Betreff
Umwandlung einer ortsnahen, baumlosen Wiese im Naturschutzgebiet Nonnenbachtal in eine artenschutzgerechte Streuobstwiese

Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vom 20.05.2023
Vorlage
087/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des Nottulner Blickpunktes vom 20.05.2023 über die Umwandlung einer ortsnahen, baumlosen Wiese im Naturschutzgebiet Nonnenbachtal in eine artenschutzgerechte Streuobstwiese wird abgelehnt.

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag vom 20.05.2023 des Nottulner Blickpunktes ist als Anlage 1 angefügt.

 

Die Gemeindewerke Nottuln sind wirtschaftliche Eigentümer von Grünlandflächen. Der größte Anteil befindet sich im Naturschutzgebiet Nonnenbachtal. Um die Flächen aus naturschutzfachlicher Sicht aufzuwerten und zu erhalten, wurde gemeinsam mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld sowie mit dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. ein Pflege-. und Entwicklungsplan entwickelt.

 

Der betreffende Wiesenbereich befindet sich im Naturschutzgebiet „Nonnenbach Nottulner Berg“ (2.1.01 LP Baumberge Süd). Als Schutzzweck wird im Landschaftsplan u.a. der Erhalt der Feuchtgrünländer festgesetzt. Das Naturschutzzentrum hat hierfür ein Maßnahmenkonzept mit folgenden naturschutzfachlichen Zielen entwickelt: Entwicklung artenreicher Glatthaferwiesen (FFL-Lebensraumtyp 6510), Förderung der heimischen Flora des Offenlandes der Baumbergeregion, Förderung der Insektenvielfalt sowie Förderung des Neuntöters. Auch der betreffende Wiesenbereich ist Teil des Gesamtkonzeptes.

 

Alle Grünlandflächen sind in ein flächenübergreifendes Bewirtschaftungskonzept eingebunden, welches die Aushagerung und Entwicklung von extensivem Grünland im Auenbereich fördert. Das Naturschutzzentrum betreut engmaschig den Pächter, der die Flächen nach den Vorgaben des Vertragsnaturschutzes pflegt, und überwacht die ökologische Entwicklung.

 

Die im Antrag genannte gewünschte Entwicklung in eine Streuobstwiese im Bereich der betroffenen Grünlandfläche ist nicht umsetzbar, da wie oben schon beschrieben, der Schwerpunkt auf die Entwicklung einer artenreichen Glatthaferwiese, Förderung der heimischen Flora des Offenlandes der Baumbergeregion, Förderung der Insektenvielfalt sowie Förderung des Neuntöters liegt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die „Streuobstwiese“ auf dem betreffenden Standort nicht weiter in Betracht zu ziehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

1.    Bürgerantrag vom 20.05.2023

2.    Lageplan der beantragten Fläche