Betreff
Überplanmäßige Auszahlung zu den allgemeinen Planungskosten
Vorlage
146/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt gemäß § 7 Abs. III der gemeindlichen Haushaltssatzung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 80.000 €.

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Vielzahl an Bauleitplanverfahren, die in den Jahren 2022 und 2023 eingeleitet wurden, wurden durch die Verwaltung Angebote zur Vergabe der Planungsaufträge eingeholt, da aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung die Verfahren inhouse nicht durchgeführt werden können. Exemplarisch sind hier vor allem zu nennen:

 

Nr. 158 „Heitbrink II“

Nr. 164 „Am Hangenfeld II“

Nr. 167 „Daruper Straße“

Nr. 168 „Beisenbusch III“

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2023 hat sich gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden 100.000 € allgemeine Planungskosten für den Bereich Orts- und Regionalplanung ausgeschöpft werden. Der zuständige Fachbereich führt eine fortlaufende Kostenkontrolle durch, bei der sich gezeigt hat, dass zusätzlich zu den notwendigen Aufwendungen für bspw. die gesetzlich durchzuführende Lärmaktionsplanung, die Aufhebung der Windenergiezonen, der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Appelhülsen Nord II oder aber der rechtliche Beratungen zum Thema Vergabe Alte Schule in Schapdetten mehrere größere Planverfahren starten.

 

Dies führt dazu, dass die im Haushalt veranschlagten 100.000 € allgemeine Planungskosten bereits für zugewiesene Projekte verplant sind. Verplant bedeutet in diesem Fall nicht, dass die jeweiligen Mittel im Haushaltsjahr im gesamten ausgegeben werden. Jedoch müssen für eine Beauftragung ausreichend Mittel im Haushalt vorhanden sein.

 

Aus dieser Kombination von reservierten Mittel und mehreren ausstehenden Bauleitplanverfahren ergibt sich die Notwendigkeit, eine überplanmäßige Auszahlung zu den allgemeinen Planungskosten in Höhe von 80.000 € in Anspruch zu nehmen. Der Betrag von 80.000 € besteht aus vorliegenden Angeboten für die Erstellung der Unterlagen zu den  Planverfahren Nr. 158 „Heitbrink II“, Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ und Nr. 168 „Beisenbusch III“ sowie die notwendigen Gutachten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Höherer Liquiditätsabfluss im Haushaltsjahr 2023.