Betreff
Abwicklung der Konsolidierungsvereinbarung mit der GIG mbH
Vorlage
102/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Nottuln löst die noch bestehende Gesamtforderung bei der GIG mbH aus der Konsolidierungsvereinbarung Baugebiet Appelhülsen-Nord II ab:

 

1.    Zum 01.03.2024 werden 457.740,88 € an die GIG mbH gezahlt. Der Betrag ist entsprechend in den Haushalt 2024 aufzunehmen.

2.    Der Zinssatz für das fiktive Darlehen für den Zeitraum vom 01.07.2023 – 29.02.2024 beläuft sich auf 3,5 %.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Nottuln hat mit ihrer 100%igen Tochter der GIG mbH am 22./ 30.10.2007 eine Konsolidierungsvereinbarung geschlossen. Hintergrund war der Beschluss des Gemeinderates vom 20.06.2007, die Bauabschnitte 3 und 4 im Baugebiet Appelhülsen Nord II nicht mehr zu erschließen. Die ursprüngliche Konsolidierungsvereinbarung sah vor, dass die Gemeinde Nottuln bis zum Jahr 2038 die Forderungen ggü. der GIG mbH ausgleicht. Nach einer Sondertilgung im Jahr 2009 in Höhe von 2,7 Mio. € reduzierte sich der Tilgungszeitraum auf das Jahr 2030. Nun hat die Geschäftsführung der GIG mbH im Rahmen der Gesellschafterversammlung- und Aufsichtsratssitzung am 06.06.2023 mitgeteilt, dass die GIG mbH vorzeitig die bestehenden Darlehen zurückgezahlt hat, so auch das Darlehen bzgl. des Verlustausgleiches.

 

Die Forderung ggü. der GIG mbH belief sich am 30.06.2023 noch auf 578.064,38 €. Durch die Ablösung der Darlehen beabsichtigt die Gemeinde Nottuln auch die bestehende Restforderung zeitnah abzulösen. Aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen ist dies erst nach Beschluss des Haushaltes für 2024 möglich (ansonsten müsste im laufenden Jahr noch eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden). Es wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen, vgl. Anlage 1:

 

Die Gemeinde Nottuln gleicht zum 30.09. und 31.12.2023 die bislang vereinbarte planmäßige Tilgung aus. Als fiktiver Zinssatz für das nicht mehr vorhandene Darlehen werden 3,5 % unterstellt. Die Zinszahlungen zu den beiden Fälligkeitsterminen am 30.09. und 31.12.2023 reduzieren sich entsprechend.

Zum 01.03.2024 erfolgt dann die Restzahlung in Höhe von 457.740,88 €.

 

Zudem hat die Kämmerin gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung den anteiligen Auflösungsbetrag für das abgelöste Darlehen in Höhe von 23.396,20 € im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe genehmigt. Dieser Mehraufwand konnte durch den Minderaufwand bei der Verlustabdeckung gegenfinanziert werden (HH-Plan 2023: 44 T€ Verlustausgleich GIG mbH; Jahresfehlbetrag GIG mbH für 2022: 15.031,28 €; somit Minderaufwand und somit Deckungssumme von max. 28.968,72 €).

 

Zum 01.03.2024 wird dann die Gesamtforderung ggü. der GIG mbH getilgt sein. Die Tilgung erfolgt aus der laufenden Liquidität.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe ausführliche Darstellung im Sachverhalt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Restforderung Konsolidierungsvereinbarung GIG mbH