Beschlussvorschlag:
Die Bürgeranregung
wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hat bereits vor einigen Wochen die
Ausschreibung von Leistungen zur Erarbeitung einer Denkmalbereichs- und
Gestaltungssatzung (einschl. Regelung der Werbeanlagen) in die Wege geleitet.
Die Angebotsfrist endet am 12.05.23. Die Verwaltung wird in der Sitzung über
die Ergebnisse und das weitere Vorgehen berichten.
Sachverhalt:
Der
Verwaltung liegt die o. g. Bürgeranregung vor. Gegenstand ist im Wesentlichen
die (zukünftige) bauliche Gestaltung des historischen Ortskerns von Nottuln.
Konkreter Anlass der Anregung ist ein laufendes Bauantragsverfahren: geplante
Bebauung für das Grundstück Stiftsstraße 5 und Hinterlage. Die Bürgeranregung
spricht sich dafür aus, zukünftige Bauvorhaben im historischen Ortskern nur zu
genehmigen, wenn diese sich in das historische Bild einfügen. Außerdem wird die
Verabschiedung eines Konzeptes angeregt, „… das Rechts- und Planungssicherheit
schafft und diesem Bereich seinen historischen Stellenwert auch Bau- oder
denkmalrechtlich oder in sonstiger Form zuerkennt“. Besonderes Augenmerk sollte
dabei den Planungsprinzipien des Johann Conrad Schlauns gelten.
Die
Verwaltung hat sich gemeinsam mit der Politik nach umfassender Diskussion vor
einiger Zeit für die Instrumente einer Denkmalbereichssatzung sowie einer
Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung entschieden. Die Satzungen dienen der
Sicherung des denkmalgeschützten
Bestandes (Substanzsicherung) einerseits und der Sicherung der zukünftigen
gestalterischen Qualität in diesem besonderen Umfeld andererseits. Sie erfüllen
damit auch den in der Bürgeranregung gewünschten Zweck.
Zurzeit
läuft die Ausschreibung von Leistungen zur Erstellung dieser Satzungen durch
ein externes Planungsbüro. Das zu Grunde zu legende Untersuchungsgebiet umfasst
den Ortskern von Nottuln (s. Anlage), die Detailabgrenzung der Satzungsbereiche
ist Gegenstand des zu vergebenden Auftrags. Die Arbeiten sollen möglichst kurzfristig
aufgenommen und bis spätestens Mitte 2024 abgeschlossen sein.
Die Verwaltung prüft parallel, ob der Fördergegenstand 3.4.1 des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“, insbesondere „Leistungen Dritter im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung/von Gestaltungssatzungen“ angewendet werden kann und Fördermittel beantragt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
Vergabe der o. g. Leistungen an ein externes Büro entstehen Planungskosten. Zum
Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lagen noch keine Angebote vor. Ein
Orientierungs-Angebot, welches vorab unverbindlich angefragt wurde, hat Kosten
in Höhe von rd. 60.000 € für die angefragten Leistungen angegeben. Die
erwarteten Angebote können deutlich von dieser Summe abweichen.
Anlagen:
Anlage 1: Bürgeranregung
Anlage 2: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes