Betreff
Unterstützungsleistungen für Kommunen in NRW vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation ("Stärkungspakt NRW"); Bericht der Verwaltung
Vorlage
135/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Informationen und der Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung der Fördermittel wird befürwortend zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 17.01.2023 (Anlage 1) wurden der Gemeinde Nottuln 58.716 € zum Zwecke der Unterstützungsleistung für Kommunen in NRW vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation (Stärkungspakt NRW“) zugewiesen.

Die Unterstützungsleistungen werden vor dem Hintergrund der aktuell krisenbedingt steigenden Energiekosten, der hohen Inflation sowie einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen für das Jahr 2023 gewährt.

Neben den einzelnen Einrichtungen können auch Bürgerinnen und Bürger unter der o.a. Voraussetzung direkt oder unmittelbar unterstützt werden, insbesondere zur Vermeidung von Überschuldung, Energiesperren und Wohnungsverlusten (sogenannte Einzelfallhilfe).

Im Ausschuss für Bildung und Soziales am 15.02.2023 wurde bereits kurz berichtet.

Insbesondere aufgrund der im Kreis Coesfeld miteinander verflochtenen Beratungsstrukturen wurde bereits frühzeitig versucht, ein kreisweit einheitliches Vorgehen zu verabreden.

Dabei stellten von Anfang an die „schwammig“ formulierten Regelungen eine besondere Schwierigkeit dar, um die Mittel bestimmungskonform zu bewirtschaften. Bei nicht oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung drohen zu verzinsende Rückforderungen, was landesweit zu Intervention bis hin zur Rückgabe der Gelder führte.

Auch auf politischen Druck hin wurden in der Folgezeit immer wieder ergänzende Richtlinien, Begleitinformationen, FAQ-Listen usw. nachgeliefert, zuletzt maßgeblich am 19.06.2023.

Das Verfahren wurde außerdem dahingehend erschwert, dass bereits zum 30.6. und 30.9. verbindliche Berichte über die Mittelverwendung bis zum 31.12.2023 gefordert werden. Rückzahlungen bis zum 13.10.2023 brauchen dabei nicht verzinst werden.

Vorschlag der Verwendung:

  1. Aufwendungen der Gemeinde Nottuln

Nach übereinstimmender Auffassung und als „kleiner gemeinsamer Nenner“ der kreisweiten Abstimmung könnten die in 2023 kassenwirksam anfallenden Abrechnungen der Vorhaltekosten (Gesamtkosten nach Abzug der Kostenerstattung für tatsächliche Inanspruchnahme) des Josefshauses in Seppenrade angesetzt werden. Entsprechend der Abrechnung 2022 vom 10.05.2023 wären hier bereits 41.557,45 € zu berücksichtigen, zzgl. der noch in diesem Jahr kassenwirksamen Beträge.

 

  1. Aufwendungen der Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur

Mit Schreiben vom 23.06.2023 wurden die in/für Nottuln tätigen Einrichtungen angeschrieben. Außerdem erfolgte Ende Juni 2023 eine Presseberichterstattung, verbunden mit einem öffentlichen Aufruf.

Den wenigen Rückmeldungen war zu entnehmen, dass keine Förderung in Anspruch genommen werden soll, da die kriegs-, krisen- bzw. inflationsbedingten Mehraufwendungen des Jahres 2023 entweder nicht (vgl. Energiepreisbremsen) oder nur bedingt, zumindest aber sehr aufwändig (Förderanträge an oftmals mehrerer Kommunen), darzustellen seien.

Eine positive Rückmeldung erreichte die Verwaltung durch Nottuln & Friends e.V.. Entsprechend dem sich noch in der Abstimmung befindlichen Antrag werden Mehraufwendungen aktuell i.H.v. 19.215 € vorgetragen.

 

  1. Einzelfallhilfen

Nach Auffassung des Landes richten sich diese Hilfsangebote an Menschen aus „einkommensarmen“ Haushalten, wobei gesetzliche Ansprüche auf Sozialleistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.

Als „einkommensarme“ Haushalte wurden jene betrachtet, die die Kriterien unseres Sozialfonds erfüllen (SGB II, SGB XII, AsylbLG, WoG, Kindergeldzuschlag, Rundfunkgebührenbefreiung, usw.).

Hier liegen drei Anträge vor (2 x Sehhilfen, 1 x Nebenkostenforderung) in Höhe von insgesamt 2.348 €.

Explizit in den Richtlinien genannt wird die finanzielle Entlastung einkommensarmer Familien bei den Elternbeiträgen z.B. im Offenen Ganztag (Hinweis: Diese Kosten sind nicht förderfähig im Rahmen von „Bildung und Teilhabe“).

Stand 30.6.2023 waren für das Jahr 2023 für 7 Kinder, die bereits Beitragsermäßigungen erhalten (Sozialfonds, Geschwisterkind), Beitragsrückstände i.H.v. 1.010 € aufgelaufen; Prognose für 2023: 2.020 €.

 

  1. Verteilung

Zu einer möglichst gerechten Mangelverteilung wird vorgeschlagen, die Einzelfallhilfen jeweils voll zu berücksichtigen.

Die Aufwendungen der Gemeinde Nottuln und beim Verein Nottuln & Friends e.V. sollen nach Abstimmung des Antrages und nach Feststellung der Kosten des Josefshauses gequotelt werden.

Der Vorschlag erfolgt in dem Bewusstsein, dass sich alle Beträge noch ändern können und sich die vollständige Richtlinienkonformität endgültig erst in Jahren, nach erfolgter Prüfung, erweisen wird.


Finanzielle Auswirkungen:

Verwendung von Fördermitteln i.H.v. 58.716 €


Anlagen:

Förderbescheid „Stärkungspakt NRW“