Betreff
Bürgeranregung nach § 24 GO NRW: Bauliche Gestaltung des historischen Ortskerns von Nottuln
Vorlage
077/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hat bereits vor einigen Wochen die Ausschreibung von Leistungen zur Erarbeitung einer Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung (einschl. Regelung der Werbeanlagen) in die Wege geleitet. Die Angebotsfrist endet am 12.05.23. Die Verwaltung wird in der Sitzung über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen berichten.

 


Sachverhalt:

Der Verwaltung liegt die o. g. Bürgeranregung vor. Gegenstand ist im Wesentlichen die (zukünftige) bauliche Gestaltung des historischen Ortskerns von Nottuln. Konkreter Anlass der Anregung ist ein laufendes Bauantragsverfahren: geplante Bebauung für das Grundstück Stiftsstraße 5 und Hinterlage. Die Bürgeranregung spricht sich dafür aus, zukünftige Bauvorhaben im historischen Ortskern nur zu genehmigen, wenn diese sich in das historische Bild einfügen. Außerdem wird die Verabschiedung eines Konzeptes angeregt, „… das Rechts- und Planungssicherheit schafft und diesem Bereich seinen historischen Stellenwert auch Bau- oder denkmalrechtlich oder in sonstiger Form zuerkennt“. Besonderes Augenmerk sollte dabei den Planungsprinzipien des Johann Conrad Schlauns gelten.

Die Verwaltung hat sich gemeinsam mit der Politik nach umfassender Diskussion vor einiger Zeit für die Instrumente einer Denkmalbereichssatzung sowie einer Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung entschieden. Die Satzungen dienen der Sicherung des denkmalgeschützten Bestandes (Substanzsicherung) einerseits und der Sicherung der zukünftigen gestalterischen Qualität in diesem besonderen Umfeld andererseits. Sie erfüllen damit auch den in der Bürgeranregung gewünschten Zweck.

Zurzeit läuft die Ausschreibung von Leistungen zur Erstellung dieser Satzungen durch ein externes Planungsbüro. Das zu Grunde zu legende Untersuchungsgebiet umfasst den Ortskern von Nottuln (s. Anlage), die Detailabgrenzung der Satzungsbereiche ist Gegenstand des zu vergebenden Auftrags. Die Arbeiten sollen möglichst kurzfristig aufgenommen und bis spätestens Mitte 2024 abgeschlossen sein.

Die Verwaltung prüft parallel, ob der Fördergegenstand 3.4.1 des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“, insbesondere „Leistungen Dritter im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung/von Gestaltungssatzungen“ angewendet werden kann und Fördermittel beantragt werden können.


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Vergabe der o. g. Leistungen an ein externes Büro entstehen Planungskosten. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lagen noch keine Angebote vor. Ein Orientierungs-Angebot, welches vorab unverbindlich angefragt wurde, hat Kosten in Höhe von rd. 60.000 € für die angefragten Leistungen angegeben. Die erwarteten Angebote können deutlich von dieser Summe abweichen.

 


Anlagen:

Anlage 1:       Bürgeranregung

Anlage 2:       Abgrenzung des Untersuchungsgebietes