Betreff
DeutschlandTicket als Schülerticket
Vorlage
099/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Allen nach der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern wird von der Gemeinde Nottuln als zuständigen Schulträger die Nutzung des Deutschlandticket ermöglicht, soweit keine Mehrkosten entstehen. Ein monatlicher Eigenanteil wird nicht erhoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ggf. notwendigen entsprechenden vertraglichen Grundlagen mit dem Tarifverbund Westfalentarif zu schaffen.

Eine Quersubventionierung für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erfolgt nicht.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Nottuln ist als Schulträgerin zur Übernahme von Fahrkosten gemäß der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) für anspruchsberechtigte Schüler:innen der gemeindlichen vier Grundschulen sowie des Rupert-Neudeck-Gymnasiums verpflichtet.

Darüber hinaus werden aufgrund einer bestehenden Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld und den Kommunen des Kreises für anspruchsberechtigte Schüler:innen der Pestalozzischule, die ihren Wohnsitz im Gemeindegebiet haben, Fahrkosten getragen.

Bisher wird die Schülerbeförderung weitestgehend über den ÖPNV organisiert. Für anspruchsberechtigte Schüler:innen wird ein SchulwegMonatsTicket beim Verkehrsunternehmen nach dem WestfalenTarif ohne Erhebung eines Eigenanteils bestellt und den Schülerinnen und Schülern zum Schuljahresbeginn über die Schule ausgehändigt.

Die Abrechnung der SchulwegMonatsTickets erfolgt auf der Basis von 11 Monaten.

 

Mit der Einführung des Deutschlandtickets hat der Verkehrsträger für die Ausstellung der Tickets für das Schuljahr 2023/2024 folgende Möglichkeiten offeriert:

     I.        alle SchulwegMonatsTickets werden als Deutschlandtickets ausgestellt

   II.        SchulwegMonatsTickets > 49 Euro/Monat werden als Deutschlandtickets ausgestellt
SchulwegMonatsTicket < 49 Euro/Monat bleiben SchulwegMonatsTickets

 

Ein Wechsel auf weitere Optionen (siehe unten Variante A.1 und A.2) können von den Verkehrsträgern zwar im Laufe des Schuljahres angeboten werden, eine Abstimmung mit den Städten und Gemeinden im Kreis hat jedoch ergeben, dass kein Schulträger eine Quersubventionierung für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler vorzunehmen gedenkt.

Der Vollständigkeitshalber werden mögliche Varianten wie folgt dargestellt:


 

Tickets für Anspruchsberechtigte Schüler + Nichtanspruchsberechtigte mit
Freizeitnutzen

A.1 Vertragsmodell Westfalentarif (Fakultativmodell) - (Quersubventionierung)

Ø Vertragsabschluss mit folgenden Elementen:

- Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten ein
  Deutschlandtickt
- Eigenanteile Anspruchsberechtigte entfallen
- Nichtanspruchsberechtigte erhalten Deutschlandticket zum Preis von 33 Euro
  pro Monat
- Kosten Schulträger für Anspruchsberechtigte werden reduziert
- Schulträger übernimmt Auffüllungsbetrag von 16 Euro je
  nichtanspruchsberechtigtem Ticketnutzer/-nutzerin

1)    Anzahl Anspruchsberechtigte x 49 Euro x 12 Monte
2)    Anzahl Anspruchsberechtigte x (33 + 16) x 12 Monate


A.2 Vorschlag Ministerium für Umwelt und Verkehr NRW – (Quersubventionierung)

Ø Vertragsabschluss mit folgenden Elementen:

- alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten ein Deutschland-
  ticket
- Kosten Schulträger für Anspruchsberechtigte bleiben unverändert
  (Preise entsprechen den einzelnen Preisstufen)
- Eigenanteile Anspruchsberechtigte (falls vorhanden) bleiben unverändert
- Nichtanspruchsberechtigte erhalten Deutschlandticket zum Preis von 29 Euro
  pro Monat

Nach der SchfkVO kann der Schulträger einen von Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragende Eigenanteil von bis zu 14 Euro je Beförderungsmonat festgesetzt werden, wenn der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen eines besonderen Tarifangebots der Verkehrsunternehmen Schülerzeitkarten anbietet, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nachverkehrs berechtigten. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu 7 Euro je Beförderungsmonat.

Die Gemeinde Nottuln hat in der Vergangenheit mangels besonderem Tarifangebot keine Eigenanteile erhoben.

 

Von Seiten der Verwaltung wird die Variante II favorisiert, wonach alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler eine Fahrkarte (PS 0 = < 49 Euro SchulwegMonatsTicket, ab PS 1 = > 49 Euro Deutschlandticket) erhalten.

Ein Vergleich der bisherigen Schulträger-Kosten für das SchulwegMonatsTicket mit dem Preis für das Deutschlandticket auf Grundlage der Variante II ausgegebenen Fahrscheine im Monat Mai 2023 würde eine Einsparung von rd. 28.000 Euro für das Schuljahr 2023/2024 ergeben. Die Berechnung kann der Anlage 1 dieser Vorlage entnommen werden.

Bei dieser Variante erübrigt sich die Überlegung einer Erhebung eines Eigenanteils mit Weiterleitung an den Verkehrsträger, da lediglich die preisgünstigste Ticketvariante abgerufen wird (ähnlich wie beim 9 Euro-Ticket im letzten Jahr).

Alle anderen aufgezeigten Varianten würden Mehrkosten im Rahmen einer freiwilligen Leistung für die Gemeinde Nottuln bedeuten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Minderausgaben von rd. 28.000 Euro.


Anlagen:

-       Kalkulation