Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW – Förderung Stoffwindeln
Vorlage
120/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sich der Anregung anzunehmen und ein Förderprogramm für die Bezuschussung umweltfreundlicher Stoffwindeln zu entwickeln.

 


Sachverhalt:

Am 04.07.2023 ist der Gemeinde Nottuln eine Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (siehe Anlage 1) zugegangen, die ein Zuschussprogramm für umweltfreundliche Stoffwindeln begehrt.

 

Der Gebrauch von Stoffwindeln hat eine bessere Ökobilanz als der Einsatz von Einmalwindeln. Moderne Systeme sind farbenfroh und leichter zu bedienen und pflegen, als früher. Auch finanziell rechnen sich Stoffwindeln – allerdings erst auf die gesamte Nutzungsdauer gesehen. Bei Einstieg in die Stoffwindelei fallen hohe Erstinvestitionen an. Ein Windelpaket kann mehrere hundert Euro kosten. Um Eltern die Hürde zu nehmen, sich für die umweltbewusstere Variante zu entscheiden, regt eine Bürgeranregung eine finanzielle Förderung an. Ein Förderprogramm würde über die konkrete finanzielle Zuwendung hinaus auch auf das Thema aufmerksam machen und das Engagement Nottulns im Bereich Nachhaltigkeit unterstreichen.

 

Bundesweit gibt es eine Reihe anderer Kommunen und Kreise mit entsprechenden Förderprogrammen (in der Region etwa Billerbeck, Münster, Altenberge und Dülmen). Die Höhe der Zuwendung rangiert von 30–225 Euro, teilweise prozentual an den Kaufpreis gebunden oder über mehrere Jahre gestreckt.

 

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die Ausarbeitung eines entsprechenden Programms mit folgenden Eckpunkten:

-          einmalige Förderung von 90 Euro pro Person

-          Förderberechtigt sollen nicht nur Babies sein, sondern auch Erwachsene, die aufgrund von Inkontinenz Windeln benötigen

-          Fördergrundlagen sind entweder Geburtsurkunde oder ärztliches Attest

-          Die Anschaffung von gebrauchten Windelsets ist aufgrund der verbesserten Ökobilanz besonders förderungswürdig, die Zuwendungssumme erhöht sich in diesem Fall auf 110 Euro.

-          Gesamtfördersumme auf 1.000 Euro pro Jahr gedeckelt

-          Das Förderprogramm wird als Test auf 3 Jahre angesetzt und anschließend evaluiert.

-          Infomaterialien und Kommunikationsmaßnahmen machen auf das Programm aufmerksam.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Förderung von Stoffwindelanschaffung für 10 Familien pro Jahr entstehen Kosten in Höhe von 1.000 € für die Gemeinde. Zunächst als Testaktion für 3 Jahre. Die Gelder werden für die Haushaltsjahre 2024-2027 bereitgestellt.

 


Anlagen:

Anlage 1: Bürgeranregung vom 04.07.2023

Anlage 2: Kurzzusammenfassung Studienergebnisse der UN