Beschlussvorschlag:
1.
Der
Antrag wird zur Kenntnis genommen.
2.
Auf
Grundlage des im Rahmen der Baugebietsentwicklung „Südlich Lerchenhain“ erstellten
verkehrlichen Gutachtens von SHP, welches von den vier Maßnahmenvorschlägen zur
Verbesserung der straßenräumlichen Situation im Umfeld der Bodelschwinghstraße,
Steinstraße, Lerchenhain sowie Dülmener Straße Maßnahme IV als guten Kompromiss
vorschlägt, wird von einer Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung sowie der
Durchführung von Verkehrsversuchen aus Kapazitäts- als auch Kostengründen abgesehen.
Sachverhalt:
Am 30.03.2023
ist der Gemeinde Nottuln ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW eingegangen, in dem
die Durchführung von Verkehrsversuchen zur Entlastung der Erschließungsstraßen
im Nottulner Süden – beginnend mit der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung
an der Bodelschwinghstraße - angeregt wird.
Grundlage für
die Anregung ist die Aussage, dass die verkehrliche Belastung der
Bodelschwinghstraße, Dülmener Straße, Lerchenhain und der Steinstraße aufgrund
der Bebauungen der letzten drei Jahrzehnte erheblich zugenommen habe und eine
Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung and der Bodelschwinghstraße führe
dazu, dass der Durchgangsverkehr um mindestens die Hälfte reduziert werde und
so zu einer spürbaren Entlastung des Straßennetzes und der Anwohnenden führe.
Zur
Ermittlung der Wirksamkeit einer solchen Maßnahme wird vorgeschlagen, den
Versuch in drei Phasen durchzuführen:
-
Phase
1: Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen vor Maßnahmenbeginn zur
Erfassung der Grundbelastung
-
Phase
2: Einjährige Durchführung mit begleitenden Geschwindigkeitsmessungen und
Verkehrszählungen zur Ermittlung des Entlastungspotenzials
-
Phase
3: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung mit begleitenden
Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen zur Feststellung des
Rebound-Effektes
Die Erfassung
sowie Auswertung der dort ermittelten Daten soll durch Mitarbeitende der
Gemeindeverwaltung durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen einerseits dazu
beitragen, dass bei einer positiven Entwicklung auf der Bodelschwinghstraße
eine dauerhafte Einbahnstraßenregelung eingerichtet wird sowie andererseits, um
weitere Verkehrsversuche an belasteten Straßennetzen im Gemeindegebiet zu
planen und durchzuführen.
Im Rahmen der
Baugebietsentwicklung „Südlich Lerchenhain“ wurden in den vergangenen Jahren
die verkehrlichen Auswirkungen auf den süd-östlichen Bereich Nottulns - vor dem
Hintergrund bestehender Kritiken bezüglich einer unverträglichen Belastung im
betroffenen Straßennetz - untersucht und geeignete Maßnahmen abgeleitet. Dazu
wurde die straßenräumliche Situation im Nottulner Süden betrachtet, an zahlreichen
Knotenpunkten Verkehrszählungen durchgeführt sowie Berechnungen von
zusätzlichem Verkehrsaufkommen durch das geplante Baugebiet angestellt (vgl.
Anlage 2).
Die
Ergebnisse der Verkehrserhebungen, unter Berücksichtigung der Berechnungen des
zusätzlichen Verkehrsaufkommens im Rahmen der Baugebietsentwicklung, zeigen,
dass die „Wohnquartiere im Umfeld Bodelschwinghstraße, Steinstraße und
Lerchenhain […] neben dem Ziel- und Quellverkehr der Bewohner durch den
vorhandenen Durchgangsverkehr belastet [werden]“ (ebd., S. 13). Das Gutachten
stellt jedoch auch fest, dass „das Verkehrsaufkommen grundsätzlich doch
abgewickelt werden [kann] [und dies] in Bezug auf die vorliegenden Regelwerke
möglich [ist]“ (ebd.).
Das Gutachten
legt nahe, den Durchgangsverkehr mit entsprechenden Maßnahmen zu reduzieren,
was einerseits eine Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität, jedoch
andererseits eine Verschlechterung der Erschließungsqualität sowie Umwege für
die Bewohner:innen zur Folge hat (vgl. ebd., S. 15).
Dazu werden
vier Maßnahmenkategorien vorgeschlagen, bewertet und verglichen (vgl. ebd., S.
16 ff.):
-
Maßnahme
I: Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch bauliche Maßnahmen
-
Maßnahme
II: betriebliche Maßnahmen in Form von Beschilderung
-
Maßnahme
III: vollständige Vermeidung des Durchgangsverkehrs mit Pollern
-
Maßnahme
IV: vollständige Vermeidung des Durchgangsverkehrs mit Hilfe von
Beschilderungen
Maßnahme II –
Teilentlastung vom Durchgangsverkehr – greift die im Antrag geforderte
Einbahnstraßenregelung auf. Durch die Einrichtung einer Einbahnstraße „auf
einem kurzen Abschnitt der Bodelschwinghstraße auf Höhe des Nonnenbachs […], in
dem keine Zuwegung zu den Grundstücken erfolgt“ (ebd., S. 21 f.), wäre das
Wohnquartier Steinstraße/Lerchenhain über die Bodelschwinghstraße weiterhin
erreichbar, während der Quellverkehr über die Dülmener Straße abgewickelt wird.
