Beschlussvorschlag:
Die Fläche
Gemarkung Darup, Flur 4, Flurstück 289, wird mit der neuen Straßenbezeichnung /
Bauernschaft „Harle“ gewidmet.
Sachverhalt:
Die
Hofstelle des Eigentümers trägt die Anschrift Harle 94 in 48653 Coesfeld. Der
Eigentümer hat auf seiner Hofstelle einen Altenteiler errichtet, dieser trägt
die Anschrift Hanrorup 70 bzw. Hastehausen 20.
Im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens zur Errichtung eines neuen Gebäudes für ein
Betriebsleiterwohnhaus ist eine neue Hausnummer zu vergeben. Das geplante neue
Gebäude soll anteilig auf dem Stadtgebiet der Stadt Coesfeld und mehrheitlich
auf dem Gemeindegebiet Nottuln errichtet werden.
Die
Hofstelle ist erschlossen über eine Zufahrt von der B525. Zweckmäßig ist eine
Vergabe von Anschriften, wenn sie für einen neutralen Dritten gewohnte
Ordnungskriterien erfüllen. Insbesondere ist eine plausible Anschriftenvergabe
und Ordnung in Notfällen für Einsatzkräfte notwendig - und für die Betroffenen
oftmals lebensentscheidend.
In diesem
Fall ist eine gleichlautendende Anschrift auf einer baulich zusammenhängenden
Hofstelle zu vergeben. Nach erfolgter Widmung sollen für den Altenteiler die
Anschrift Harle 94 a in 48301 Nottuln und für das neue Betriebsleiterwohnhaus
die Anschrift Harle 94 b in 48301 Nottuln vergeben werden.
Der
Eigentümer und die Stadt Coesfeld sind mit dem Vorgehen einverstanden.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 300 €
für die Errichtung eines neuen Straßenschildes an der B 525. Diese Kosten sind
durch den Landesbetrieb Straßenbau als Straßenbaulastenträger zu zahlen.
Interne
Personalkosten.