Betreff
Satzung der Gemeinde Nottuln zur Wahrung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen
Vorlage
129/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage Nr. 1 beigefügte Satzung der Gemeinde Nottuln zur Wahrung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wird beschlossen.

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung (nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat) tritt die bisherige Satzung außer Kraft.

Die in der Anlage 2 aufgelisteten Personen werden zu stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3 der Satzung bestellt.


Sachverhalt:

Es wird zunächst Bezug genommen auf Vorlage 128/2023, Jahresbericht 2022 der Teilhabebeauftragten.

Schwerpunkt der Beiratsarbeit der Jahre 2022 und 2023 war ein Reformprozess, dessen wesentliches Ergebnis die als Anlage 1 beigefügte Satzung darstellt.

Frau Dörndorfer und Herr Kassenböhmer sind zur Sitzung eingeladen und werden hierzu berichten. Die abschließende Beschlussfassung obliegt dem Gemeinderat. Die Satzung soll nach Beschlussfassung in Kraft treten.

Zwischenzeitlich wurde eine Vorschlagsliste zur Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3 der Satzung eingereicht (Anlage Nr. 2). Die Bestellung erfolgt ebenfalls durch den Gemeinderat.

Hinweis:

Parallel zur Satzungsänderung soll auch das Berichtswesen reformiert werden. Es wurde vereinbart, dass die Protokolle des Teilhabebeirates zukünftig dem zuständigen politischen Ausschuss, z.Zt. dem Ausschuss für Bildung und Soziales, unterjährig vorgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzieller Aufwand entsprechend § 10 Ressourcen, noch nicht näher bezifferbar.


Anlagen:

  1. Satzungstext
  2. Vorschlagsliste stimmberechtigte Mitglieder