Beschlussvorschlag:
Der Anregung den Bauhof auf das Grundstück Gladbeck 7 in Nottuln-Darup zu verlegen, wird nicht gefolgt.
Sachverhalt:
Am 13.06.2023 ist der
Gemeinde Nottuln eine Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (siehe
Anlage 1) zugegangen, die die Verlegung des Bauhofes auf das Grundstück
Gladbeck 7 in Nottuln-Darup begehrt.
Das
Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Nottuln entspricht aufgrund des Alters der
Bausubstanz sowie regulatorischer Neuerungen nicht mehr den Anforderungen an
ein modernes Feuerwehrgerätehaus. Es steht eine grundlegende Neubetrachtung an.
In vergangenen
Diskussionen ist bereits deutlich geworden, dass am jetzigen Standort nicht
ausreichend Platz zur Verfügung steht, um Feuerwehr und Bauhof zukunftssicher
zu entwickeln, sodass die Verwaltung beauftragt wurde für die notwendige
Auslagerung des Bauhofes ein geeignetes Grundstück zu suchen.
Der Anregungsgeber
schlägt in seiner Anregung vor, dass die Gemeinde Nottuln den Bauhof auf das
Grundstück 7 in Nottuln-Darup verlegen könnte, da durch die Aufgabe der
Tierhaltung im landwirtschaftlichen Betrieb Hof- und Gebäudeflächen frei werden
und eine anderweitige Nachnutzung gesucht wird. Die Flächen und Gebäude könnten
durch mittel- bis langfristige Miet- bzw. Pachtverträge für die Nutzung durch
die Gemeinde Nottuln gesichert werden und die Gemeinde müsste anstatt Zins- und
Tilgungsleistungen für einen neuen Baubetriebshof nur Pachtaufwendungen
aufbringen. Das Objekt wird im Rahmen der Bürgeranregung noch näher beschrieben
(siehe Anlage 1).
Zur Lage des in der
Bürgeranregung genannten Standortes:
-
Entfernung zum jetzigen
Standort an der Appelhülsener Straße 14: ca. 7,5 km
-
Entfernung nach Schapdetten:
12,5 km
-
Entfernung nach Appelhülsen:
14,0 km
Die Gemeindewerke
Nottuln und somit Betreiber des Bauhofes bewertet die Anregung wie folgt:
Die Einsatzzeiten für
den Winterdienst würden sich je Tour um bis zu einer Stunde Fahrzeit
verlängern. Dies summiert sich pro Einsatz-Tag auf ca. 2 bis 3 Stunden je
Fahrzeug. Der Beginn des Winterdienstes müsste von 5.00 Uhr morgens auf 3:30
Uhr vorverlegt werden.
Die topographische
Lage des Hofes Wessling und die dadurch resultierenden Steigungen könnten für
den Winterdienst bei entsprechender Wetterlage zu erheblichen Problemen führen.
Die Mitarbeiter:innen fahren zu Zeiten, zu denen der Streudienst noch nicht
unterwegs ist. Mitarbeiter:innen können unter Umständen den Dienst nicht
antreten, da der Bauhof witterungsbedingt mit Privatfahrzeugen nicht zu
erreichen ist. Die Gefahr bei der Ausübung der Streuarbeiten erhöht sich daher
für die Mitarbeiter:innen.
Vor allem sehen die
Gmeindewerke Nottuln zusätzliche Kosten in Bezug auf die Maschinen durch
erhöhten Verschleiß (durch zusätzlich gefahrene Kilometer), kürzere
Wartungsinterwalle, höhere Reparaturkosten und höhere Treibstoffkosten auf Sie
zukommen. Der Zeitraum für Austauschinvestitionen für Ersatzfahrzeuge/Maschinen
würde sich verringern, wodurch sich die Jährlichen Abschreibungen erhöhen würden.
Eine Nutzung des
Segways, welches zur Streckenkontrolle genutzt wird, wäre ohne zusätzliches
Transportfahrzeug nicht mehr möglich sein.
Darüber hinaus gibt
es eine Reihe offener Fragen, die völlig ungeklärt sind und geprüft werden
müssten. Wie beispielsweise auch die generelle Frage, wer die Kosten für
notwendige bauliche Maßnahmen trägt (Eigentümer oder Nutzer).
·
Auf Grund der Nähe zum
Gewässer Gladbecker Bach die Möglichkeit geprüft werden, ob das Streusalz lose
am Hof Wesseling gelagert werden kann und welche baulichen Maßnahmen hierfür
getroffen werden müssten.
·
Können die Fahrzeuge
problemlos mit dem Radlader beladen werden? (Rangierfläche)
·
Besteht die Notwendigkeit
der Errichtung eines eigenen Tanklagers für Kraftstoffe, wie Diesel und Benzin?
Derzeit wird ortsnah an einer Tankstelle getankt.
·
Einrichtung eines
Waschplatzes mit Ölabscheider.
·
Der Hof verfügt über eine
Kleinkläranlage, welche durch Nutzung eines Bauhofs baulich angepasst werden
müsste.
·
Die Versorgung mit Wasser
muss sichergestellt werden. Der Bauhof benötigt in den Sommermonaten erhebliche
Mengen an Wasser für die unterschiedlichsten Arbeiten. Ist der vorhandene
Brunnen dafür ausreichend? Wieviel Wasser darf entnommen werden? Wie erfolgt
die Prüfung des Rohwassers?