Ebenso wäre laut Gutachten die Errichtung der Einbahnstraße in Gegenrichtung
möglich. Zudem ist angedacht, den südlichen Abschnitt der Steinstraße für die
Durchfahrt zu beschränken (vgl. ebd.).
Weiterhin
„besteht die Möglichkeit einer etwas weniger strikten Umsetzung durch eine
‚unechte Einbahnstraße‘, […] bei [der] die Zufahrt in eine Straße bzw. einen
Straßenabschnitt nur von einer Seite aus zulässig [ist]“ (ebd., S. 22). Dies
wäre für Anwohnende verträglicher, da Quellverkehre den Abschnitt in beide
Richtungen verlassen könnten, für Zielverkehre jedoch die
Einbahnstraßenregelung gelte (vgl. ebd.).
Im Rahmen der
gutachterlichen Bewertung werden als Vorteile die wirksame Einschränkung des
Durchgangsverkehrs, die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Erhöhung der
Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie der geringe Umsetzungsaufwand
hervorgehoben. Ein wesentlicher Nachteil ist jedoch die damit einhergehenden
Verkehrsverlagerungen, die über alternative Routen abgewickelt werden müssen.
Weiterer Nachteil ist, dass sich die Erschließungsqualität für Anwohnende
verschlechtert. Auch die Einführung als „unechte Einbahnstraße“ wird als nachteilig
bewertet, da hierbei die Gefahr der Nichtbeachtung der Verkehrsregelung besteht
(vgl. ebd., S. 23).
Die anderen
drei vorgeschlagenen Maßnahmen haben jede für sich genommen, unterschiedliche
Vor- und Nachteile. Zur besseren Vermeidung des Durchgangsverkehrs sowie zur
Erhaltung einer hohen Erschließungsqualität für Anwohnende, kommt das Gutachten
zu dem Entschluss, dass „Maßnahme IV alle Kriterien gut erfüllt“ (ebd. S.34).
Maßnahme IV
schlägt vor, „dass bereits zu Beginn der Bodelschwinghstraße eine Beschilderung
mit dem Zeichen 250 nach StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) angeordnet wird.
Unter dem Schild erfolgt der Zusatz, dass die Zufahrt sowohl für
Anliegerverkehr als auch für den Rad- und Fußverkehr weiterhin zulässig ist.
Dieselbe Beschilderung erfolgt am Knotenpunkt Bodelschwinghstraße/Steinstraße
in Richtung der Bodelschwinghstraße“ (ebd. S. 26). Der Vorteil liegt darin
begründet, dass sich für Anwohnende keine gravierenden Nachteile bzgl. der
Erschließungsqualität ergeben und der Durchgangsverkehr vollständig auf
Alternativrouten verlagert wird, was gleichzeitig die Verkehrssicherheit im
Quartier erhöht. Ein Nachteil ist jedoch auch, dass es zur Missachtung der
Verkehrsregelung kommen kann, die nur durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt
werden kann, die dauerhaft kaum durchführbar sind (vgl. ebd., S.27 ff.).
Auf Grundlage
der vorliegenden gutachterlichen Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen
auf den süd-östlichen Bereich Nottulns - auch unter Berücksichtigung der des
zusätzlichen Verkehrsaufkommens im Rahmen der zukünftigen Baugebietsentwicklung
– wurden geeignete Maßnahmen zur Reduktion des Durchgangsverkehrs aufgezeigt.
Da Maßnahme IV einen guten Kompromiss aufzeigt und alle Kriterien erfüllt,
schlägt die Gemeindeverwaltung vor, von einer Einrichtung einer
Einbahnstraßenregelung abzusehen.
Darüber
hinaus ist festzustellen, dass die Durchführung von Verkehrsversuchen, insbesondere die Erfassung und Auswertung
solcher Verkehrsdaten vor und nach Versuchsende in einem solchen Umfang durch
Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung, aufgrund fehlender technischer
Ausstattung und fehlender zeitlicher sowie personeller Ressourcen für die
Auswertung nahezu unmöglich ist. Um belastbare Zahlen zu generieren, müssen
zudem parallel an zahlreichen Knotenpunkten Verkehrszählungen durchgeführt
werden. In Vergangenheit wurde daher auf externe Dienstleister/Ingenieurbüros
zurückgegriffen, um solche Verkehrsdaten in ausgewählten Zeiträumen zu erfassen
und auszuwerten. Die Beauftragung eines solchen Büros ist wiederum mit
zusätzlichen Kosten verbunden, die an dieser Stelle nicht beziffert werden
können.
Weiterhin sei
darauf hingewiesen, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen
und privaten Belange berücksichtigt werden müssen und gegeneinander und
untereinander abzuwägen sind. Um dies sachgerecht durchführen zu können werden
diverse Gutachten in Auftrag gegeben. Im Rahmen einer Baugebietsentwicklung –
wie beispielsweise Südlich Lerchenhain – wo zu erwarten ist, dass sich eine
solche Entwicklung auf den Verkehr auswirkt, wird die Gesamtsituation von Netz
und Straßenräumen durch externe Planungsbüros – wie auch hier erfolgt -
überprüft. Auf Grundlage dieser bisherigen Praxis schlägt die
Gemeindeverwaltung darüber hinaus vor, aus Kapazitäts- und Kostengründen von
der Durchführung derartiger Verkehrsversuche abzusehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit
keine.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag
Dr. Bachhausen
Anlage 2: SHP
(2023): Verkehrsuntersuchung zur Erschließung des Baugebiets „Südlich
Lerchenhain“