Betreff
Bürgerwindpark "Gladbeck" - Planung von 5 WKA im Grenzbereich Nottuln-Dülmen (Ortsteil Rorup)
Vorlage
095/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Die Vorstellung des Projektes „Bürgerwindpark Gladbeck GbR“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Gemeinde Nottuln wird das Projekt positiv begleiten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt sich mit der Stadt Dülmen abzustimmen.

Sachverhalt:

Die Bürgerwindpark Gladbeck GbR mit Sitz in Nottuln, ein Zusammenschluss aus 17 Eigentümern und Anwohnern des Plangebietes im Grenzbereich Nottuln–Dülmen, östlich des Dülmener Ortsteils Rorup, unter fachlicher Betreuung durch die WI WIndinvest GmbH, beabsichtigt die Errichtung von 5 modernen Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von jeweils 6 MW.

Die Gesellschafter der Bürgerwind GbR sind gleichberechtigte Mitunternehmer und Finanzieren die Planung durch Gesellschaftereinlagen. Es wird ein einheitliches Pachtmodell für Flächeneigentümer und Anlieger angestrebt. Die Beteiligung der Kommunen und der bereits existierenden Baumberge-Genossenschaft als Gesellschafter ist ebenso vorgesehen wie eine Beteiligung der Bürger des Ortsteils Rorup.

4 der geplanten 5 Windkraftanlagen stehen auf dem Gebiet der Gemeinde Nottuln, eine auf dem Gebiet der Stadt Dülmen. Zu den umliegenden Gehöften wird ein Abstand von mindestens 400 m eingehalten. Zum östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Rorup beträgt der Abstand zu vorhandenen Gebäuden zwischen 721 und 804 m.

Derzeit ist es ohne zusätzlichen Aufwand nur für eine der 5 projektierten Anlagen möglich unter Verzicht von kommunaler Bauleitplanung einen immissionsrechtlichen Genehmigungsantrag zu stellen. Für die Anlage auf dem Gebiet der Stadt Dülmen ist in jedem Fall Bauleitplanung erforderlich. Das Verfahren kann auf eine FNP-Änderung beschränkt werden, wenn diese Planung jetzt begonnen wird (Positivplanung gemäß § 245e BauGB). Wird zugewartet bis die Regionalplanung ihre Windenergiegebiete festgestellt hat (möglicherweise 2024), ist ab dann ein aufwändigeres Bebauungsplanverfahren mit deutlich unsicheren Perspektiven (Bauleitplanverfahren sind prinzipiell ergebnisoffen) erforderlich. Für die drei westlichen Anlagen im 1.000m-Abstand zum Ortsteil Rorup kann ohne jegliche kommunale Bauleitplanung (Voraussetzung: Das laufende Aufhebungsverfahren wird nicht gestoppt) ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden, wenn die Stadt Dülmen dem nicht widerspricht. Ansonsten ist auch hier ein aufwändiges Bebauungsplanverfahren nach Feststellung der regionalplanerischen Windenergiegebiete erforderlich. Hierbei wird unterstellt, dass die Landesregierung – wie aktuell verlautbart – den 1.000m Vorsorgeabstand (der ja ansonsten für Kommunen ohne eigene Steuerungsplanung gelten würde) insgesamt abschafft.

Herr Ahn, der die Gemeinde Nottuln auch im Rahmen der Aufhebung der Konzentrationszonen berät, wird das Projekt des Bürgerwindparks Gladbeck GbR und die dazugehörigen Handlungsoptionen zur Umsetzung vorstellen.


Finanzielle Auswirkungen:

Durch das Projekt entstehen aktuell keine Kosten für die Gemeinde Nottuln. Durch Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können betroffene Kommunen finanziell an der Windenergie beteiligt werden. Darüber hinaus kann sich die Gemeinde auch finanziell an dem Bürgerwindpark beteiligen.


Anlagen:

Anlage 1: Erläuterungen zum Planungsrecht