Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag der Politik:

Der Rat der Gemeinde Nottuln beauftragt die Verwaltung, das Radwege-Konzept der Gemeinde zu überarbeiten und kurzfristig Gelder zu Verfügung zu stellen, um den Ausbau und die Erneuerung der Radwege zu gewährleisten.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmenpunkte R1–R8 (Handlungsfeld Radverkehr) des Mobilitätskonzepts vorzubereiten.

 


Sachverhalt:

2022 hat die Gemeinde Nottuln die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes beworben, Ausschuss und Rat sind dem gefolgt (vgl. 001/2022). Grundgedanke war, neben einer detaillierten Erfassung des generellen Zustands sowie der vorhandenen infrastrukturellen Defizite des Rad- und Fußverkehrsnetzes eine konzeptionelle Detailplanung vorliegen zu haben, um das Fuß- und Radwegenetz langfristig entwickeln und verbessern zu können, sowie Zugang zu Fördermöglichkeiten und -mitteln zu erhalten, um geplante Vorhaben mit einem reduzierten Eigenanteil finanzieren zu können.

 

Mit dem Vorhandensein des von einem Planungsbüro erarbeiteten integrierten Mobilitätskonzepts liegt seit Frühling 2023 jedoch ein umfassender Handlungsleitfaden für die Gemeinde Nottuln vor, der auf Grundlage der formulierten Leitziele sowie der erarbeiteten Handlungsmaßnahmen eine Richtung vorgibt, wie die Mobilität in der Gemeinde in Zukunft gestaltet werden kann und welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um diese zu verbessern. Darunter sind auch solche Maßnahmen zu finden, die sich auf infrastrukturelle Aspekte bzw. auf zu beseitigende Defizite im Rad- und Fußverkehrsnetz beziehen. Nach erster Rücksprache mit dem Fördermittelgeber muss zum Erhalt einer etwaigen Förderung zur Verbesserung der Nahmobilität in der Gemeinde zudem nicht zwangsläufig ein Nahmobilitätskonzept bzw. ein Rad- und Fußverkehrskonzept vorliegen. Eine vergleichbare Planunterlage, die die zu beseitigen Defizite an entsprechender Stelle erkennen lässt sowie sichereren Rad- und Fußverkehr gewährleistet, reicht in den meisten Fällen aus. Zudem kann die Bewilligungsbehörde die Anforderungen im Einzelfall anpassen (vgl. Föri-Nah 2022).

 

Rat und Ausschuss haben sich daher mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Konzepterarbeitung eines Nahmobilitätskonzepts zugunsten des vorliegenden Mobilitätskonzepts zurückzustellen. Ferner sollten die eingeplanten Planungskosten ggf. für Detailplanung und/oder die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept verwendet werden (vgl. 015/2023).

 

In einem Antrag vom 18.5.2023 schlägt die Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgrund des schlechten Abschneidens beim ADFC Fahrradklimatest nun vor, das Radwegekonzept der Gemeinde zu überarbeiten und kurzfristig Gelder zur Verfügung zu stellen, um den Ausbau und die Erneuerung der Radwege zu gewährleisten (siehe Anlage 1).

 

Ein Radwegkonzept, das überarbeitet werden könnte, liegt nicht vor. Möglicherweise bezieht sich der Vorschlag auf die Maßnahmen zur Radmobilität im Mobilitätskonzept, die eine Reihe von Verbesserungen im Radwegenetz enthalten (siehe Anlage 2). Bevor mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden könnte, müssten die genannten Stellen allerdings vervollständigt und priorisiert werden. Ob und inwieweit dafür noch auf externe Unterstützung zurückgegriffen werden müsste, wird sich im Verlauf des Prozesses zeigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gegebenenfalls ist zur Konkretisierung der Maßnahmen die Hinzuziehung externer Unterstützung notwendig. In diesem Fall und spätestens zur Umsetzung einzelner Maßnahmen würden dann Gelder notwendig, über die gesondert abgestimmt werden müsste.

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.05.2023

Anlage 2: Auszug aus dem Mobilitätskonzept: Maßnahmen im Handlungsfeld Radverkehr