Betreff
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 56 "Bürgerzentrum Schulze Frenking
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
149/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Bürgerzentrum Schulze Frenking“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit dem Ziel eingeleitet, auf der Planfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB).


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln sieht sich mit regelmäßig schwankenden, in der letzten Zeit jedenfalls insgesamt steigenden Platzbedarfen im Bereich der Kindergartenversorgung konfrontiert. Räumlich verteilt sich die Nachfrage dabei unterschiedlich im Gemeindegebiet. Im Ortsteil Appelhülsen wurde zuletzt die neugebaute Kita an der Lindenstraße eröffnet, sodass es möglich war die Container am Standort „Kücklingsweg“ zurückzubauen. Aufgrund der Tatsache, dass sich nun der kurzfristige Bedarf zum 01.08.2024 ergeben hat, neue Kita-Gruppen unterzubringen, plant die Verwaltung die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56.

 

Die Verwaltung hat zunächst zum einen Erweiterungsbedarfe der bestehenden Kita-Standorte sowie zum anderen mögliche Neubaustandorte geprüft. Die bestehenden Standorte ermöglichen keine Erweiterungspotentiale, sodass diese Lösung nicht weiterverfolgt werden kann. In Bezug auf einen möglichen Neubau, wurde der gesamte Ortsteil in den Blick genommen. Dabei hat sich herausgestellt, dass lediglich der Standort Schulze Frenking für eine Umsetzung in Betracht gezogen werden kann. Übrige gemeindeeigene Standorte befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB oder bieten nicht ausreichend Platz.

 

Im weiteren Verlauf hat sich die Frage einer temporären oder langfristigen Kita-Lösung gestellt. Aufgrund der hohen Kosten für einen Containerstandort hat sich die Verwaltung für die Realisierung einer 3-Gruppen-Kita als langfristige Lösung für den Ortsteil Appelhülsen entschieden. Der kurzfristige Bedarf zum 01.08.2024 in Verbindung mit bestehenden Wohnbauprojekten in Appelhülsen führt die Verwaltung zu dem Entschluss, dass eine Nutzungsperspektive für eine 3-Gruppen-Kita gegeben ist.

 

Planungsrechtliche Situation BP Nr. 56 „Bürgerzentrum Schulze Frenking“

 

Im betreffenden Bereich ist derzeit der Bebauungsplan Nr. 56 „Bürgerzentrum Schulze Frenking“ rechtskräftig. Dieser setzt den derzeitigen Parkplatz als Fläche für kulturelle und soziale Zwecke mit der besonderen Zweckbestimmung „Bürgerzentrum und Museum“ fest, was die Nutzung der in Rede stehenden Fläche als Kita im Weiteren nicht ermöglicht.

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist daher vorgesehen, die Fläche im Bebauungsplan im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens als Fläche für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festzusetzen. Gleichzeitig werden Baugrenzen im Geltungsbereich verortet.

 

Der Platzbedarf für eine 3-Gruppen-Kita inkl. Außenanlagen beläuft sich auf ca. 1850 m². Dieser Platzbedarf soll im südwestlichen Parkplatzbereich untergebracht werden. Geplant ist die Realisierung eines Gebäudes, das sich in die Umgebung einfügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Interne Personalaufwendungen


Anlagen:

Anlage 1: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Bürgerzentrum Schulze Frenking“