Beschlussvorschlag:
Allen nach der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern wird von der Gemeinde Nottuln als zuständigen Schulträger die Nutzung des Deutschlandticket ermöglicht, soweit keine Mehrkosten entstehen. Ein monatlicher Eigenanteil wird nicht erhoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ggf. notwendigen entsprechenden vertraglichen Grundlagen mit dem Tarifverbund Westfalentarif zu schaffen.
Eine Quersubventionierung für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erfolgt nicht.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Nottuln ist als Schulträgerin
zur Übernahme von Fahrkosten gemäß der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)
für anspruchsberechtigte Schüler:innen der gemeindlichen vier Grundschulen
sowie des Rupert-Neudeck-Gymnasiums verpflichtet.
Darüber hinaus werden aufgrund einer
bestehenden Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld und den Kommunen des Kreises
für anspruchsberechtigte Schüler:innen der Pestalozzischule, die ihren Wohnsitz
im Gemeindegebiet haben, Fahrkosten getragen.
Bisher wird die Schülerbeförderung
weitestgehend über den ÖPNV organisiert. Für anspruchsberechtigte Schüler:innen
wird ein SchulwegMonatsTicket beim Verkehrsunternehmen nach dem WestfalenTarif ohne
Erhebung eines Eigenanteils bestellt und den Schülerinnen und Schülern zum
Schuljahresbeginn über die Schule ausgehändigt.
Die Abrechnung der SchulwegMonatsTickets
erfolgt auf der Basis von 11 Monaten.
Mit der Einführung des Deutschlandtickets
hat der Verkehrsträger für die Ausstellung der Tickets für das Schuljahr
2023/2024 folgende Möglichkeiten offeriert:
I.
alle
SchulwegMonatsTickets werden als Deutschlandtickets ausgestellt
II.
SchulwegMonatsTickets
> 49 Euro/Monat werden als Deutschlandtickets ausgestellt
SchulwegMonatsTicket < 49 Euro/Monat bleiben SchulwegMonatsTickets
Ein Wechsel auf weitere Optionen (siehe
unten Variante A.1 und A.2) können von den Verkehrsträgern zwar im Laufe des
Schuljahres angeboten werden, eine Abstimmung mit den Städten und Gemeinden im
Kreis hat jedoch ergeben, dass kein Schulträger eine Quersubventionierung für
nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler vorzunehmen gedenkt.
Der Vollständigkeitshalber werden mögliche
Varianten wie folgt dargestellt:
Tickets
für Anspruchsberechtigte Schüler + Nichtanspruchsberechtigte mit
Freizeitnutzen
A.1 Vertragsmodell
Westfalentarif (Fakultativmodell) - (Quersubventionierung)
Ø
Vertragsabschluss
mit folgenden Elementen:
- Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten ein
Deutschlandtickt
- Eigenanteile Anspruchsberechtigte entfallen
- Nichtanspruchsberechtigte erhalten Deutschlandticket zum Preis von
33 Euro
pro Monat
- Kosten Schulträger für Anspruchsberechtigte werden reduziert
- Schulträger übernimmt Auffüllungsbetrag von 16 Euro je
nichtanspruchsberechtigtem
Ticketnutzer/-nutzerin
1) Anzahl Anspruchsberechtigte x 49
Euro x 12 Monte
2) Anzahl Anspruchsberechtigte x (33 +
16) x 12 Monate
A.2 Vorschlag Ministerium
für Umwelt und Verkehr NRW – (Quersubventionierung)
Ø
Vertragsabschluss
mit folgenden Elementen:
- alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten ein Deutschland-
ticket
- Kosten Schulträger für Anspruchsberechtigte bleiben unverändert
(Preise entsprechen den einzelnen
Preisstufen)
- Eigenanteile Anspruchsberechtigte (falls vorhanden) bleiben unverändert
- Nichtanspruchsberechtigte erhalten Deutschlandticket zum Preis von 29 Euro
pro Monat
Nach der SchfkVO kann der Schulträger einen
von Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu
tragende Eigenanteil von bis zu 14 Euro je Beförderungsmonat festgesetzt
werden, wenn der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen
im Rahmen eines besonderen Tarifangebots der Verkehrsunternehmen
Schülerzeitkarten anbietet, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen
Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nachverkehrs berechtigten. Von Eltern mit
mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder
in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu
7 Euro je Beförderungsmonat.
Die Gemeinde Nottuln hat in der
Vergangenheit mangels besonderem Tarifangebot keine Eigenanteile erhoben.
Von Seiten der Verwaltung wird die Variante
II favorisiert, wonach alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler eine
Fahrkarte (PS 0 = < 49 Euro SchulwegMonatsTicket, ab PS 1 = > 49
Euro Deutschlandticket) erhalten.
Ein Vergleich der bisherigen
Schulträger-Kosten für das SchulwegMonatsTicket mit dem Preis für das
Deutschlandticket auf Grundlage der Variante II ausgegebenen Fahrscheine im
Monat Mai 2023 würde eine Einsparung von rd. 28.000 Euro für das Schuljahr
2023/2024 ergeben. Die Berechnung kann der Anlage 1 dieser Vorlage entnommen
werden.
Bei dieser Variante erübrigt sich die
Überlegung einer Erhebung eines Eigenanteils mit Weiterleitung an den
Verkehrsträger, da lediglich die preisgünstigste Ticketvariante abgerufen wird
(ähnlich wie beim 9 Euro-Ticket im letzten Jahr).
Alle anderen aufgezeigten Varianten würden
Mehrkosten im Rahmen einer freiwilligen Leistung für die Gemeinde Nottuln
bedeuten.
Finanzielle Auswirkungen:
Minderausgaben von rd. 28.000 Euro.
Anlagen:
- Kalkulation