Beschlussvorschlag:
1. Ein Verfahren zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Hangenfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
BauGB wird eingeleitet.
2. Über die Schließung des Spielplatzes
wird abschließend erst im Rahmen des Satzungsbeschlusses im o.g.
Bebauungsplanverfahren entschieden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die
Gespräche mit den Initiatorinnen des genossenschaftlichen altersgerechten
Wohnungsbaus zu konkretisieren und das Projekt positiv zu begleiten.
Sachverhalt:
In der
jüngsten Vergangenheit ist die Wohnungsbaugenossenschaft „Lerchenhorst
e.G.“ unter kommunaler Beteiligung
gegründet worden (siehe Vorlage 208/2022). Ziel ist eine qualitativ gute,
nachhaltige und zugleich der Allgemeinheit dienende Flächenerschließung
vorzunehmen. Das Interesse nach genossenschaftlichem Wohnungsbau in Nottuln ist
groß, sei es im Bereich der Schaffung von Wohnraum für Mitarbeiter:innen,
Auszubildenden oder aber auch für altersgerechtem Wohnungsbau für Nottulner
Bürger:innen.
Da die
Gemeinde derzeit kaum im Besitz von Wohnbauflächen ist, die kurzfristig bebaut
werden können, hat sich die Verwaltung auf die Suche nach geeigneten Standorten
gemacht, die in absehbarer Zeit zu Wohnbauland entwickelt werden können.
In
Abstimmung mit dem Fachbereich 4 wurden die Spielplätze im Ortsteil Nottuln und
speziell der Nottulner Süden betrachtet. Besonders in Anbetracht der geplanten
Neubaugebiete „Südlich Lerchenhain“, „Niederstockumer Weg“ und „Am Hangendfeld
II“ und dort neu entstehenden Spielplätzen/-flächen, stellt sich für den
Nottulner Süden die Frage, welche Spielplätze zukünftig noch erhalten werden
sollen.
Der
Spielplatz „Nikolaus-Groß-Straße“ (Teilbereich A) hat eine Größe von ca. 1.800
m2. Die Spielfläche und die gut erhaltenen Spielgeräte, vor allem
für Kleinkinder, befinden sich im westlichen Teil der Fläche, der östliche Teil
der Fläche wird als Wiese genutzt.
Die
Verwaltung verfolgt die Idee, die Spielplatzfläche auf die ca. 550 m2
große gegenüberliegende „inselartige“ Grünfläche (Teilbereich B) zu verlegen.
Dieser Bereich müsste dann selbstverständlich aus Sicherheitsgründen eingezäunt
werden, sodass kein Sicherheitsrisiko für die spielenden Kleinkinder besteht.
Die vorhandenen Spielgeräte könnten umgesetzt werden. Die derzeit genutzte
Spielplatzfläche hingegen könnte zukünftig als Wohnbaufläche genutzt werden. Im
Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Am Hangenfeld“ könnten beide
Nutzungsänderungen vorgenommen werden. Dementsprechend ist ein beschleunigtes
Änderungsverfahren gemäß § 13a BauGB erforderlich.
Aus Sicht
der Verwaltung handelt es sich um eine Win-Win-Situation, da zum einen, einer
derzeit ungenutzten Grünfläche eine Nutzung zugeführt wird und zum anderen im
Rahmen der Innenverdichtung Wohnbauflächen entwickelt werden können.
Um
insbesondere den Bürgern und den Nachbarn ausreichend Möglichkeit zur
Beteiligung zu geben, sollte jedoch erst nach den Verfahren zur
Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanänderungsverfahren über die
endgültige Verlagerung des Spielplatzes entschieden werden.
Das
Grundstück des Spielplatzes „Nikolaus-Groß-Straße“ ist aus Sicht der Verwaltung
als Wohnbauland nutzbar, wenngleich der ungleichmäßige Flächenzuschnitt die
Nutzbarkeit einschränken.
In der
jüngsten Vergangenheit hat sich eine kleine Gruppe von Nottulner Bürgerinnen
bei der Gemeinde Nottuln gemeldet, die gerne gemeinsam ein Wohnbauprojekt
umsetzen würden. Das Ziel dieser Initiatorinnen ist es, das eigene (zu groß
gewordene) Haus aufzugeben und zu verkaufen und dafür gemeinschaftlich ein
altengerechtes, genossenschaftliches Wohnbauprojekt zu konzipieren. Hierfür
suchen die Initiatorinnen nach einem geeigneten Grundstück, welches integriert
in einem vorhandenen Wohngebiet liegt und gut an die vorhandene Nottulner
Infrastruktur angeschlossen ist. Die Fläche des Spielplatzes „Nikolaus-Große-Straße“
erfüllt diese Kriterien und würde sich für ein solches Projekt sehr gut eignen.
Voraussichtlich
sollen 10-12 Wohneinheiten (nach Nutzbarkeit des Grundstückes) errichtet werden.
Es sollen freifinanzierte und öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. Die
Nutzer:innen sollen 50 plus Jahre alt sein und sich in die bestehende
Genossenschaft einbringen. Unter frühzeitiger und intensiver Einbeziehung der
künftigen Bewohner:innen soll eine Wohnanlage mit hoher Aufenthaltsqualität und
geringer Umweltbelastung entwickelt werden. Gemeinschaftseinrichtungen wie
Küche, Gemeinschaftsaufenthaltsraum sollen Bestandteil des Konzepts werden. In
Abstimmungsterminen mit den Interessenten sollen die Bedürfnisse und
Erwartungen der Bewohner:innen im Hinblick auf die konkrete Gestaltung und die
zu schaffenden Räumlichkeiten sowie der Architektur ermittelt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Verkauft
werden, beziehungswiese gegen wertgleiche Genossenschaftsanteile in eine
Genossenschaft eingebracht werden können etwa 1.800 m2 Fläche.
Hierfür ist ein gesonderter Einbringungsbeschluss erforderlich. Für diesen
Bereich liegt der Bodenrichtwert bei 250 € / m2 (also ca. 450.000
€). Ggf. sind jedoch bestimmte Abschläge beim Preis hinzunehmen, da das
Grundstück durch den Zuschnitt gewissen Einschränkungen unterliegt.
Es ist
mit Planungskosten sowie internem Personalaufwand für die Änderung des
Bebauungsplanes zu rechnen.
Durch die
Verlagerung der bestehenden Spielgeräte auf die benachbarte Fläche und die
Einzäunung der Fläche entstehen Kosten.
Anlagen:
Anlage 1: Spielplatz Nikolaus-Groß-Straße