Sachverhalt:
Am 23.01.2023 ist der
Gemeinde Nottuln eine Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (siehe
Anlage 1) zugegangen, die eine Ladestation für Elektro-Pkw und Pedelecs/E-Bikes
im Ortsteil Schapdetten begehrt.
In Nottuln gibt es
aktuell neben einem öffentlichen Ladepark in Autobahnnähe mit 16
Schnellladesäulen über das Gemeindegebiet verteilt 14 öffentliche und
halb-öffentliche Ladepunkte für Elektroautos (Anlage 2). Diese konzentrieren
sich allerdings auf den Ortskern Nottuln, eine Lademöglichkeit in Schapdetten
fehlt aktuell und wäre daher wünschenswert. Auch das Mobilitätskonzept kommt
zum Schluss, dass „ein erhöhter Bedarf an öffentlichen und halböffentlichen
Ladesäulen vorhanden ist, der in jedem Fall gedeckt werden sollte.“ Ein
Standort in Schapdetten wird im dazugehörigen Maßnahmenblatt eigens erwähnt
(Anlage 3). Vorgeschlagen wird, an der Haltestelle Schapdetten Schule eine
Bündelung verschiedener Mobilitätsangebote in einer Mobilstation zu bündeln. Dort
könnte dann auch eine Lademöglichkeit für Pedelecs/E-Bikes integriert werden. (Anlage
4)
Als Schwierigkeit erweist
sich, dass der Anbieter der Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC), die die
öffentlichen Ladesäulen in Nottuln betreiben, Insolvenz anmelden musste. Bevor
eine adäquate Nachfolge gefunden ist, können gemeindeseitig keine neuen
Ladestationen errichtet und in Betrieb genommen werden.
Hintergrund:
Die WBC betreiben für den Kreis Coesfeld mehrere
Dutzend Ladestationen in Zusammenarbeit mit dem Anbieter Compleo
Charging Solutions AG. Diese hat im Dezember 2022 Insolvenz angemeldet, was zu
Lieferverzögerungen und Einbußen beim Service bestehender Stationen geführt
hat. In Folge sucht die WBC nach einem Nachfolger. Zwischenzeitlich wurde
Compleo von der Kostal Gruppe übernommen worden und diese hat angekündigt hat,
das Ladeinfrastruktur-Geschäft weiterzuführen.
Sollten die WBC auf
absehbare Zeit keine Lösung anbieten können, wird die Verwaltung prüfen, ob und
inwiefern es sinnvoll ist, eigenständig Betreiber für neue Stationen auf dem
Gemeindegebiet zu suchen. Die Installation öffentlich zugänglicher
Ladeinfrastruktur wird vom Land finanziell gefördert.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit keine.
Anlagen:
Anlage
1: Bürgeranregung vom 23.01.2023
Anlage
2: Übersichtskarte E-Ladestationen Nottuln
Anlage 3: Auszug aus dem
Mobilitätskonzept: Maßnahmenblatt M6
Anlage
4: Auszug aus dem Mobilitätskonzept: Mobilstationen