Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Nottuln beschließt gemäß § 7 Abs. III der gemeindlichen
Haushaltssatzung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 80.000 €.
Sachverhalt:
Aufgrund
der Vielzahl an Bauleitplanverfahren, die in den Jahren 2022 und 2023
eingeleitet wurden, wurden durch die Verwaltung Angebote zur Vergabe der
Planungsaufträge eingeholt, da aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung die
Verfahren inhouse nicht durchgeführt werden können. Exemplarisch sind hier vor
allem zu nennen:
Nr.
158 „Heitbrink II“
Nr.
164 „Am Hangenfeld II“
Nr.
167 „Daruper Straße“
Nr.
168 „Beisenbusch III“
Im
Laufe des Haushaltsjahres 2023 hat sich gezeigt, dass die zur Verfügung
stehenden 100.000 € allgemeine Planungskosten für den Bereich Orts- und
Regionalplanung ausgeschöpft werden. Der zuständige Fachbereich führt eine
fortlaufende Kostenkontrolle durch, bei der sich gezeigt hat, dass zusätzlich
zu den notwendigen Aufwendungen für bspw. die gesetzlich durchzuführende
Lärmaktionsplanung, die Aufhebung der Windenergiezonen, der Teilaufhebung des
Bebauungsplanes Appelhülsen Nord II oder aber der rechtliche Beratungen zum
Thema Vergabe Alte Schule in Schapdetten mehrere größere Planverfahren starten.
Dies
führt dazu, dass die im Haushalt veranschlagten 100.000 € allgemeine
Planungskosten bereits für zugewiesene Projekte verplant sind. Verplant
bedeutet in diesem Fall nicht, dass die jeweiligen Mittel im Haushaltsjahr im
gesamten ausgegeben werden. Jedoch müssen für eine Beauftragung ausreichend
Mittel im Haushalt vorhanden sein.
Aus
dieser Kombination von reservierten Mittel und mehreren ausstehenden
Bauleitplanverfahren ergibt sich die Notwendigkeit, eine überplanmäßige Auszahlung zu den allgemeinen
Planungskosten in Höhe von 80.000 € in Anspruch zu nehmen. Der Betrag von 80.000
€ besteht aus vorliegenden Angeboten für die Erstellung der Unterlagen zu
den Planverfahren Nr. 158
„Heitbrink II“, Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ und Nr. 168 „Beisenbusch III“ sowie
die notwendigen Gutachten.
Finanzielle Auswirkungen:
Höherer
Liquiditätsabfluss im Haushaltsjahr 2023.