Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag der Politik:
Der Rat der Gemeinde Nottuln beauftragt die Verwaltung, das Radwege-Konzept der Gemeinde zu überarbeiten und kurzfristig Gelder zu Verfügung zu stellen, um den Ausbau und die Erneuerung der Radwege zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
Umsetzung der Maßnahmenpunkte R1–R8 (Handlungsfeld Radverkehr) des
Mobilitätskonzepts vorzubereiten.
Sachverhalt:
2022 hat die Gemeinde
Nottuln die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes beworben, Ausschuss und
Rat sind dem gefolgt (vgl. 001/2022). Grundgedanke war, neben einer
detaillierten Erfassung des generellen Zustands sowie der vorhandenen
infrastrukturellen Defizite des Rad- und Fußverkehrsnetzes eine konzeptionelle
Detailplanung vorliegen zu haben, um das Fuß- und Radwegenetz langfristig
entwickeln und verbessern zu können, sowie Zugang zu Fördermöglichkeiten und
-mitteln zu erhalten, um geplante Vorhaben mit einem reduzierten Eigenanteil
finanzieren zu können.
Mit dem Vorhandensein
des von einem Planungsbüro erarbeiteten integrierten Mobilitätskonzepts liegt
seit Frühling 2023 jedoch ein umfassender Handlungsleitfaden für die Gemeinde
Nottuln vor, der auf Grundlage der formulierten Leitziele sowie der
erarbeiteten Handlungsmaßnahmen eine Richtung vorgibt, wie die Mobilität in der
Gemeinde in Zukunft gestaltet werden kann und welche Maßnahmen umgesetzt werden
müssen, um diese zu verbessern. Darunter sind auch solche Maßnahmen zu finden,
die sich auf infrastrukturelle Aspekte bzw. auf zu beseitigende Defizite im
Rad- und Fußverkehrsnetz beziehen. Nach erster Rücksprache mit dem
Fördermittelgeber muss zum Erhalt einer etwaigen Förderung zur Verbesserung der
Nahmobilität in der Gemeinde zudem nicht zwangsläufig ein Nahmobilitätskonzept
bzw. ein Rad- und Fußverkehrskonzept vorliegen. Eine vergleichbare
Planunterlage, die die zu beseitigen Defizite an entsprechender Stelle erkennen
lässt sowie sichereren Rad- und Fußverkehr gewährleistet, reicht in den meisten
Fällen aus. Zudem kann die Bewilligungsbehörde die Anforderungen im Einzelfall
anpassen (vgl. Föri-Nah 2022).
Rat und Ausschuss
haben sich daher mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Konzepterarbeitung eines
Nahmobilitätskonzepts zugunsten des vorliegenden Mobilitätskonzepts
zurückzustellen. Ferner sollten die eingeplanten Planungskosten ggf. für
Detailplanung und/oder die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept
verwendet werden (vgl. 015/2023).
In einem Antrag vom
18.5.2023 schlägt die Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgrund des
schlechten Abschneidens beim ADFC Fahrradklimatest nun vor, das Radwegekonzept
der Gemeinde zu überarbeiten und kurzfristig Gelder zur Verfügung zu stellen,
um den Ausbau und die Erneuerung der Radwege zu gewährleisten (siehe Anlage 1).
Ein Radwegkonzept,
das überarbeitet werden könnte, liegt nicht vor. Möglicherweise bezieht sich
der Vorschlag auf die Maßnahmen zur Radmobilität im Mobilitätskonzept, die eine
Reihe von Verbesserungen im Radwegenetz enthalten (siehe Anlage 2). Bevor mit
der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden könnte, müssten die genannten
Stellen allerdings vervollständigt und priorisiert werden. Ob und inwieweit
dafür noch auf externe Unterstützung zurückgegriffen werden müsste, wird sich
im Verlauf des Prozesses zeigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gegebenenfalls ist
zur Konkretisierung der Maßnahmen die Hinzuziehung externer Unterstützung
notwendig. In diesem Fall und spätestens zur Umsetzung einzelner Maßnahmen
würden dann Gelder notwendig, über die gesondert abgestimmt werden müsste.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.05.2023
Anlage 2: Auszug aus
dem Mobilitätskonzept: Maßnahmen im Handlungsfeld Radverkehr