·
Sind die Gebäude und Flächen
baulich für eine Unterbringung der Maschinen, Geräte, Materialien (Schüttgüter)
und Fahrzeuge geeignet? Brandschutz? Stromversorgung? Einfahrtshöhen muss bei 4
Metern liegen.
·
Für die Winterdienstfahrzeuge
ist eine beheizte Fahrzeughalle notwendig. Wie erfolgt die Wärmeversorgung? Ist
diese bereits Regenerativ?
·
Ist eine Umnutzung des
landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich in eine gewerbliche Nutzung
möglich, auch bauordnungs- und planungsrechtlich?
·
Es ist zu prüfen, ob sich
Altlasten im Bestandsgebäude befinden, wodurch ein Umbau/Abriss die Kosten
erheblich erhöhen würden.
·
Im Zuge des Klimaschutzes
und des Wandels in Bezug auf Elektromobilität ist eine ausreichende Strommenge
für das Laden von Elektrofahrzeugen (Elektro-LKW, Transporter und weiteren
Fahrzeugen) sicherzustellen.
·
Existiert die Akzeptanz der
Anwohner zu dieser möglichen Umnutzung im Außenbereich (hinzukommende
Emissionen)?
Die Gemeindewerke
empfinden die Anregung der Verlegung des Bauhofes nach Nottuln-Darup durch die
örtliche Trennung als „Abkopplung“ der Mitarbeiter:innen des Bauhofes von den
Kolleg:innen der Gemeinde. Die vorhandenen kurzen Wege zwischen Verwaltung und
Bauhof würden gekappt werden bzw. sich erhöhen. Ein Umzug des Bauhofes in den
Außenbereich stellt einen erheblichen Rückschritt bei den Arbeiten, des derzeit
zentral gelegenen Bauhofes dar.
Ziel der Gemeinde
Nottuln sollte es sein einen klimaneutralen Bauhof zu konzipieren, der auf die
Bedürfnisse der Arbeiten abgestimmt ist. Dieses ist in einem Bestandsgebäude
nur mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten umsetzbar.
Die Gemeinde würde
sich zudem bei einem Miet- oder Pachtverhältnis vom Vermieter/Pächter abhängig
machen. Es sind zwar erhebliche Kosten für den Neubau eines Bauhofes in Nottuln
bereitzustellen, allerdings verbleiben diese Investitionskosten im
Anlagevermögen der Gemeinde Nottuln und Schlagen im Aufwand nur bzgl. der
Abschreibungen zu Buche. Bei einer Fremdfinanzierung würden die Kosten ohne
Tilgung in ähnlicher Höhe wie bei einer Anmietung/Pacht den Haushalt belasten.
Umbau- und Mietkosten am Objekt Wessling würden in voller Höhe den
Ergebnishaushalt der Gemeinde Nottuln belasten. Hinzu kommt, dass Herr
Wessling, entsprechend der Bürgeranregung, nicht ausschließt, dass sich die
Kosten in ähnlicher Höhe, wie ein Zinsaufwand beim Neubau befinden würden. Ein
monetärer Vorteil ergibt sich für der Gemeinde Nottuln durch dieses Modell
nicht.
Bei einem Neubau kann
die Gemeinde Nottuln über bauliche Veränderungen selbst bestimmen und auch die
Kosten bei einem Neubau sind relativ exakt zu kalkulieren, wodurch sich genaue
Ansätze im Haushalt ergeben. Die Erfahrung zeigt, dass bei Umbauarbeiten im
Bestand, es immer wieder zu erheblichen Mehrkosten aufgrund alter Bausubstanz
kommen kann. Hierdurch kann es in der Ausführung zur Anpassung des zuvor
angesetztem Mietaufwands kommen, da zusätzliche Kosten abgefedert werden
müssen.
Dies wiederum würde
dazu führen, dass die Kosten für die auszuführenden Arbeiten mit Umzug, um
einen nicht zu beziffernden Betrag erhöht werden müssten. Die zur Verfügung
stehenden Arbeitszeiten würden jedoch aufgrund der erheblichen zusätzlichen
Fahrzeiten drastisch sinken.
Für einen Großteil
der Mitarbeiter:innen des Bauhofes würde sich zudem der Arbeitsweg verlängern.
Allgemein besteht die Gefahr, dass die Attraktivität der Gemeinde Nottuln als
Arbeitsgeber, für eine Anstellung am Baubetriebshof mit einem außerhalb
liegenden Standort, stark sinken würde und es bleibt die Frage, ob die
benötigten Fachkräfte sich für die Gemeinde Nottuln entscheiden würden bzw. die
bereits angestellten Mitarbeiter:innen der Gemeinde Nottuln erhalten
bleiben würden. Im Hinblick auf den
Fachkräftemangel sollte dieses sehr gründlich abgewogen werden.
Von einer Verlegung
des Bauhofes auf den Hof Wesseling nach Nottuln-Darup sollte dringend Abstand
genommen werden. Die Chance für einen zukunftsorientierten, klimaneutralen und
bürgernahen Bauhof sollte durch diese Bürgeranregung nicht vertan werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Anlage 1: Bürgeranregung
vom 13.06.2023