Betreff
Umwidmung eines Teilbereiches der Bauernschaft „Hanrorup“ mit der neuen Bezeichnung „Harle“. Lage der umzuwidmenden Flächen: Frauenkamp, Gemarkung Darup, Flur 4, Flurstück 289
Vorlage
101/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Fläche Gemarkung Darup, Flur 4, Flurstück 289, wird mit der neuen Straßenbezeichnung / Bauernschaft „Harle“ gewidmet.

 


Sachverhalt:

Die Hofstelle des Eigentümers trägt die Anschrift Harle 94 in 48653 Coesfeld. Der Eigentümer hat auf seiner Hofstelle einen Altenteiler errichtet, dieser trägt die Anschrift Hanrorup 70 bzw. Hastehausen 20.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Errichtung eines neuen Gebäudes für ein Betriebsleiterwohnhaus ist eine neue Hausnummer zu vergeben. Das geplante neue Gebäude soll anteilig auf dem Stadtgebiet der Stadt Coesfeld und mehrheitlich auf dem Gemeindegebiet Nottuln errichtet werden.

Die Hofstelle ist erschlossen über eine Zufahrt von der B525. Zweckmäßig ist eine Vergabe von Anschriften, wenn sie für einen neutralen Dritten gewohnte Ordnungskriterien erfüllen. Insbesondere ist eine plausible Anschriftenvergabe und Ordnung in Notfällen für Einsatzkräfte notwendig - und für die Betroffenen oftmals lebensentscheidend.

 

In diesem Fall ist eine gleichlautendende Anschrift auf einer baulich zusammenhängenden Hofstelle zu vergeben. Nach erfolgter Widmung sollen für den Altenteiler die Anschrift Harle 94 a in 48301 Nottuln und für das neue Betriebsleiterwohnhaus die Anschrift Harle 94 b in 48301 Nottuln vergeben werden.

 

Der Eigentümer und die Stadt Coesfeld sind mit dem Vorgehen einverstanden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 300 € für die Errichtung eines neuen Straßenschildes an der B 525. Diese Kosten sind durch den Landesbetrieb Straßenbau als Straßenbaulastenträger zu zahlen.

Interne Personalkosten.