Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW – Neuinstallation E-Ladestation Schapdetten
Vorlage
116/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 23.01.2023 ist der Gemeinde Nottuln eine Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (siehe Anlage 1) zugegangen, die eine Ladestation für Elektro-Pkw und Pedelecs/E-Bikes im Ortsteil Schapdetten begehrt.

 

In Nottuln gibt es aktuell neben einem öffentlichen Ladepark in Autobahnnähe mit 16 Schnellladesäulen über das Gemeindegebiet verteilt 14 öffentliche und halb-öffentliche Ladepunkte für Elektroautos (Anlage 2). Diese konzentrieren sich allerdings auf den Ortskern Nottuln, eine Lademöglichkeit in Schapdetten fehlt aktuell und wäre daher wünschenswert. Auch das Mobilitätskonzept kommt zum Schluss, dass „ein erhöhter Bedarf an öffentlichen und halböffentlichen Ladesäulen vorhanden ist, der in jedem Fall gedeckt werden sollte.“ Ein Standort in Schapdetten wird im dazugehörigen Maßnahmenblatt eigens erwähnt (Anlage 3). Vorgeschlagen wird, an der Haltestelle Schapdetten Schule eine Bündelung verschiedener Mobilitätsangebote in einer Mobilstation zu bündeln. Dort könnte dann auch eine Lademöglichkeit für Pedelecs/E-Bikes integriert werden. (Anlage 4)

 

Als Schwierigkeit erweist sich, dass der Anbieter der Wirtschaftsbetriebe Coesfeld (WBC), die die öffentlichen Ladesäulen in Nottuln betreiben, Insolvenz anmelden musste. Bevor eine adäquate Nachfolge gefunden ist, können gemeindeseitig keine neuen Ladestationen errichtet und in Betrieb genommen werden.

 

Hintergrund: Die WBC betreiben für den Kreis Coesfeld mehrere Dutzend Ladestationen in Zusammenarbeit mit dem Anbieter Compleo Charging Solutions AG. Diese hat im Dezember 2022 Insolvenz angemeldet, was zu Lieferverzögerungen und Einbußen beim Service bestehender Stationen geführt hat. In Folge sucht die WBC nach einem Nachfolger. Zwischenzeitlich wurde Compleo von der Kostal Gruppe übernommen worden und diese hat angekündigt hat, das Ladeinfrastruktur-Geschäft weiterzuführen.

Sollten die WBC auf absehbare Zeit keine Lösung anbieten können, wird die Verwaltung prüfen, ob und inwiefern es sinnvoll ist, eigenständig Betreiber für neue Stationen auf dem Gemeindegebiet zu suchen. Die Installation öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur wird vom Land finanziell gefördert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine.


Anlagen:

Anlage 1: Bürgeranregung vom 23.01.2023

Anlage 2: Übersichtskarte E-Ladestationen Nottuln

Anlage 3: Auszug aus dem Mobilitätskonzept: Maßnahmenblatt M6

Anlage 4: Auszug aus dem Mobilitätskonzept: Mobilstationen