Betreff
Überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme der Toilettensanierung an der Astrid-Lindgren-Grundschule.
Vorlage
048/2023/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Gem. §7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 30.000 € beschlossen. Die Maßnahme erfolgt ergebnisneutral, da die Sanierungsmaßnahme in den Duschbereichen der Mehrzweckhalle günstiger abgerechnet werden konnte.

 


Sachverhalt:

Die Gemeindeverwaltung wurde mit der Sanierung der Toilettenanlage an der Astrid-Lindgren-Grundschule beauftragt (Vorlage 048/2023), nachdem diese Maßnahme zunächst im Hinblick auf die Beratung der Machbarkeitsstudie zurückgestellt wurde.

Für die Sanierungsmaßnahme wurde im Jahr 2021 eine Kostenschätzung angefertigt und auf dieser Grundlage wurden im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 65.000 € eingestellt. Zwecks Verbesserung der Barrierefreiheit wurde im weiteren Planungsverlauf der Einbau eines barrierefreien WCs ergänzt. Da die Maßnahme entgegen der ursprünglichen Planung nicht in den Sommerferien realisiert werden konnte, müssen für den Ausführungszeitraum Toilettencontainer aufgestellt werden. Für die notwendigen Bauleistungen liegen nun Angebote vor. Auf Grund der zusätzlichen Arbeiten sowie der zwischenzeitlichen Baukostensteigerung belaufen sich die voraussichtlichen Projektkosten auf 95.000 €.

Eine „Deckungsmöglichkeit“ besteht durch die erfolgte Schlussrechnung der Sanierungsmaßnahme in den Duschbereichen der Mehrzweckhalle Nottuln. Aus dem hierfür veranschlagten Budget sind Mittel in Höhe von 85.000 € verfügbar. Der zusätzliche Aufwand der Toilettensanierung wird durch den Ertrag der Rückstellungsauflösung kompensiert. Die 30.000 € belasten demnach „nur“ die Finanzrechnung/ Liquidität.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Kosten liegen, entsprechend der aktuellen Kostenaufstellung, ca. 30.000 € über der vorhandenen Haushaltsermächtigung (Rückstellung Jahresabschluss 2022). Die zusätzlichen Mittel werden durch eine Rückstellungsauflösung bei einer anderen Maßnahme aufgefangen (ergebnisneutral).

 


Anlagen:

keine