Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss stimmt dem förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für die
überdachte Fahrradabstellanlage zu.
Sachverhalt:
Im
Vermögensplan des Betriebszweiges Bäder der Gemeinde Nottuln für 2023 wurden
insgesamt 306.000 € zur Herstellung einer überdachten Fahrradabstellanlage und
einer Solarthermieanlage (Dachanlage) veranschlagt. Die Anlage soll auf der
Fläche der abgängigen Fahrradabstellanlage im Sportzentrum neben dem Hallenbad
entstehen.
Für
die Investitionen in Höhe von 306.000 € wurden drei Fördermittelanträge
gestellt. Die Förderanträge der Bezirksregierung Arnsberg, sowie der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) wurden zwischenzeitlich positiv
beschieden. Der Förderbescheid der „Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Berlin“ verzögert sich nach dortiger Auskunft aufgrund des hohen
Antragseingangs. Den Fördernehmern wurde aber Gelegenheit gegeben, einen Antrag
auf förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu stellen.
Da
die Fördermittelzeiträume für die Finanzmittelverwendung der Bezirksregierung
Arnsberg und der KFW bereits laufen, haben die Gemeindewerke von dem Antrag auf
vorzeitigen Baubeginn bei der ZUG Gebrauch gemacht. Dieses wurde durch die ZUG
zwischenzeitlich bewilligt, allerdings mit der Maßgabe, dass der Vorhabenbeginn
vor dem Erhalt eines Zuwendungsbescheides auf eigenes finanzielles Risiko der
Antragsteller erfolge.
Da
die KFW höhere Mittel in Form von Tilgungszuschüssen als erwartet bewilligt
hat, würde das tatsächliche finanzielle Risiko bei einem abschlägigen Bescheid
der ZUG insgesamt noch rd. 25.800 € betragen. Als Anlage sind zwei
Wirtschaftlichkeitsberechnungen beigefügt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung
lt. Wirtschaftsplan, mit den aktuellen Gasbezugskonditionen, ist Anlage 1
beigefügt. Anlage 2 bildet die Wirtschaftlichkeitsberechnung ohne Fördermittel
der ZUG ab.
Die
Betriebsleitung ist der Auffassung, dass die Gemeindewerke mit der
Klimaschutzmaßnahme nunmehr starten sollten, um den Gasverbrauch möglichst zeitnah
zu reduzieren. Zudem sind die bereits bewilligten Fördermittel in festgelegten
Zeiträumen zu verwenden und würden sonst verfallen. Es ist auch nicht davon
auszugehen, dass das Projekt durch die ZUG als nicht förderwürdig betrachtet
wird. Sollte dieser Fall dennoch eintreten, könnte der Betrag von rd. 25.800 €
aus der vorhandenen Liquidität der Gemeindewerke bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Voraussichtlich
keine Auswirkungen; maximaler Anstieg des Eigenanteils rd. 25.800 €
Anlagen:
- Wirtschaftlichkeitsberechnung lt. Wirtschaftsplan
- Wirtschaftlichkeitsberechnung ohne ZUG-Fördermittel