Beschlussvorschlag:
Gem. §7 III der
gemeindlichen Haushaltssatzung wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 30.000
€ beschlossen. Die Maßnahme erfolgt ergebnisneutral, da die Sanierungsmaßnahme
in den Duschbereichen der Mehrzweckhalle günstiger abgerechnet werden konnte.
Sachverhalt:
Die Gemeindeverwaltung wurde mit der Sanierung der
Toilettenanlage an der Astrid-Lindgren-Grundschule beauftragt (Vorlage
048/2023), nachdem diese Maßnahme zunächst im Hinblick auf die Beratung der
Machbarkeitsstudie zurückgestellt wurde.
Für die Sanierungsmaßnahme wurde im Jahr 2021 eine
Kostenschätzung angefertigt und auf dieser Grundlage wurden im Haushalt 2022
Mittel in Höhe von 65.000 € eingestellt. Zwecks Verbesserung der
Barrierefreiheit wurde im weiteren Planungsverlauf der Einbau eines barrierefreien
WCs ergänzt. Da die Maßnahme entgegen der ursprünglichen Planung nicht in den
Sommerferien realisiert werden konnte, müssen für den Ausführungszeitraum
Toilettencontainer aufgestellt werden. Für die notwendigen Bauleistungen liegen
nun Angebote vor. Auf Grund der zusätzlichen Arbeiten sowie der
zwischenzeitlichen Baukostensteigerung belaufen sich die voraussichtlichen
Projektkosten auf 95.000 €.
Eine
„Deckungsmöglichkeit“ besteht durch die erfolgte Schlussrechnung der
Sanierungsmaßnahme in den Duschbereichen der Mehrzweckhalle Nottuln. Aus dem
hierfür veranschlagten Budget sind Mittel in Höhe von 85.000 € verfügbar. Der
zusätzliche Aufwand der Toilettensanierung wird durch den Ertrag der
Rückstellungsauflösung kompensiert. Die 30.000 € belasten demnach „nur“ die
Finanzrechnung/ Liquidität.
Finanzielle Auswirkungen:
Die voraussichtlichen
Kosten liegen, entsprechend der aktuellen Kostenaufstellung, ca. 30.000 € über
der vorhandenen Haushaltsermächtigung (Rückstellung Jahresabschluss 2022). Die
zusätzlichen Mittel werden durch eine Rückstellungsauflösung bei einer anderen
Maßnahme aufgefangen (ergebnisneutral).
Anlagen:
keine