Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Betreibung des Wertstoffhofes
Vorlage
124/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Abschluss  der in der Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Gemeinden über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.

 

In allen vorgenannten Fällen hat der Kreis die Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC) mit der Ausführung dieser Leistungen beauftragt bzw. ist dieses beabsichtigt.

 

  1. Dem Abschluss der in der Anlage beiliegenden Durchführungsverträge zwischen dem Kreis Coesfeld, den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH(WBC) und der jeweiligen Gemeinde zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.

 

Die ÖRV bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung als kommunale Aufsichtsbehörde.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Firma REMONDIS GmbH betreibt derzeit für die Gemeinde Nottuln den gemeindeeigenen Wertstoffhof auf einem von der Gemeinde längerfristig gemieteten Grundstück in Nottuln, Otto-Hahn-Straße 19.

Auf dem Wertstoffhof erfolgt die kostenlose Annahme von Altbatterien, Altglas, Möbelholz, Alttextilien, Altschuhen, Altpapier, Kartonagen, CDs, DVDs, Eisen-, Metallschrott, LED-, Energiesparlampen, Flaschenkorken, Speiseölen, Gartenabfällen, Leichtverpackungen, Folien, Druckerzubehör, Sperrmüll sowie Behältern und Gegenständen aus Hartkunststoffen. Anlieferungsberechtigt sind alle Anschlussnehmer*innen an die kommunale Abfallentsorgung der Gemeinde. Die Bereitstellung der auf dem Wertstoffhof benötigten Container und Mulden für den Transport der gesammelten Abfälle erfolgt ebenfalls durch die Fa. Remondis, soweit die Zuständigkeiten dafür nicht bei Dritten liegen.

Außerdem besteht auf Wunsch der Auftraggeber auf dem Wertstoffhof die Möglichkeit, gegen Entrichtung von Entgelten Bauschutt, Bauholz, schadstoffhaltiges Bauholz sowie Baumischabfälle anzuliefern. Die Annahme und Entsorgung erfolgt jeweils in Eigenverantwortung der Fa. Remondis. Die Entgelte werden durch diese unter Berücksichtigung der Eigenkosten und eines Gewinnaufschlages festgesetzt.

Der entsprechende Vertrag endet ohne weitere Verlängerungsoption am 31.12.2024.

Die Gemeinden Havixbeck und Nottuln müssen zum 01.01.2025 die Leistungen Betrieb und Logistik ausschreiben. Sie haben gegenüber der WBC den Wunsch geäußert, mögliche Synergieeffekte über eine gemeinsame Ausschreibung zu nutzen und somit den eigenen Aufwand und die Kosten zu senken. Insbesondere sollen damit auch die Wettbewerbsbedingungen verbessert werden.

 

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Übertragung der entsprechenden Aufgaben von den Städten Dülmen und Olfen auf den Kreis und der Durchführung der Aufgaben über die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) besteht bei den Gemeinden Nottuln und Havixbeck der ausdrückliche Wunsch, die Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, ebenfalls mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) auf den Kreis Coesfeld zu übertragen. Zu der Abgrenzung von sperrigen Abfällen siehe § 2 ÖRV (Anlage).

 

Eine eigene Ausschreibung der Leistungen ist nicht gewünscht, da neben dem hohen Aufwand aufgrund des begrenzten Leistungsumfanges kein wirklicher Wettbewerb zu erwarten ist.

 

Die Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit bei den abfallwirtschaftlichen Aufgaben haben sich in der Vergangenheit bereits ausdrücklich erwiesen:

 

Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld arbeiten schon seit 2009 bei der Wahrnehmung der Sammel- und Transportaufgaben von Abfällen eng zusammen. Damals wurde das Einsammeln und Transportieren von schadstoffhaltigen Abfällen über ein Schadstoffmobil im Rahmen einer ÖRV von den Städten und Gemeinden auf den Kreis übertragen. 2013 folgten eine ÖRV über das Einsammeln von Altmetallen und Elektroaltgeräten. 

 

Ab dem Jahre 2019 hat der Kreis Coesfeld die Sammel- und Transportaufgaben für alle Kommunen im Kreis Coesfeld übernommen.

 

Mit der Stadt Olfen wurde 2016 eine ÖRV über die die Errichtung und der Betrieb eines Wertstoffhofes durch den Kreis Coesfeld getroffen.

Im Jahr 2017 hat die Stadt Dülmen über eine ÖRV den Betrieb ihres eigenen Wertstoffhofes auf den Kreis übertragen.

Noch im Laufe dieses Jahres beabsichtigen die Städte Billerbeck und Coesfeld sowie die Gemeinde Rosendahl ebenfalls, den Betrieb ihres gemeinsamen Wertstoffhofes auf den Kreis Coesfeld zu übertragen.

 

Es wird betont, dass beide Gemeinden auch nach Abschluss der ÖRV weiterhin über die Art und den Umfang des Betriebes ihres jeweiligen Wertstoffhofes entscheiden. So wäre z. B. auf Wunsch auch zukünftig eine Änderung der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Auch können die anzunehmenden Abfallfraktionen bei Bedarf einer geänderten Gesetzeslage angepasst werden. Insoweit greift auch zukünftig das Satzungsrecht über die Abfallentsorgung in den Gemeinden.

Der Leistungsumfang, hier insbesondere die Öffnungszeiten und der Personalbedarf, wird in einem Pflichtenheft als Anlage zu dem nach Abschluss der ÖRV noch abzuschließenden Durchführungsvertrag von den der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

 

An den Wertstoffhöfen werden gegen Entgelt Bauhölzer, Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Die Festlegung der Preise erfolgt derzeit durch den privaten Entsorger und damit auch gewinnorientiert. Zukünftig würde die Festlegung der Preise ausschließlich kostenorientiert durch den Kreis Coesfeld/die WBC im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde erfolgen. Die Höhen der Entgelte können somit erstmals von den Gemeinden beeinflusst werden. Auch die Einschätzung des angelieferten Abfallvolumens vor Ort und damit das zu zahlende Entgelt dürfte dadurch vereinfacht werden.

 

Die ÖRV soll zunächst über 10 Jahre vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2034 geschlossen werden; sie ist Voraussetzung für die im Vorfeld erforderliche Ausschreibung der Leistungen. Darüber hinaus ist den Bietern ein ausreichender Zeitraum für eine eventuelle Leistungsübernahme zu ermöglichen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der geringe zusätzliche Verwaltungsaufwand der WBC wird über die Kostenstelle Abfall abgerechnet.

 

 


Anlagen:

  1. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Nottuln über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen

 

  1. Durchführungsvertrag zwischen dem Kreis Coesfeld, den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) und der Gemeinde Nottuln zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen