hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56
„Bürgerzentrum Schulze Frenking“ für den in Anlage 1 abgegrenzten
Geltungsbereich wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit dem Ziel
eingeleitet, auf der Planfläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen (Aufstellungsbeschluss nach § 2
Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Die Gemeinde Nottuln sieht sich mit regelmäßig
schwankenden, in der letzten Zeit jedenfalls insgesamt steigenden Platzbedarfen
im Bereich der Kindergartenversorgung konfrontiert. Räumlich verteilt sich die
Nachfrage dabei unterschiedlich im Gemeindegebiet. Im Ortsteil Appelhülsen
wurde zuletzt die neugebaute Kita an der Lindenstraße eröffnet, sodass es
möglich war die Container am Standort „Kücklingsweg“ zurückzubauen. Aufgrund
der Tatsache, dass sich nun der kurzfristige Bedarf zum 01.08.2024 ergeben hat,
neue Kita-Gruppen unterzubringen, plant die Verwaltung die Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 56.
Die Verwaltung hat zunächst zum einen
Erweiterungsbedarfe der bestehenden Kita-Standorte sowie zum anderen mögliche
Neubaustandorte geprüft. Die bestehenden Standorte ermöglichen keine
Erweiterungspotentiale, sodass diese Lösung nicht weiterverfolgt werden kann.
In Bezug auf einen möglichen Neubau, wurde der gesamte Ortsteil in den Blick
genommen. Dabei hat sich herausgestellt, dass lediglich der Standort Schulze
Frenking für eine Umsetzung in Betracht gezogen werden kann. Übrige
gemeindeeigene Standorte befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich gem.
§ 35 BauGB oder bieten nicht ausreichend Platz.
Im weiteren Verlauf hat sich die Frage einer temporären
oder langfristigen Kita-Lösung gestellt. Aufgrund der hohen Kosten für einen
Containerstandort hat sich die Verwaltung für die Realisierung einer
3-Gruppen-Kita als langfristige Lösung für den Ortsteil Appelhülsen
entschieden. Der kurzfristige Bedarf zum 01.08.2024 in Verbindung mit
bestehenden Wohnbauprojekten in Appelhülsen führt die Verwaltung zu dem
Entschluss, dass eine Nutzungsperspektive für eine 3-Gruppen-Kita gegeben ist.
Planungsrechtliche Situation BP Nr.
56 „Bürgerzentrum Schulze Frenking“
Im betreffenden Bereich ist derzeit der Bebauungsplan
Nr. 56 „Bürgerzentrum Schulze Frenking“ rechtskräftig. Dieser setzt den
derzeitigen Parkplatz als Fläche für kulturelle und soziale Zwecke mit der
besonderen Zweckbestimmung „Bürgerzentrum und Museum“ fest, was die Nutzung der
in Rede stehenden Fläche als Kita im Weiteren nicht ermöglicht.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
ist daher vorgesehen, die Fläche im Bebauungsplan im Rahmen eines
beschleunigten Verfahrens als Fläche für den Gemeinbedarf mit der besonderen
Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festzusetzen.
Gleichzeitig werden Baugrenzen im Geltungsbereich verortet.
Der Platzbedarf für eine 3-Gruppen-Kita inkl.
Außenanlagen beläuft sich auf ca. 1850 m². Dieser Platzbedarf soll im
südwestlichen Parkplatzbereich untergebracht werden. Geplant ist die
Realisierung eines Gebäudes, das sich in die Umgebung einfügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Interne Personalaufwendungen
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 56 „Bürgerzentrum Schulze Frenking“