Beschlussvorschlag:
- Dem Abschluss der in der
Anlage beiliegenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Gemeinden über die
Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von
sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und
Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.
In allen vorgenannten Fällen hat der Kreis
die Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC) mit der Ausführung dieser Leistungen
beauftragt bzw. ist dieses beabsichtigt.
- Dem Abschluss der in der Anlage beiliegenden Durchführungsverträge zwischen dem Kreis Coesfeld, den
Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH(WBC) und der jeweiligen Gemeinde
zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von
sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges
am Wertstoffhof anfallen, wird zugestimmt.
Die ÖRV bedarf der Genehmigung der
Bezirksregierung als kommunale Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt:
Die Firma REMONDIS GmbH betreibt derzeit für die Gemeinde Nottuln den
gemeindeeigenen Wertstoffhof auf einem von der Gemeinde längerfristig
gemieteten Grundstück in Nottuln, Otto-Hahn-Straße 19.
Auf dem Wertstoffhof erfolgt die kostenlose Annahme von Altbatterien,
Altglas, Möbelholz, Alttextilien, Altschuhen, Altpapier, Kartonagen, CDs, DVDs,
Eisen-, Metallschrott, LED-, Energiesparlampen, Flaschenkorken, Speiseölen,
Gartenabfällen, Leichtverpackungen, Folien, Druckerzubehör, Sperrmüll sowie
Behältern und Gegenständen aus Hartkunststoffen. Anlieferungsberechtigt sind alle
Anschlussnehmer*innen an die kommunale Abfallentsorgung der Gemeinde. Die
Bereitstellung der auf dem Wertstoffhof benötigten Container und Mulden für den
Transport der gesammelten Abfälle erfolgt ebenfalls durch die Fa. Remondis,
soweit die Zuständigkeiten dafür nicht bei Dritten liegen.
Außerdem besteht auf Wunsch der Auftraggeber auf dem Wertstoffhof die
Möglichkeit, gegen Entrichtung von Entgelten Bauschutt, Bauholz,
schadstoffhaltiges Bauholz sowie Baumischabfälle anzuliefern. Die Annahme und
Entsorgung erfolgt jeweils in Eigenverantwortung der Fa. Remondis. Die Entgelte
werden durch diese unter Berücksichtigung der Eigenkosten und eines
Gewinnaufschlages festgesetzt.
Der entsprechende Vertrag endet ohne weitere Verlängerungsoption am
31.12.2024.
Die Gemeinden Havixbeck und Nottuln müssen
zum 01.01.2025 die Leistungen Betrieb und Logistik ausschreiben. Sie haben
gegenüber der WBC den Wunsch geäußert, mögliche Synergieeffekte über eine
gemeinsame Ausschreibung zu nutzen und somit den eigenen Aufwand und die Kosten
zu senken. Insbesondere sollen damit auch die Wettbewerbsbedingungen verbessert
werden.
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der
Übertragung der entsprechenden Aufgaben von den Städten Dülmen und Olfen auf
den Kreis und der Durchführung der Aufgaben über die Wirtschaftsbetriebe Kreis
Coesfeld GmbH (WBC) besteht bei den Gemeinden Nottuln und Havixbeck der
ausdrückliche Wunsch, die Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes
von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und
Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen, ebenfalls mittels einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) auf den Kreis Coesfeld zu übertragen.
Zu der Abgrenzung von sperrigen Abfällen siehe § 2 ÖRV (Anlage).
Eine eigene Ausschreibung der Leistungen
ist nicht gewünscht, da neben dem hohen Aufwand aufgrund des begrenzten
Leistungsumfanges kein wirklicher Wettbewerb zu erwarten ist.
Die Vorteile einer interkommunalen
Zusammenarbeit bei den abfallwirtschaftlichen Aufgaben haben sich in der Vergangenheit
bereits ausdrücklich erwiesen:
Die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld
arbeiten schon seit 2009 bei der Wahrnehmung der Sammel- und Transportaufgaben
von Abfällen eng zusammen. Damals wurde das Einsammeln und Transportieren von
schadstoffhaltigen Abfällen über ein Schadstoffmobil im Rahmen einer ÖRV von
den Städten und Gemeinden auf den Kreis übertragen. 2013 folgten eine ÖRV über
das Einsammeln von Altmetallen und Elektroaltgeräten.
Ab dem Jahre 2019 hat der Kreis Coesfeld
die Sammel- und Transportaufgaben für alle Kommunen im Kreis Coesfeld
übernommen.
Mit der Stadt Olfen wurde 2016 eine ÖRV
über die die Errichtung und der Betrieb eines Wertstoffhofes durch den Kreis
Coesfeld getroffen.
Im Jahr 2017 hat die Stadt Dülmen über eine
ÖRV den Betrieb ihres eigenen Wertstoffhofes auf den Kreis übertragen.
Noch im Laufe dieses Jahres beabsichtigen
die Städte Billerbeck und Coesfeld sowie die Gemeinde Rosendahl ebenfalls, den
Betrieb ihres gemeinsamen Wertstoffhofes auf den Kreis Coesfeld zu übertragen.
Es wird betont, dass beide Gemeinden auch
nach Abschluss der ÖRV weiterhin über die Art und den Umfang des Betriebes
ihres jeweiligen Wertstoffhofes entscheiden. So wäre z. B. auf Wunsch auch
zukünftig eine Änderung der Öffnungszeiten jederzeit möglich. Auch können die
anzunehmenden Abfallfraktionen bei Bedarf einer geänderten Gesetzeslage
angepasst werden. Insoweit greift auch zukünftig das Satzungsrecht über die
Abfallentsorgung in den Gemeinden.
Der Leistungsumfang, hier insbesondere die
Öffnungszeiten und der Personalbedarf, wird in einem Pflichtenheft als Anlage
zu dem nach Abschluss der ÖRV noch abzuschließenden Durchführungsvertrag von
den der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
An den Wertstoffhöfen werden gegen Entgelt
Bauhölzer, Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Die Festlegung der Preise
erfolgt derzeit durch den privaten Entsorger und damit auch gewinnorientiert.
Zukünftig würde die Festlegung der Preise ausschließlich kostenorientiert durch
den Kreis Coesfeld/die WBC im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde
erfolgen. Die Höhen der Entgelte können somit erstmals von den Gemeinden
beeinflusst werden. Auch die Einschätzung des angelieferten Abfallvolumens vor
Ort und damit das zu zahlende Entgelt dürfte dadurch vereinfacht werden.
Die ÖRV soll zunächst über 10 Jahre vom
01.01.2025 bis zum 31.12.2034 geschlossen werden; sie ist Voraussetzung für die
im Vorfeld erforderliche Ausschreibung der Leistungen. Darüber hinaus ist den
Bietern ein ausreichender Zeitraum für eine eventuelle Leistungsübernahme zu
ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der geringe zusätzliche Verwaltungsaufwand der WBC wird über die
Kostenstelle Abfall abgerechnet.
Anlagen:
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und
der Gemeinde Nottuln über die Delegation von Aufgaben im Bereich der
Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen
Anschluss- und Benutzungszwanges am Wertstoffhof anfallen
- Durchführungsvertrag zwischen dem Kreis Coesfeld, den
Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) und der Gemeinde Nottuln
zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von
sperrigen
Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges am
Wertstoffhof anfallen