zeitlich begrenzte
Kameraüberwachung der aktuell als kritisch identifizierten Orte ein probates
Mittel darstellt, dieser Problematik zu begegnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Prüfung des
Sachverhaltes werden personelle Kapazitäten der Verwaltung gebunden.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion