Betreff
1. Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept gem. § 8 a KAG NRW
Vorlage
105/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität / Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt die 2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Nottuln (Anlage 1) zur Sicherung der Zuwendungsvoraussetzungen für eine Förderung des umlagefähigen Aufwandes der nach § 8 Absatz 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen.

 


Sachverhalt:

Diese Beschlussvorlage dient der Fortführung des Straßen- und Wegekonzeptes der Gemeinde Nottuln welche mit der Vorlage 099/2021 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität am 07.09.2021 und in der Ratssitzung am 05.10.2021 beschlossen und erstmals fortgeführt wurde.

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG NRW) in Kraft getreten. Der Landesgesetzgeber hat in das KAG NRW einen neuen § 8 a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.

 

Gemäß § 8 a Absatz 1 KAG NRW hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.

 

Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.

 

Ab dem Jahr 2021 müssen Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden soll, im Straßen- und Wegekonzept aufgeführt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden maßnahmenspezifisch zur Beratung gegeben.


Anlagen:

Anlage 1        Straßen- und Wegekonzept Stand: 22.08.2023