Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Nottuln löst die noch bestehende Gesamtforderung bei der GIG mbH aus der
Konsolidierungsvereinbarung Baugebiet Appelhülsen-Nord II ab:
1.
Zum
01.03.2024 werden 457.740,88 € an die GIG mbH gezahlt. Der Betrag ist
entsprechend in den Haushalt 2024 aufzunehmen.
2.
Der
Zinssatz für das fiktive Darlehen für den Zeitraum vom 01.07.2023 – 29.02.2024
beläuft sich auf 3,5 %.
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Nottuln hat mit ihrer 100%igen Tochter der GIG mbH am 22./ 30.10.2007 eine
Konsolidierungsvereinbarung geschlossen. Hintergrund war der Beschluss des
Gemeinderates vom 20.06.2007, die Bauabschnitte 3 und 4 im Baugebiet
Appelhülsen Nord II nicht mehr zu erschließen. Die ursprüngliche
Konsolidierungsvereinbarung sah vor, dass die Gemeinde Nottuln bis zum Jahr
2038 die Forderungen ggü. der GIG mbH ausgleicht. Nach einer Sondertilgung im
Jahr 2009 in Höhe von 2,7 Mio. € reduzierte sich der Tilgungszeitraum auf das
Jahr 2030. Nun hat die Geschäftsführung der GIG mbH im Rahmen der
Gesellschafterversammlung- und Aufsichtsratssitzung am 06.06.2023 mitgeteilt,
dass die GIG mbH vorzeitig die bestehenden Darlehen zurückgezahlt hat, so auch
das Darlehen bzgl. des Verlustausgleiches.
Die Forderung
ggü. der GIG mbH belief sich am 30.06.2023 noch auf 578.064,38 €. Durch die
Ablösung der Darlehen beabsichtigt die Gemeinde Nottuln auch die bestehende
Restforderung zeitnah abzulösen. Aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen ist
dies erst nach Beschluss des Haushaltes für 2024 möglich (ansonsten müsste im
laufenden Jahr noch eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden). Es wird
folgendes Vorgehen vorgeschlagen, vgl. Anlage 1:
Die Gemeinde
Nottuln gleicht zum 30.09. und 31.12.2023 die bislang vereinbarte planmäßige
Tilgung aus. Als fiktiver Zinssatz für das nicht mehr vorhandene Darlehen
werden 3,5 % unterstellt. Die Zinszahlungen zu den beiden Fälligkeitsterminen
am 30.09. und 31.12.2023 reduzieren sich entsprechend.
Zum
01.03.2024 erfolgt dann die Restzahlung in Höhe von 457.740,88 €.
Zudem hat die
Kämmerin gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung den anteiligen
Auflösungsbetrag für das abgelöste Darlehen in Höhe von 23.396,20 € im Rahmen
einer außerplanmäßigen Ausgabe genehmigt. Dieser Mehraufwand konnte durch den
Minderaufwand bei der Verlustabdeckung gegenfinanziert werden (HH-Plan 2023: 44
T€ Verlustausgleich GIG mbH; Jahresfehlbetrag GIG mbH für 2022: 15.031,28 €;
somit Minderaufwand und somit Deckungssumme von max. 28.968,72 €).
Zum
01.03.2024 wird dann die Gesamtforderung ggü. der GIG mbH getilgt sein. Die
Tilgung erfolgt aus der laufenden Liquidität.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe
ausführliche Darstellung im Sachverhalt.
Anlagen:
Anlage 1 - Restforderung Konsolidierungsvereinbarung GIG mbH