Hier. Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes.
Sachverhalt:
Sachstand
Zur weiteren baulichen
Entwicklung der Gemeinde Nottuln plant die Verwaltung die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen Wohngebietes
im Ortsteil Appelhülsen (siehe Anlage 1). Das potentielle Baugebiet grenzt an
das bestehende Baugebiet „Heitbrink“ an.
Die Verwaltung hat die
betreffende Fläche bereits vor einiger Zeit erwerben können. Das neue Baugebiet
liegt an der Straße Heitbrink, eingerahmt von dem bestehenden Baugebiet sowie
der Reitanlage in Appelhülsen und umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha (siehe
Abschnitt Immissionsschutzrechtliche Situation).
Planungsrechtliche
Situation
Im Flächennutzungsplan ist
das Baugebiet derzeit als Fläche für Landwirtschaft dargestellt (siehe Anlage
2). Geplant ist nun eine Darstellung als Wohnbaufläche. Ein Bebauungsplan
existiert im Geltungsbereich bisher nicht, sodass die Bebaubarkeit der Fläche
nach § 35 BauGB geregelt wird. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird
die Realisierung des Baugebietes ermöglicht.
Der rechtskräftige
Regionalplan stellt die Fläche bisher als Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich dar. Der Regionalplan befindet sich jedoch derzeit im
Änderungsverfahren, dass die Einführung einer Darstellung von
Potentialbereichen für Allgemeine Siedlungsbereiche, innerhalb derer sich
Gemeinden entwickeln können, plant. Der aktuelle Stand des Änderungsverfahren
sieht vor, den Geltungsbereich als Potentialbereich darzustellen. Die
Gemeindeverwaltung steht hierzu in Abstimmung mit der Bezirksregierung.
Immissionsschutzrechtliche
Situation
Aufgrund der unmittelbaren
Nähe zur Reitanlage Appelhülsen ist für die Aufstellung eines Bebauungsplanes
eine umfangreiche immissionsschutzrechtliche Betrachtung notwendig. Zur
grundsätzlichen Umsetzung des Wohnbaugebietes wurde bereits eine erste
Machbarkeitsstudie im Sinne einer geruchstechnischen Überprüfung in Auftrag
gegeben. Nach Rücksprache der Ergebnisse mit der unteren
Immissionsschutzbehörde beim Kreis Coesfeld wird eine Arrondierung des
bestehenden Baugebietes Heitbrink möglich sein.
Im Folgenden werden eine
Überprüfung der Staub- und Lärmimmissionen notwendig. Erst nach Vorliegen aller
Ergebnisse kann der endgültige Geltungsbereich des Baugebietes seitens der
Verwaltung festgesetzt werden.