Betreff
Errichtung einer überdachten Fahrradabstellanlage und einer Solarthermieanlage im Sportzentrum Nottuln
Vorlage
093/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss stimmt dem förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für die überdachte Fahrradabstellanlage zu.

 


Sachverhalt:

 

Im Vermögensplan des Betriebszweiges Bäder der Gemeinde Nottuln für 2023 wurden insgesamt 306.000 € zur Herstellung einer überdachten Fahrradabstellanlage und einer Solarthermieanlage (Dachanlage) veranschlagt. Die Anlage soll auf der Fläche der abgängigen Fahrradabstellanlage im Sportzentrum neben dem Hallenbad entstehen.

 

Für die Investitionen in Höhe von 306.000 € wurden drei Fördermittelanträge gestellt. Die Förderanträge der Bezirksregierung Arnsberg, sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) wurden zwischenzeitlich positiv beschieden. Der Förderbescheid der „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH Berlin“ verzögert sich nach dortiger Auskunft aufgrund des hohen Antragseingangs. Den Fördernehmern wurde aber Gelegenheit gegeben, einen Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu stellen.

 

Da die Fördermittelzeiträume für die Finanzmittelverwendung der Bezirksregierung Arnsberg und der KFW bereits laufen, haben die Gemeindewerke von dem Antrag auf vorzeitigen Baubeginn bei der ZUG Gebrauch gemacht. Dieses wurde durch die ZUG zwischenzeitlich bewilligt, allerdings mit der Maßgabe, dass der Vorhabenbeginn vor dem Erhalt eines Zuwendungsbescheides auf eigenes finanzielles Risiko der Antragsteller erfolge.

 

Da die KFW höhere Mittel in Form von Tilgungszuschüssen als erwartet bewilligt hat, würde das tatsächliche finanzielle Risiko bei einem abschlägigen Bescheid der ZUG insgesamt noch rd. 25.800 € betragen. Als Anlage sind zwei Wirtschaftlichkeitsberechnungen beigefügt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung lt. Wirtschaftsplan, mit den aktuellen Gasbezugskonditionen, ist Anlage 1 beigefügt. Anlage 2 bildet die Wirtschaftlichkeitsberechnung ohne Fördermittel der ZUG ab.

 

Die Betriebsleitung ist der Auffassung, dass die Gemeindewerke mit der Klimaschutzmaßnahme nunmehr starten sollten, um den Gasverbrauch möglichst zeitnah zu reduzieren. Zudem sind die bereits bewilligten Fördermittel in festgelegten Zeiträumen zu verwenden und würden sonst verfallen. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass das Projekt durch die ZUG als nicht förderwürdig betrachtet wird. Sollte dieser Fall dennoch eintreten, könnte der Betrag von rd. 25.800 € aus der vorhandenen Liquidität der Gemeindewerke bereitgestellt werden.      

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Voraussichtlich keine Auswirkungen; maximaler Anstieg des Eigenanteils rd. 25.800 €

 


Anlagen:

 

  1. Wirtschaftlichkeitsberechnung lt. Wirtschaftsplan
  2. Wirtschaftlichkeitsberechnung ohne ZUG-Fördermittel