Betreff
Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden im Verfahren zum Thema „Windenergie“ der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
096/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden im Verfahren der Gemeinde Havixbeck zum Thema „Windenergie“ keine Stellungnahme abzugeben.


Sachverhalt:

Die Gemeinde Havixbeck führt derzeit die Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden zur Aufhebung der Konzentrationszonen zur Steuerung von Windenergieanlagen durch. Ziel des Aufhebungsverfahrens ist es, die bestehenden Konzentrationszonen aufzuheben. Als Nachbargemeinde und Behörde ist die Gemeinde Nottuln auch in diesem Verfahren aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Maßgeblich ist hier die in Anlage 1 enthaltene Abgrenzung der Konzentrationszonen.

 

Bewertung:

Die Gemeinde Havixbeck hat die Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan planungsrechtlich für die Festlegung von Konzentrationszonen gesteuert. Die Aufhebung führt dazu, dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB richtet. Demnach ist ausschließlich der immissionsschutzrechtliche Mindestabstand maßgeblich für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Nottuln sich derzeit ebenfalls im Aufhebungsverfahren der Konzentrationszonen befindet und nach Aufhebung die gleiche rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Nottuln ihre Anwendung findet, schlägt die Verwaltung vor, keine Stellungnahme zum 38. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck abzugeben.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:         Plandarstellung Gemeinde Havixbeck